Ab dem Jahr 2025 werden Kleinunternehmerumsätze durch die geplanten Änderungen und den daraus resultierenden möglichen unterjährigen Wechsel gegebenenfalls auch in die Umsatzsteuervoranmeldung eingesteuert.
Auch in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung für 2025 wird es nich mehr ausreichen, die Gesamtumsätze jahresbezogen steuerpflichtig oder gem. Kleinunternehmerregelung zuzuordnen.
Wie wird dies umgesetzt werden? Müsste nicht analog zu anderen steuerbefreiten Umsätzen ein Steuerschlüssel eingeführt werden?Laut der aktuellen Version der Steuerschlüssel-Tabelle ist das für 2025 nicht erkennbar.
Für Umsätze als Kleinunternehmer gibt es ja ein eigenes Konto, dieses würde ich für Kleinunternehmerumsätze verwenden und wenn Umsatzsteuer anfällt eben die anderen Konten.
Das Konto für Kleinunternehmerumsätze präferiert zu verwenden, ist natürlich die klar.
Dennoch gibt es auch für andere steuerfreie Sachverhalte spezielle Buchhaltungskonten UND Steuerschlüssel. Nur so kann doch eine korrekte Einsteuerung in die Formulare bei unterschiedlichen Buchungsweisen sichergestellt werden.
Das wäre doch ein Bruch mit der eigenen Logik, würde es keinen Steuerschlüssel geben.
Meine Hoffnung wäre, dass die DATEV ggf. das Erlöskonto für Kleinunternehmer wenn nötig mit einer entsprechenden Automatik versieht, wie auch bei anderen Erlöskonten. Da hat sich ja was geändert, kann sein, dass DATEV da erst noch was einarbeitet.
Hallo @StefanW,
wenn der Bundesrat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zustimmt, dann wird für 2025 ein neues Konto "Erlöse Kleinunternehmer steuerfrei" eingeführt, das in der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt wird. Informationen zum neuen Konto finden Sie dann im Dokument Kontenrahmenänderungen 2024/2025.
Hallo Frau Nauman,
vielen Dank. Eine Sache nur, es gibt ja schon ein Konto "Erlöse Kleinunternehmer", ich bin neugierig aus welchen Gründen ein neues Konto geplant ist anstatt das bestehende entsprechend umzukonfigurieren.
Hallo @f_mayer ,
das neue Konto mit einer Automatikfunktion für die inländischen steuerfreien Umsätze des Kleinunternehmers wird es nach Verabschiedung des JStG 2024 aus den folgenden Gründen geben:
- Es handelt sich um einen anderen steuerlichen Sachverhalt.
Das bisherige Konto hat keine Fibu-Funktion und war für Umsätze, für die keine USt erhoben wurde.
Das neue Konto ist für Umsätze des Kleinunternehmers, die steuerbar, aber steuerfrei sind.
- Aktuell liegt uns noch kein Entwurf der Umsatzsteuererklärung für 2025 vor.
Für den Fall, dass die steuerfreien Kleinunternehmerumsätze gesondert zu erklären sind, enthält das neue Konto bereits eine Automatik-Funktion, die den Ausweis in der UStE ermöglicht.
Ich nehme an an die Änderung der Stammdaten wird entsprechend gearbeitet, da ja bislang die Schlüsselung Kleinunternehmer dazu führt das keine Ust- Sachverhalte Steuerschlüssel eingegeben werden konnten.
Vielen Dank Herr Thaler, ein schönes Beispiel worauf alles geachtet werden muss.
Hallo Herr Thaler,
danke für die ergänzenden Informationen. Das Gesetz wurde am Vormittag verabschiedet.
Ist nun davon auszugehen, dass auch ein Buchungsschlüssel analog zu den anderen umsatzsteuerbefreiten Sachverhalten kommen wird?
Und ergänzend zu der Frage mit den Stammdaten: die EÜR-Einsteuerung muss künftig dann auch verändert werden, oder? Schließlich können bei Überschreiten der Grenzen steuerbefreite Erlöse und Kleinunternehmerumsätze nicht mehr für das ganze Jahr zusammengefasst werden und in die Positionen 111 und 119 übertragen werden.
Hallo @bodensee und @StefanW ,
entschuldigen Sie bitte die verzögerte Rückmeldung. Nach Rücksprache mit unseren Fachkollegen, können wir Ihnen folgende Antwort geben.
Die bestehende Logik bei der Besteuerungsart "Keine Umsatzsteuerrechnung" bleibt weiterhin bestehen:
Zusätzlich wird für die steuerfreien Kleinunternehmerumsätze nach §19 Abs. 1 UStG der neue Steuerschlüssel 185 eingeführt.
Dieser kann in Verbindung mit der Besteuerungsart Ist- oder Sollversteuerung genutzt werden.
Wie sich die Steuerung der EÜR-Formulare 2025 genau ändert, kann erst dann beantwortet werden, wenn die endgültigen Formulare vorliegen.
Diese werden voraussichtlich im August/September 2025 von der Finanzverwaltung bekanntgegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt, können wir Ihnen zu dieser Frage keine verbindliche Rückmeldung geben.
Hallo,
kann man bei der Erstellung der USt-VA 2025 aus Rechnungswesen heraus die Zeile 12 aktiv befüllen (Verzicht auf Kleinunternehmerregelung mit Datumseingabe)?
Bisher habe ich nichts gefunden.
MfG Päpke
@karstenpäpke schrieb:
kann man bei der Erstellung der USt-VA 2025 aus Rechnungswesen heraus die Zeile 12 aktiv befüllen (Verzicht auf Kleinunternehmerregelung mit Datumseingabe)?
In den Eigenschaften der USt-VA:
Wenn sie in Kanzlei Rewe auf die UstVa gehen und dort bei den Eigenschaften auf Datenübermittlung Formular gehen dann können Sie dort b ei der Kennziffer 70 = Zeile 12 das Datum des Wechsels eingeben.
gilt nicht , @Uwe_Lutz war schneller. Bei mir kamen noch ein paar Emails dazwischen und ein nicht einlesbar Bestand aus Lohn weil die Mandantennummern nicht gestimmt haben, daher konnte ich erst jetzt nachsehen.
Aber wie immer besser doppelt als gar nicht beantwortet.
Schönen Feierabend.
Guten Morgen,
aktuell kommen von der Finanzverwaltung Automatikschreiben bezüglich Wechsel zum Kleinunternehmer 2025, falls im Vorjahr die Umsatzgrenze von 25.000,- € überschritten wurde.
Bezüglich § 15a UStG ist somit jeder Einzelfall zu überprüfen, ob darauf zu verzichten ist. Sehen Sie das auch so?
Zudem sind die Mandanten über die Rechnungsstellung ab 2025 zu informieren.
Was geschieht, falls der Mandant in 2025 weiterhin Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis stellt?
...25.000,00 unterschritten wurde
@Ivonne_Lindt schrieb:Zusätzlich wird für die steuerfreien Kleinunternehmerumsätze nach §19 Abs. 1 UStG der neue Steuerschlüssel 185 eingeführt.
Achtung: leichter OT!
Ich danke für diesen Thread!!! Ganz Ehrlich.
Ich dachte gerade dass ich spinne, aber tatsächlich habe ich über buzer.de gesehen dass ich genau DIESE Änderung komplett übersehen habe.
Bisher stand im Gesetz "die Umsatzsteuer wird nicht erhoben", doch nun ist das tatsächlich auf "steuerfrei" geändert worden. Macht tatsächlich Sinn in Anbetracht der Abschaffung der UStE-Pflicht.
Aber ja, jetzt gibt's halt Mehraufwand bei der Buchhaltung 😄
Danke, solche Themen muss man echt mal hervorheben, weil Sie einem manches Mal auf Änderungen stoßen lassen!
💪
P.S.: Btw, warum gibt es eigentlich keine eigene Nr. im § 4 UStG? Hat da der Gesetzgeber nicht etwas gepennt?