Hallo Frau Schug,
nein, genau das klappt ja eben leider nicht.
Über den Button EBICS-Freigabe VeU passiert gar nichts bzw. es wird der weiter oben beschrieben Fehler im Logbuch angezeigt.
Daher behelfen wir uns mit der Dummy-Überweisung. Nur durch erzeugen einer neuen Überweisung und anschließendem Senden an Bank kommt man in das Fenster der EBICS-Freigaben.
Dennoch kann man in der Historie unter allen "erledigten" Aufträgen nicht erkennen, welche erfolgreich waren und welche nicht. Das ist eine deutliche Verschlechterung zum früheren Status. Derjenigen, der nicht über einen Ebics-Zugang verfügt, kann praktisch nicht mehr sehen, welche Sepa-Zahlung tatsächlich erfolgreich übermittelt wurde und welche nicht.
Hallo Frau Schug,
nachdem die Erstfreigabe bisher immer funktioniert hat, werden bei uns seit heute morgen bei der Erstfreigabe im Fenster EBICS-Freigabe VeU keine Zahlungen mehr angezeigt. Das Fenster öffnet sich und bleibt leer. Hat noch jemand dieses Problem? Was kann man tun?
Viele Grüße
Susanne Kirst
 
					Hallo @EJE,
kommt die Meldung?
Fehler beim Triggern der InitEdsProcessAsync
Detail: Permission denied. Nuki rights are missing.
Dann (falls noch nicht geschehen) 11.25 installieren, Auftraggeber auf Berechtigungen prüfen und am Besten nochmal den Bestand entsperren und reorganisieren
Bestand im DATEV Zahlungsverkehr über den Bestandsmanager entsperren.
 
					Hallo @Susanne27,
tritt das noch auf? Wurde die Seite aktualisiert?
Es ist heute morgen bei einem Kollegen aufgetreten, auch nach Aktualisierung. Allerdings konnte ich die Zahlungen dann in der EBICS Freigabe sehen und die Erstfreigabe machen. Wir testen es noch einmal bei der nächsten Zahlungen. Die Zweitfreigabe konnte der Kollege dann sehen und freigeben.
Hallo Frau Schug,
wir nutzen mit finway den RDS 1.0 und erlauben es unseren finway Kunden Belegbilder incl. DATEV XML nach DUO zu übertragen. Dabei werden auch Lieferantenstammdaten berücksichtigt. Das Feld Lieferantenname ist in finway auf 50 Zeichen begrenzt, da das eine Vorgabe von DATEV ist. Das "Verification of Payee" (VoP) Verfahren, das am 9. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, verpflichtet Banken im SEPA-Raum, vor jeder Überweisung zu prüfen, ob der angegebene Empfängername mit der IBAN übereinstimmt. Da wir jedoch das Feld Lieferantenname wegen DATEV Beschränkung auf max. 50 Zeichen beschränken, haben unser Kunden nun das Problem, dass längere Lieferanten Namen nicht verwendet werden können. Und somit eine Warnung beim VoP Verfahren auftritt.
Da auch direkt aus DUO bezahlt werden kann (mit Bankanbindung) haben wir uns gefragt, ob eine Erweiterung der erlaubten Länge des Lieferantennamens seitens DATEV geplant ist? Denn auch mit einer Zahlung aus DUO findet das "Verification of Payee" (VoP) Verfahren statt.
Vielen Dank vorab! 
Freundliche Grüße, Adriana Sabino 
"Daher behelfen wir uns mit der Dummy-Überweisung. Nur durch erzeugen einer neuen Überweisung und anschließendem Senden an Bank kommt man in das Fenster der EBICS-Freigaben."
Kann ich bestätigen. Mit dem Trick sind nun bei uns alle Buchhalter wieder in der Lage Zahlungen auszuführen. Hoffe DATEV bekommt diesen letzten Fix auch noch schnell hin.
 
					Hallo @Adriana_finway,
eine Änderung der 50-Zeichen-Grenze für Empfänger-/Geschäftspartnernamen ist nicht möglich; entsprechend sind keine Änderungen geplant.
Wir arbeiten aber an einer Erweiterung in DATEV Unternehmen online, mit der ein abweichender Zahlungsempfänger direkt an der Bankverbindung hinterlegt werden kann.
Diese Funktion ist für 2026 geplant. Einen konkreten Zeitpunkt innerhalb des Jahres können wir derzeit noch nicht nennen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hallo @Jul,
vielen Dank für die Antwort.
eine Änderung der 50-Zeichen-Grenze für Empfänger-/Geschäftspartnernamen ist nicht möglich; entsprechend sind keine Änderungen geplant.
Handelt es sich hierbei um eine technische Limitation oder was genau sind hier die Hintergründe?
Wir arbeiten aber an einer Erweiterung in DATEV Unternehmen online, mit der ein abweichender Zahlungsempfänger direkt an der Bankverbindung hinterlegt werden kann.
Verstehe ich das richtig, dass man dann als Nutzer:in ein zweites Feld dafür in DUO befüllen muss?
Wie handhaben Eure Kund:innen dieses Problem aktuell? Wird die Warnung einfach übersprungen? 
Freundliche Grüße, 
Adriana Sabino
Irgendwie hab ich das Gefühl als ob die VoP bei der Datev ganz plötzlich aufgetaucht ist. Die Änderung der 50 Zeichen Grenze ist für 2026 geplant und dann ohne Zeitfenster - also können wir uns auf ein Weihnachtsgeschenk einstellen? Sind ja dann nur knapp 14 Monate. 🙈
Manchmal frag ich mich was die Datev eigentlich macht, scheinbar sind alle nur am spielen/testen diverser Cloudlösungen aber das was wirklich benötig wird kommt auf eine Wunschliste.
Die Dummen die den Ärger der Mandanten abbekommen sind ja wir im z.B. Steuerbüro.
@Adriana_finway schrieb:Hallo @Jul,
vielen Dank für die Antwort.
eine Änderung der 50-Zeichen-Grenze für Empfänger-/Geschäftspartnernamen ist nicht möglich; entsprechend sind keine Änderungen geplant.
Handelt es sich hierbei um eine technische Limitation oder was genau sind hier die Hintergründe?
Wir arbeiten aber an einer Erweiterung in DATEV Unternehmen online, mit der ein abweichender Zahlungsempfänger direkt an der Bankverbindung hinterlegt werden kann.
Verstehe ich das richtig, dass man dann als Nutzer:in ein zweites Feld dafür in DUO befüllen muss?
Wie handhaben Eure Kund:innen dieses Problem aktuell? Wird die Warnung einfach übersprungen?
Freundliche Grüße,Adriana Sabino
1. Frage würde mich auch interessieren.
2. Frage: ist dann das Feld auch wieder mit 50 Zeichen begrenzt? Hatte heute wieder eine Überweisung, da fehlte beim Empfänger das gGmbH, weil es einfach nicht mehr hinpasste.
Noch übergeh ich das und geb die Zahlung trotzdem frei. Mir stellt sich nur die Frage, wie lange das trotz ohne Übereinstimmung oder mit Abweichung rausgeht.
Ich habe das Problem auch, allerdings nur bei Einzelüberweisungen (obwohl ich die Empfängerprüfung deaktiviert habe). Sammelüberweisungen gehen problemlos raus.
@NJ_2025 schrieb:nur bei Einzelüberweisungen (obwohl ich die Empfängerprüfung deaktiviert habe)
Bei Einzelüberweisungen kann man die Empfängerprüfung nicht deaktivieren.
Hallo Frau Schug,
in diesem Zusammenhang eine Frage bezüglich des Ablaufs der Unterschrift im Fenster VeU:
Nach Gegenprüfung der Zahlungen konnte durch das Markieren im Zahlungsverkehr eine große Anzahl
von Überweisungen auf einen Schlag unterschrieben werden, ohne für jede einzelne das Passwort eingeben zu müssen. Dies funktionierte genauso bei Zweitunterschrift sowie beim Schritt "An die Bank senden".
Nach Einführung von VoP und Zwischenschaltung des Fenster VeU funktioniert dies nur noch bei Sammelüberweisungen . Im Fenster VeU muss quälend langsam eine nach der anderen unterschrieben werden.
=> lässt sich dies umstellen oder gibt dies der aufgeschaltete Bankrechner vor?
Danke Ihnen für eine kurze Auskunft.
 
					Hallo @Becker_Bube,
der Prozess ist aktuell so und kann nicht umgestellt werden.
Haben wir als Anforderung aber bereits aufgenommen.
 
					Hallo @NJ_2025,
wenn Sie die Empfängerüberprüfung deaktiviert haben, wird diese wie @Uwe_Lutz sagt, nur bei Einzelüberweisungen durchgeführt. Hier greift dann der neue VeU-Prozess.
Nach dem Senden an die Bank werden die Zahlungen, die zur Erst- und Zweitunterschrift vorliegen, in der EBICS-Freigabe (VeU) unterschrieben.
Sind die erforderlichen EBICS-Rechte vorhanden?
Ich kann leider nichts an die Bank senden, da immer der Hinweis kommt, dass dem Konto kein Ebics benutzer zugeordnet ist. Das stimmt aber nicht, Sammelüberweisungen gehen problemlos raus. Ich habe aber inzwischen gesehen, dass dieser Fehler im nächsten Service Release behoben wird.
 
					Hallo, @NJ_2025,
ok, dieser Fehler wird am 30.10. behoben, genau.
Bis dahin gibt es Umgehungsmöglichkeiten (siehe temporäre Abhilfe):
ZK09322 Der Bankverbindung ist kein EBICS-Benutzer zugeordnet ab DATEV Zahlungsverkehr 11.22
Hallo,
ich habe ein Privatkonto bei einer Sparkasse und mein Steuerberater stellt mir in regelmäßigen Abständen Sammel-Überweisungen zur Verfügung die ich über das Online-Banking via PIN/TAN freigebe.
Nun ist es so, dass das anscheinend nicht mehr funktioniert. Die Sammelüberweisung von meinem Steuerberater wird als Opt-Out zur Verfügung gestellt und ich als Privatperson mit einem normal Privatkonto kann diesen Sammler nun nicht freigeben. Ich bin für diese Geschäftsart nicht freigeschaltet laut meiner Bank.
Nun meine Frage: Ist es möglich das mein Steuerberater den Sammler als Opt-In zur Verfügung stellt? Er weiß leider nicht wie. Funktioniert das? Gerne bitte mit Verweis auf eine Anleitung.
Danke
 
					Hallo @GHartmann95,
mit welchem DATEV-Programm senden Sie die Zahlungen?
"Opt-Out" ist nur für Sammelzahlungen bei Geschäftskonten möglich.
Bei Pin/Tan Freigabe über die Sparkasse gab es bei uns den Fall, dass die Sparkasse ein Schreiben geschickt hat, dass die Freigabe über dieses Verfahren ok ist, am besten bei der SPK nachfragen
Ich benutze Garkein DATEV Programm. Mein Steuerberater stellt mir die Zahlung über das Service Rechenzentrum im Sparkassen online Banking zur Verfügung. Die sammelüberweisung kann ich nicht freigeben, da ich laut meiner Sparkasse für den Geschäftsvorfall opt-out nicht freigeschaltet bin, weil ich ein Privatkonto habe. Hierbei handelt es sich nicht um gehaltszahlungen. Was ich also wissen möchte: kann mein Steuerberater über Service Rechenzentrum sammelüberweisung in Format opt-in zur Verfügung stellen? Die werden ja standardmäßig als opt-out zur Verfügung g gestellt.
lg
hartmann
Hallo,
das ist wohl rechtlich nicht machbar weil ich Verbraucher also eine Privatperson bin. Die sammelüberweisung muss vom steuerbarer als opt-in zur Verfügung gestellt werden. Oder was meinen sie genau?
lg
 
					Hallo @GHartmann95,
mit welchem Programm sendet Ihr Steuerberater die Zahlungen über das Service-Rechenzentrums-Verfahren?
Falls mit DATEV Zahlungsverkehr mit Service-Rechenzentrums-Verfahren gearbeitet wird, gilt folgendes:
SEPA-Sammelzahlungen werden mit Opt-Out gesendet.
Gesetzlich verpflichtende Empfängerüberprüfung (Opt-In) bei SEPA-Einzelüberweisungen:
Wenn die Zahlung mit Begleitzettel gesendet wird, entfällt die Empfängerüberprüfung
Wenn die Zahlung über Online-Banking freigegeben wird, erfolgt die Empfängerüberprüfung dort
Hallo,
wenn ich das richtig verstehe kann mein Steuerberater also keine Sammler als Opt-In zur Verfügung stellen? Er hat da keine Auswahlmöglichkeit bei Ihrem genannten Programm? Das ist sehr schlecht, weil wie bereits erklärt!!! Ich diese Sammelüberweisung nicht freigeben kann laut meiner Sparkasse, da ich für diesen Geschäftsvorfall nicht freigeschaltet bin im Online-Banking. Da kommt die ganze Zeit die entsprechende Fehlermeldung. Ich habe halt ein Privatkonto und es handelt sich um private Zahlungenin diesem Sammler. Ich darf als Verbeaucher kein Opt-Out nutzen….
