Hallo,
ich bin ein klein wenig verwirrt:
Laut den "Buchungsregeln für den Jahresabschluss/Umsatzsteuer (Kapitel 18)" soll das Konto 1797 bei Bilanzierung als Gegenkonto für 1780 benutzt werden. Bei Gewinnermittlung nach § 4, 3 soll es hingegen das Konto 1789 sein (dort Kapitel 6).
1) Welchen Unterschied gibt es zwischen diesen Konten?
Laut der Kontenerläuterung in KAREWE hingegen soll das Konto 1789 minimale Abstimmdifferenzen zwischen Jahresabschluss und Umsatzsteuererklärung aufnehmen und das Konto 1797 die Verbindlichkeit am Periodenende aus den Umsatzsteuer-Vorauszahlungen - nicht differenziert nach Bilanzierer und Gewinnermittlung nach 4,3.
2) Gibt es einen Grund für diese unterschiedlichen Funktionszuschreibungen?
Bei der Jahresübernahme in Kanzlei-Rechnungswesen/Umsatzsteuerkonten wird Konto 1797 dem Konto 1791/Umsatzsteuer frühere Jahre zugewiesen.
3) Wenn dieses Konto als Gegenkonto zu 1780 genutzt wird/werden soll, wäre dies meines Erachtens nicht korrekt?
Viele Grüße
Mitja Wolf
interessanter punkt, zumal ich das ähnlich sehe.
wir haben bisher immer 1789 bebucht, egal ob Bilanz oder EÜR. aber seit der übernahmemöglichkeit sind wir auch etwas verwirrt, weil hier eine summe gebildet wird.
deshalb war ich gerade erfreut zu lesen, dass es wohl ein separates Konto gibt, aber wenn das die von ihnen angesprochene Auswirkung hat, denke ich auch, dass dies so eigentlich nicht korrekt ist, denn es betrifft ja das Vorjahr und nicht vorjahre
Hallo Frau Wolf,
schließe mich meinem Vorredner an: Wir nutzen, unabhängig von der Gewinnermittlungsart, immer nur & ausschließlich das Konto 1789. Mir war bis gerade eben nicht mal bekannt, dass es ein Konto 1797 gibt
Minimale Abstimmdifferenzen auf Konto 1789 wären ja auch Quatsch, dann würden Sie diese ja von Jahr zu Jahr fortschleppen. Die müssen ja ausgebucht werden, wie es das Programm Umsatzsteuer bei der Programmverbindung ja auch auf das Konto 4905 bzw. 8605 macht.
In den Kontenerläuterungen in KaRewe bzw. LexInform werden Sie aber gelegentlich mal "Unschärfen" finden.
Und zu der Jahresübernahme der Umsatzsteuerkonten: Ja, Konten 1780 bis 1789 Vorjahr = Konto 1790, nicht? Sie können aber auch den Einzelvortrag wählen, hab' ich bisher jetzt so gemacht.
Viele Grüße.
Müsste Konto 1797 nicht ein dezidiertes Verbindlichkeitskonto sein? Eventuell könnte hierin ein relevanter Unterschied liegen, ich erinnere mich, dass Bilanzen komisch aussehen können, wenn ein Saldo im Soll statt im Haben oder umgekehrt vorliegt ("Sonstige Aktiva", bzw. "Sonstige Passiva").