Danke Herr Sawatzki,
ich lasse mich mal überraschen, wie sich das Konto-Umsatz-Handling 'einspielt'.
Ja, ich habe tatsächlich Vorbehalte gegen einen zentralen, externen Finanzdienstleister, über den dann ein sehr großer Anteil sämtlicher Zahlungsinformationen in der deutschen Bankenwelt abgewickelt werden.
.... ein gefundenes Fressen für BigData und KI ....
.... jedenfalls ein spannendes Thema ....
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Ja, auch ich habe manchmal Vorbehalte gegen einen zentralen Dienstleister der in Deutschland rund 2 Mio Unternehmensdaten bewegt, 11 Mio Lohnabrechnungen abwickelt und jetzt KI zur Automatisierung einsetzt...
🙂
.... wenn die KI bei der DATEV auch tatsächlich funktionieren würde, hätten wir als Datev-Mitglieder absolut nichts dagegen
wobei es bislang schon einen Unterschied macht, ob als Eigentümer des Unternehmens - mit so viel spannenden Daten - zur Verschwiegenheit vereidigte Steuerberater oder ein Unternehmen agiert, das vom Verkauf von Daten lebt.
Guten Morgen Frau Mastrapasqua,
Diese entnehmen Sie Ihrem persönlichen Anschreiben bzw. der aktuellen Preisliste.
Zum Auffinden des richtigen Preises im Datev Shop bin ich nicht geduldig genug (seitenweise Fundstellen zu Programmen, aber nichts zu "Umsätzen abholen") .. Können Sie bitte einen Link zum erwähnten Schreiben und der Preisliste veröffentlichen (da die Preisliste im geschützten Bereich ist, dürfte das ja kein Problem wegen "Geheimhaltung" sein)
Vielen Dank
Jupp Schmitz
Hallo Herr Schmitz,
hier der Link auf die Preisliste:
Der Preis für das neue HBCI PIN/TAN (PSD2/XS2A)-Verfahren entspricht dem Preis der Art. Nr. 20490.
Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua
Hallo Herr Sawatzki, hallo Communtiy,
Hallo Herr Vogtsburger,
laut meinem Kenntnisstand ist der Kontoumsatzabruf per HBCI mit dem Zahlungsverkehr ohne Speicherung der Kontoumsätze im RZ nach PSD2 weiterhin möglich. Allerdings macht dies aus monetären Gründen keinen Sinn. Zu den zukünftigen Preisen erhalten sie in oben genannten Schreiben Informationen.
Allerdings kommen Sie bei diesem Szenario nicht wie von Ihnen angestrebt an finAPI vorbei. finAPI ist/wird der DATEV-Partner zum Kontoumsatzabruf per HBCI in allen Zahlungsverkehrprogrammen der DATEV. Ein Kontoumsatzabruf mit HBCI mit einem DATEV-Programm ohne finAPI ist nicht möglich.
Hier muss ich Ihnen widersprechen:
Der Kontoumsatzabruf per HBCI ohne Speicherung der Kontoumsätze ist mit dem neuen HBCI PIN/TAN (PSD2/XS2A)-Verfahren zukünftig nicht möglich. Der Preis für die Speicherung der Kontoumsätze entspricht dem Preis der Art. Nr. 20490 (siehe DATEV Gesamtpreisliste ).
Wenn Sie über das neue HBCI PIN/TAN (PSD2/XS2A)-Verfahren nur Zahlungen senden und keine Kontoumsätze holen ist die Nutzung kostenlos.
Hier stimme ich Ihnen zu:
Ein Kontoumsatzabruf mit HBCI mit einem DATEV-Programm ist ohne finAPI zukünftig nicht möglich.
Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua
Vielen Dank für die Klarstellung Frau Mastrapasqua!
Hallo Frau Mastrapasqua,
... hört sich so an, als ob tatsächlich alle Umsatzabrufe, die mit Datev-Software ausgeführt werden, "durch diese hohle Gasse" (finAPI) kommen müssen.
Das gefällt mir persönlich überhaupt nicht.
Mich würde aber auch vor allem interessieren, ob nur das HBCI PIN/TAN (PSD2/XS2A)-Verfahren oder sogar auch die übrigen Banking-Transaktionen letztlich über diesen externen Finanzdienstleiter finAPI abgewickelt werden (sollen).
... ein perfekter "MeetingPoint" für sämtliche Zahlungs-(Informations)-Ströme der deutschen Wirtschaft.
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Hallo Herr Vogtsburger,
es werden bei DATEV nicht alle Übermittlungsverfahren über finAPI abgewickelt sondern ab Juli 2019 nur das neue HBCI PIN/TAN (PSD2/XS2A)-Verfahren, sofern der Anwender dieses einrichtet.
Wenn Sie für das Buchen elektronischer Belege die Übermittlungsverfahren RZ-Bankinfo oder EBICS bzw. für Zahlungen das Service-Rechenzentrumsverfahren (DATEV-Sammelverfahren mit Begleitzettel) einsetzen, sind Sie von der gesetzlichen Änderung nicht betroffen. Es besteht für Sie kein Handlungsbedarf.
Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua
Hallo Frau Mastrapasqua,
danke für den Link ... und auch dafür, dass Sie diese Problematik hier so öffentlich und zeitnah diskutieren. Auf diese Weise profitieren alle davon Betroffenen davon.
Vielen Dank und schöne Grüße
Jupp Schmitz
Guten Tag Fr. Mastrapasqua,
Danke für die Informationen. Von den grundsätzlichen Bedenken gegenüber finAPI abgesehen, kann ich also wie folgt zusammenfassen:
Wir nutzen ausschließlich RZ-Bankinfo. Wenn wir bzw. die Mandanten auf finAPI umstellen, können wir bzw. die Mandanten weiterhin PIN/TAN für Zahlungsaufträge (vor allem ÜW und SEPA-Lastschriften) verwenden und es entstehen keine zusätzlichen Kosten?!
Danke nochmals für eine kurze Bestätigung des komplexen Themas.
DK
hallo,
darf ich dann fragen ob ich das richtig verstanden habe, dass ich wenn ich eine banking-methode jetzt aktuell neu in Bank online anlegen möchte, ich lieber gleich auf Ebics gehen sollte, weil mir bei HBCI PIN Tan ab Juli das mit der finAPI droht?
also ich habe einen mandanten, den ich auf bank online umstellen will und ich möchte möglichst wenig probleme in der form, dass ich gleich wieder was umstellen muss, kurz nach einführung.
Hallo Frau Mastrapasqua,
steht eigentlich trotz PSD2 auch noch weiterhin der Weg
"Datev-Zahlungsverkehr" OHNE "RZ Bankinfo"
zur Verfügung ?
Wir arbeiten bisher ohne "RZ Bankinfo" und wollen erstmal testen, ob dieses Verfahren (trotz der regelmäßig erforderlichen TANs) irgendwie zu 'händeln' ist.
Auf finAPI wollen wir möglichst verzichten.
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Nachtrag:
... beim "Herum-Eiern" mit den zukünftigen oder befürchteten Änderungen und Einschränkungen mit der PSD2 ist mir nämlich die Übersicht über die möglichen Banking-Verfahren verloren gegangen
Hallo Herr Vogtsburger,
mir ist nicht genau klar was Sie mit "DATEV Zahlungsverkehr ohne RZ-Bankinfo" meinen. Grundsätzlich haben Sie - wie das Dokument beschreibt - drei verschiedene Übermittlungsverfahren, mit denen Sie in den DATEV Zahlungsverkehrsprogrammen arbeiten können.
Beim Verfahren RZ-Bankinfo unter 1. erfolgt eine automatisierte Bereitstellung der Kontoumsätze durch die Bank. Das einzige Verfahren, beim dem Sie TAN-Nummern eingeben, ist das/die unter Nr. 3 beschriebenen HBCI-Verfahren.
Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie erstmal testen, ob das HBCI PIN/TAN (PSD2/XS2A) - Verfahren "trotz der regelmäßig erforderlichen TANs irgendwie zu händeln ist." Auf finAPI wollen Sie aber verzichten.
Das geht nicht, denn wir bieten das HBCI PIN/TAN (PSD2/XS2A)-Verfahren ab Mitte Juli 2019 nur über finAPI an. Natürlich können Sie bis September noch mit dem HBCI PIN/TAN (FinTS)-Verfahren weiter arbeiten (ich würde Ihnen allerdings empfehlen, zeitnah auf eine Alternative umzusteigen!). Aber: Aufgrund der Vorgaben der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) kann DATEV das HBCI PIN/TAN (FinTS)-Verfahren in seiner jetzigen Form nur noch bis September 2019 anbieten. Für welches Verfahren entscheiden Sie sich dann? Sie haben nur die Alternativen 1 oder 2, wenn Sie nicht mit finAPI arbeiten wollen.
Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua
Hallo Frau Mastrapasqua,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Vielleicht bin ich ja gedanklich auf einem völlig 'falschen Dampfer' unterwegs.
Kurz zu meinem Status Quo:
Ich rufe seit längerer Zeit per separater Banking-Software die Kontauszüge einer Reihe von Mandaten ab (z.Z. ca 150 Konten) und erzeuge mit Hilfe der mt940-Dateien Buchungsvorschläge in Kanzlei-Rechnungswesen.
Ich arbeite hier also bisher komplett ohne Datev-RZ-Unterstützung.
Ich liebäugle aber schon eine Weile mit "Datev-Zahlungsverkehr", da hier die Bereitstellung der Buchungsstapel/Buchungsvorschläge komfortabler und der Umsatzabruf aller Konten automatisierbar wäre.
Meine 'Idee' war/ist, "Datev-Zahlungsverkehr" quasi als Ersatz für ein externes Banking-Programm zu verwenden und damit nur diese Umsatzabrufe zu machen.
Wenn "Datev-Zahlungsverkehr" allerdings nur zusammen mit "Datev-RZ" und "RZ-Bankinfo" eingesetzt werden kann, zerplatzt dieser Tagtraum und ich müsste umdenken.
Dann bleibt mir nur einer der von Ihnen aufgezeigten Wege nach dem Motto "cosi fan tutte".
Da ich eine chronische Schufa- oder Daten-Fremdauswertungs-Intoleranz habe, müsste ich dann ein Verarbeitungs-Verfahren wählen, das entweder innerhalb meiner eigenen Kanzleimauern oder innerhalb der Datev-RZ-Mauern bleibt.
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
wenn ich es richtig wiedergebe ist es glaub ich so:
sie haben beim zahlungsverkehr (habe gerade ein paar konten eingerichtet) die möglichkeit des abrufes über RZ-Bankinfo, Ebics und HBCI-verfahren.
RZ-Bankinfo kostet im Vergleich zu HBCI.
HBCI wird nicht mehr lange ohne finAPI und dauernder PIN-Eingabe gehen und
Ebics ist je nach Bank mit Kosten verbunden
Ich glaube dass Zahlungsverkehr also aus Ihrer Sicht leider für Sie gestorben ist. Korrigieren SIe mich gerne Frau Mastrapasqua
... und zusätzlich (bitte korrigieren, wenn falsch verstanden): der Abruf über ihr Bankprogramm wird zukünftig auch nicht mehr so relativ einfach funktionieren, da auch dort die PIN neu eingegeben werden muss. Wenn Sie - wie wir auch - so viele Konten von Mandanten abrufen, ist das Handling mit TANs, um die neue PIN zu erhalten, wohl zu aufwändig.
Was mich nur wundert, dass ich von Starmoney dazu noch nichts gehört habe.
danke für das Feedback.
Laut Auskunft eines Banking-Beraters bei einer der größten Filialbanken wird die Bank so wenig TANs wie möglich anfordern, also voraussichtlich nur alle 90 Tage.
Wenn tatsächlich bei den beiden größten Filialbanken nur 4 Mal pro Jahr eine TAN-Eingabe während des Umsatzabrufs verlangt wird, dann kann ich vielleicht noch damit leben.
Wenn aber einzelne andere Banken evtl. mit häufigen TAN-Anforderungen nerven, werde ich die betreffenden Mandanten wohl auf RZ-Bankinfo oder EBICS umstellen. Man will ja schließlich nicht kostbare Arbeitszeit mit umständlichem Banking verplempern.
Da es noch keine 'belastbaren' Aussagen von Seiten der Banken gibt, werde ich das Thema auf mich zukommen lassen. Ich kann ja im Juli und August noch 'nachjustieren'.
Die finAPI-Variante werde ich jedenfalls boykottieren.
Ich habe vor kurzem auch mal 'STARMONEY' getestet und war recht angetan von der einfachen Einrichtung der Konten und von der intuitiven Bedienung.
Vielleicht nutzen die Sparkassen ja die Chance, hier neue Kunden mit komfortablen Banking-Funktionen zu gewinnen.
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
hallo elena.m
leider stehe ich noch auf dem schlau, was ein konkretes fallbeispiel bei uns betrifft, da ich noch immer nicht richtig durchsteige. ich hoffe auch die anderen diskussionsteilnehmer mögen mir das verzeihen.
und man kann ja keine PNs mehr schicken, deshalb stelle ich die frage hier:
wir haben einen mandanten, der hat unternehmen online. wir rufen die kontoumsätze über RZ-bankinfo ab. wir erstellen aber zusätzlich aus dem programm KRWE Zahlungsvorschläge, die der mandant dann durchsieht. bei freigabe werden diese über zahlungsverkehr ans RZ gesendet mit "Begleitzettel". Das übliche prozedere. Mandant unterschreibt, faxt an bank und dann wird überwiesen.
ist dieses konkrete vorgehen ein HBCI-PIN-TAN-Prozess, der durch die Änderungen berührt wird oder nicht? ich komme immer mit den begriffen zahlungsvorschläge und HBCI und Begleitzettel durcheinander, da ich noch nicht richtig geschnallt habe, was jetzt genau welches ist.
Definitiv: wir geben keine zahlung frei. wir werden nicht nach PIN oder TAN gefragt, denn wir haben ja überhaupt keine Vollmacht. ABER: der mandant bankt auch nicht über DUO, sondern über die Begleitzettel. Jetzt kann ich nicht zuordnen, ob das Verfahren unter das HBCI fällt oder nur dann, wenn man tatsächlich auch TANs abgefragt bekommt.
Die Hilfe unter dem DATEV-Link https://kcdemo.usu.de//zag.html habe ich schon gemacht, aber wenn man die Definition von ??? nicht kennt, kann man sie auch nicht mit JA oder NEIN beantworten.
die frage dort lautet:
senden sie zahlungsaufträge mit PIN/TAN? ich weiß, dass wir zahlungsaufträge erstellen und auch an die bank senden. mit begleitzettel. aber ist das dann ebenfalls PIN/TAN oder eben nicht?
Hallo Herr Vogtsburger,
wenn Sie nicht im DATEV-RZ speichern wollen kommt nur EBICS für Sie als Übermittlungsverfahren im Zahlungsverkehr in Frage. Sie haben die Wahlmöglichkeit, im RZ Daten zu speichern oder nicht.
Bei EBICS benötigen Sie pro Mandant eine EBICS-Kunden-ID, die Sie bei der Bank beantragen.
Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua
Nachtrag: so wie Sie Ihr Vorgehen beschreiben ("Ich rufe seit längerer Zeit per separater Banking-Software die Kontauszüge einer Reihe von Mandaten ab (z.Z. ca 150 Konten) und erzeuge mit Hilfe der mt940-Dateien Buchungsvorschläge in Kanzlei-Rechnungswesen") haben Sie aktuell gar kein HBCI PIN/TAN im Einsatz. Ist diese Annahme korrekt?
Hallo Herr Ammon,
die von Ihnen beschriebenen Verfahren RZ-Bankinfo/DATEV-Sammelverfahren mit Begleitzettel sind nicht von der PSD2 betroffen. So wie Sie es mir beschreiben setzen Sie kein HBCI ein.Um sicher zu gehen empfehle ich Ihnen jedoch, wie in Dok. Nr. 1005245 vorzugehen und Ihr Übermittlungsverfahren für Kontoumsätze für alle Bankverbindungen zu prüfen. Über HBCI abgewickelte Konten erkennen Sie am blauen HBCI-Symbol bei "DFÜ-Typ."
Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua
Hallo Frau Mastrapasqua,
Ihre Annahme, dass ich kein HBCI PIN/TAN-Verfahren im Einsatz habe, ist nicht korrekt, jedenfalls nicht, wenn ich der Banking-Software glauben kann, die von HBCI-Verwaltung, HBCI-Parametern und "HBCI PIN/TAN"-Verfahren 'spricht'.
Ich habe für alle Konten die 'offizielle' Vollmacht der Mandanten und diverser Banken, die Umsätze mit Hilfe einer selbst gewählten PIN abzurufen.
Der Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften usw.) liegt ganz in der Hand und in der Verantwortung meiner Mandanten.
Für meinen eigenen Kanzlei-Zahlungsverkehr nutze ich eine HBCI-Karte mit "REINER SCT"- Kartenleser.
Meine Bankingsoftware erstellt aus den Umsatzabrufen automatisch mt940-Dateien, mit denen ich in Kanzlei-REWE Buchungsvorschläge generieren kann. Diese Methode funktioniert schon mehrere Jahre recht gut.
Ich hatte gehofft, dass "Datev-Zahlungsverkehr" den Abruf der Kontoumsätze und die Bereitstellung von Buchungsvorschlägen noch komfortabler erledigen kann (Ersatz für externe Banking-Software, Automatisierung des Abrufs, direkte Bereitstellung der Bankdaten in REWE).
Wie würden Sie denn mein Umsatzabruf-Verfahren bezeichnen, wenn nicht mit "HBCI-PIN-TAN" ?
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Nachtrag:
Wenn sich herausstellen sollte, dass ich von PSD2 'peripher nicht tangiert' werde und dass ich so weitermachen kann wie bisher, dann darf das Verfahren heißen wie es will. Das wäre mir sogar sehr lieb
Hallo Herr Vogtsburger,
es gibt hier aus meiner Sicht nichts zu diskutieren, da in der Praxis auch noch nichts konkret getestet werden kann. Erst wenn Sie von der Bank einen HBCI-Zugang erhalten, mit der neuen technischen Umsetzung, können Sie für diese Bank beantworten, ob Sie in Zukunft problemlos Ihre Prozesse mit HBCI abbilden können. Außerdem ist die interne Nutzung der Kanzleien der HBCI-Zugänge höchst unterschiedlich, sodass sich nicht für alle Kanzleien ein problematisches Bild ergibt.
Wir setzen von Anfang an auf EBICS und RZ-Bankinfo, von daher kann ich zur Diskussion auch nichts beitragen. Mir ist auch noch keine Bank bekannt, die einen "neuen" HBCI-Zugang nach PSD2 bereits umgesetzt hat. Kennt hier vielleicht einer eine solche Bank bzw. weiß jemand von einer zeitlichen Planung zum Austausch der Zugänge?
MfG
Tobias Ettl
Sehr geehrte Frau Mastrapasqua,
die Banken sind fast alle sehr bemüht das Begleitzettelverfahren teuer zu bepreisen und/oder abzuschaffen. Es ist empfehlenswert sich bei Prozessen, die dies noch nutzen nach Alternativen (EBICS mit SRZ-Abruf etc.) umzusehen und hier die Weichen entsprechend zu setzen.
MfG
Tobias Ettl
Hallo Herr Vogtsburger,
doch, das hört sich doch sehr nach HBCI an. Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe der starken Authentifizierung haben Sie zukünftig leider sowohl im Banking-Programm als auch in den DATEV-Anwendungen die Notwendigkeit, in regelmäßigen Abständen auch für die Kontoumsätze TANs einzugeben.
Aber hier erzähle ich Ihnen ja nichts Neues .
Hallo Herr Ettl,
ich stimme Ihnen zu. Die Papier-Begleitzettel werden bei den Banken teuer bepreist.. Teilweise gibt es da aber ersatzweise schon richtig schicke digitale Lösungen.
Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende.
Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua
Der 'Markt' der 'Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste' scheint in starker Bewegung zu sein, ohne dass man als 'Otto-Normal-Verbraucher' etwas davon mitbekommt.
Laut 'Handelsblatt' waren am 5.3.2019 vier inländische Unternehmen als 'Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste' registriert bzw. laut ZAG zugelassen, nämlich :
FIGO
FinTecSystems
FinAPI
Billie
Heute, am 25.5.2019, kann ich im Register der BAFIN (https://portal.mvp.bafin.de) schon 53 Unternehmen finden, darunter natürlich auch die vier oben genannten.
Europaweit gibt es natürlich noch sehr viel mehr Unternehmen, die in den diversen EU-Ländern zugelassen sind.
In Zukunft werde ich wohl bei jedem "Deal" auf das Kleingedruckte achten müssen.
Die allgegenwärtige Schufa-Klausel wird zukünftig wahrscheinlich durch andere Bedingungen erweitert werden.
Alleine schon durch die Analyse der Zahlungsflüsse wird in vielen Fällen die Schufa-Abfrage überflüssig, da man ja reale Daten zur Verfügung hat.
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Nachtrag:
ob die 53 aufgeführten Unternehmen den gleichen Erlaubnis-Umfang haben (den sog. "Erlaubnistatbestand"), habe ich noch nicht geprüft.
Es ist aber deutlich sichtbar (und auch nachvollziehbar), dass dieser 'Markt in Wallung' ist
Nachtrag 2:
Die "Erlaubnisse" wurden zum allergrößten Teil bereits in 2018 erteilt und haben sehr unterschiedliche Bezeichnungen.
Ob einzelne Erlaubnisse in anderen Erlaubnissen automatisch enthalten sind, kann ich nicht beurteilen.
Mit der expliziten Bezeichnung "Kontoinformationsdienste (§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 ZAG)" sind mir (bisher) nur drei neue Registrierungen nach dem 5.3.2019 begegnet, nämlich die Unternehmen "heidelpay" und "W&Z FinTech GmbH" und "dswin GmbH"
Sehr geehrter Herr Vogtsburger,
wir haben bei uns in der Kanzlei folgende Handhabung:
RZ-Bankinfo kostet zwar bei manchen Banken eine Gebühr - besonders teuer ist die Commerzbank - aber die braucht diese Einnahmequelle ja auch. Von meinen Mandanten habe ich längst keine Bankvollmachten mehr - soweit Zahlungsdaten von uns vorbereitet werden, stellen wir diese per Unternehmen-Online den Mandanten zur Ausführung bereit. Für den Bankumsatzabruf brauchts bei RZ-Bankinfo auch keine Vollmacht.
Für den eigenen Zahlungsverkehr wüsste ich nicht, warum ich eine andere Bankingsoftware nehmen sollte, als DATEV-Zahlungsverkehr.
einfacher und komfortabler kenne ich keine Variante.
Wir schrieben in den nächsten tagen unsere Unternehmen-Online Kunden an (alle zahlen über Unternehmen-Online) und stellen mit denen gemeinsam auf das EBICS-Verfahren um - es hat eh jeder Mandant die dafür nötige Smartcard und das Verfahren ist das (m.E.) derzeit sicherste.
Als wir RZ-Bankinfo "zwingend" für die Mandanten eingeführt haben, habe ich darauf hingewiesen, dass das keine Bankvollmacht etc. darstellt sondern quasi nur den Papierversand der Bankauszüge ersetzt. Wenn bei einzelnen Banken die Gebühr dafür "unverschämt" war (z.B. Commerzbank) haben wir in Abstimmung mit dem Mandant entweder versucht eine Sondervereinbarung hinzubekommen oder - wenn alle Stricke rissen - die Fibu-Gebühr entsprechend gesenkt. (Commerzbank 10,-- EUR mtl. ist der Spitzenreiter gewesen).
Ich hatte wegen der HBCI-Bankvollmachten auch Kontakt mit unserer Haftpflichtversicherung. Diese hat eindeutig erklärt, dass ein evtl. dadurch verursachter Schaden definitiv nicht versichert ist - weil das (Bankvollmacht und ggf. Zahlungsmöglichkeit) weder Anwalts- noch Steuerberatergeschäft sei. Ich habe das damals nicht endgültig geklärt, weil´s über RZ-Bankinfo auch anders geht.
Also - alles easy- oder haben Sie da ganz andere Anforderungen?
Ein herzliches Hallo an die Community,
ich beschäftige mich seit einigen Tagen mit dem Thema HBCI und wie es ab September weitergehen soll. Ehrlich gesagt bin ich, um so mehr ich in das Thema einsteige, ratloser.
Wir nutzen in Zusammenhang mit unseren Mandanten bevorzugt Unternehmen online/ Bank online. Viele nutzen die Schnittstelle HBCI. So langsam sollten wir den Mandanten diesbezüglich einen Rat erteilen. Nur welchen? Ebics ist sehr teuer und RZ-Bank Info kostet auch mehr als HBCI und es gibt keine Möglichkeit des Zahlungstransfers.
FinApi schneitet hier auch nicht so gut ab. Wie genau soll der Umstieg funktionieren? Laut Datev soll dieses Information erst ab Juli verfügbar sein. Wir streben eine frühere Problemlösung an.
Ich würde mich über Vorschläge freuen.
Danke