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EÜR mit OPOS

9
letzte Antwort am 24.10.2025 14:32:58 von deusex
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AlexanderJ
Fortgeschrittener
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378 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe mir bereits einige Beiträge zu diesem Thema angesehen (siehe unten als Gedächtnisstütze), aber keine wirklich zufriedenstellende Lösung gefunden. Viele davon sind zudem schon etwas älter – möglicherweise gibt es inzwischen praktikablere Ansätze.

 

In Mandantenbesprechungen stoßen wir immer wieder auf Verwirrung wegen positiver bzw. negativer Forderungen oder Verbindlichkeiten in der EÜR, die als Korrekturpositionen aufgrund des Zu- und Abflussprinzips erscheinen. Wir buchen die EÜR über OPOS mit Kreditoren und Debitoren.

 

Wir würden diese Positionen gerne neutralisieren, um sie nicht jedes Mal erneut erläutern zu müssen.

Rückfragen seitens des Finanzamts zu negativen Aufwendungen sind mir bislang nicht bekannt – auch Kollegen bei uns im Haus haben hierzu nichts berichtet. Das wurde in den anderen Foren-Beiträgen oft als Problem angesprochen.

 

Häufig wird auf folgendes Dokument verwiesen:
Konten für ergebniswirksame/ nicht ergebniswirksame sonstige Verbindlichkeiten ... - DATEV Hilfe-Center

 

Daraus geht für mich allerdings keine klare Lösung hervor. Der in den Foren-Beiträgen genannte Vorschlag, im SKR04 Forderungen über 1210 an 1491 (bzw. umgekehrt) auf zu neutralisieren, führt in der Praxis nur dazu, dass drei Korrekturpositionen in der EÜR erscheinen statt einer auf 1200 (siehe Screenshot unten).

 

Entsprechendes gilt bei Aufwendungen über 3310 an 3612.

 

Daher meine Frage:
Wird dieses Thema bei euch in der Kanzlei ebenfalls als Problem wahrgenommen – und wenn ja, wie habt ihr es gelöst?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

 

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Spoiler

 

 

 

Kanzlei-Organisationsbeauftragter
FiBu optimieren? Hier unsere Erfahrungen: DATEV ASR
deusex
Allwissender
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Nachricht 2 von 10
366 Mal angesehen

Ich habe dies bereits vor über zehn Jahren so konsequent eingerichtet, da die Verbuchung über Deb/Kred Vorteile bezüglich des OPOS-Service sowie dem frühstmöglichen Vorsteuerabzug gibt.

Sie könnten die offenen Positionen natürlich mit einem Sammeldebitoren oder -kreditoren "neutralisieren"; den Gedanken hatte ich vor einem Jahrzehnt allerdings verworfen.

 

Diese Buchungsautomatik der automatischen Neutralisierung ertrags- und umsatzsteuerlich über den Personenkontenbezug ist schon eine feine Sache und per Saldo wird ja das korrekte Ergebnis ausgewiesen.

 

Ich habe diesbezüglich keinerlei negative Rückmeldungen und würde Ihnen empfehlen, dies so zu buchen und ihrem Mandanten einfach erklären, warum das so ist und welche Vorteile er dadurch hat (s.o.).

 

 

 

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Bernd_Schwickert
Einsteiger
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Nachricht 3 von 10
274 Mal angesehen

Guten Morgen,

tatsächlich fragt das Finanzamt öfter nach, was es mit diesen Posten auf sich hat. Es folgen dann langwierige Erklärungen, die fast schon Schulungscharakter für die Finanzbeamten haben. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, wenn die Korrekturposten gesondert als Zu- und Abrechnungen zum Ergebnis der EÜR ausgewiesen würden. Der Ausweis der Kreditorenverbindlichkeiten beim Wareneinkauf ist falsch, da auch andere Kostenpositionen (Energiekosten, StB-Kosten, Kfz-Kosten usw.) enthalten sind.

Allerdings ist auch festzustellen, das die Taxonomie (EÜR-Formular) wohl den gesonderten Ausweis der Korrekturposten nicht vorsieht. 

Trotz allem bleibe ich bei der OPOS-Erfassung. 

 

 

deusex
Allwissender
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Nachricht 4 von 10
243 Mal angesehen

Kreditorenverbindlichkeiten beim Wareneinkauf ist falsch, da auch andere Kostenpositionen (Energiekosten, StB-Kosten, Kfz-Kosten usw.) enthalten sind.

Da stimme ich Ihnen absolut zu und ich hatte diesbezüglich bereits ein intensives Gespräch mit der DATEV; vor Jahren.

Ideal wäre natürlich eine "konteninterne" Kürzung der Kosten, sofern diese noch "unbezahlt" sind.

Dies ist technisch allerdings nicht möglich, da dieses System sich auf die Bewegungen bei den Debitoren und Kreditoren bezieht und hier eben EIN Auffangposten gesucht werden muss.

 

Gerade auch bei mir selbst sah das mitunter lustig aus, wenn man negative Posten im Wareneinkauf der Steuerkanzlei hatte . . .

 

Ich bin in derart "kontroversen" Fällen dazu übergegangen, die Posten und Kontenbeschriftung für diese Fälle anzupassen.

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Für die Rückfragen des Finanzamtes habe ich mir vor Jahren bereits eine schriftliche, detaillierte Erläuterung des Sachverhaltes erstellt, den ich dann bei Bedarf wie c/p in die Stellungnahme aufnehme. Das funktioniert sehr gut und das Finanzamt war damit dann auch zufrieden; das System der Belegbildbuchung und der debitorisch-kreditorischen Buchhaltung beim 43er ist unserem Hausfinanzamt durchaus geläufig.

 

Nun, dass natürlich beim Mandanten die unbezahlten Eingangsrechnungen, ob Wareneinkauf oder andere Kosten im Wareneinkauf kumuliert werden, ist natürlich nicht schön, aber eben zweckmäßig und man kann damit zumeist leben.

 

Sofern jedoch hohe Kosten "abgegrenzt" werden, verwässert dies u.U. die Handelsspanne und dann würden hier schon Problemfelder entstehen, aber da auch keine Warenbestandsveränderungen berücksichtigt werden, erübrigt sich dieses Problem von alleine.

 

Wir haben durchaus einige Handelsmandanten, die wir freiwillig als 41er behandeln, um zutreffendere BWAs auswerten zu können.

 

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NuMa_2018
Einsteiger
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Nachricht 5 von 10
227 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

laut dem letzten KOB-Erfa und den IT-Club Unterlagen soll da ein Tool kommen für EÜR mit Opos. 

 

Zudem gibt es ein neues buchbares Lern-Video

Kurs: EÜR mit OPOS-Buchführung - Heute die Weichen für das digitale Rechnungswesen von morgen stellen | DATEV Lernplattform online 

 

Also die beiden Punkte lassen für die nächste Zeit hoffen. Vielleicht gibt es auch schon was in der Sneak Preview zu sehen oder zu hören.

 

Viele Grüße 
Markus

deusex
Allwissender
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@NuMa_2018  schrieb:

 

Also die beiden Punkte lassen für die nächste Zeit hoffen. Vielleicht gibt es auch schon was in der Sneak Preview zu sehen oder zu hören.

 


 Danke für das Video, das ich kurz angespielt habe, aber mal bei Gelegenheit vollends anschauen werde, auch mit interessiert dies brennend.

 

Ich möchte Sie nicht desillusionieren, da Rechnungswesen das komplexeste Programm der DATEV ist und die DATEV derzeit vornehmlich die Programme in die Cloud bringt, die eine kollaborative Nutzung Kanzlei-Mandant unterstützt und diese zumeist relativ einfach sind; es sind auch keine Anwendungen/Software im üblichen Sinne, sonder mehr oder weniger Erfassungsportale ohne jegliche Bearbeitungs- oder Recheneigenschaften.

LOON als Cloud-Pendant zu LODAS hatte ich als Pilot vor drei Jahren wieder verlassen; die Komplexität und die Masse an Programmen macht es der DATEV natürlich nicht leicht, hier schnell, voll funktionale Lösungen zu bieten; manches Mal steht sich die DATEV allerdings auch selbst im Weg, was man durchaus benennen darf.

 

Wenn Sie mit sneak-preview "OPOS-Buchen in EÜR in REWE-Online" meinen, sollten Sie sich mindestens auf einen Zeithorizont bis 2030 einstellen; das ist nicht wertend, sondern objektiv gemeint.

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NuMa_2018
Einsteiger
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Wenn Sie mit sneak-preview "OPOS-Buchen in EÜR in REWE-Online" meinen, sollten Sie sich mindestens auf einen Zeithorizont bis 2030 einstellen; das ist nicht wertend, sondern objektiv gemeint.

 

 


Anbei zur Info, die DATEV Sneak-Preview ist eine Online-Veranstaltung mit Einblick zur Produktentwicklung.

"In kurzen Sessions erfahren Sie von unseren Produktverantwortlichen gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus dem Außendienst, was aktuell in der Produktentwicklung passiert und welche Konzepte und Lösungen umgesetzt werden."

 

Kann man live buchen, muss man aber nicht. Das Video und die Unterlagen werden im Nachgang auf der Homepage bereitgestellt. Ist aber m. M. nach durchaus interessant um Entscheidungen für Kanzleiabläufe "grob" zu planen.

 

Des zeitlichen Horizonts bin ich mir durchaus bewusst. Und ein "voraussichtlicher Termin" ist nicht in Stein gemeißelt.

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deusex
Allwissender
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@NuMa_2018  schrieb:
Wenn Sie mit sneak-preview "OPOS-Buchen in EÜR in REWE-Online" meinen, sollten Sie sich mindestens auf einen Zeithorizont bis 2030 einstellen; das ist nicht wertend, sondern objektiv gemeint.

 

 


Anbei zur Info, die DATEV Sneak-Preview ist eine Online-Veranstaltung mit Einblick zur Produktentwicklung.

 

Ist aber m. M. nach durchaus interessant um Entscheidungen für Kanzleiabläufe "grob" zu planen.

 

Des zeitlichen Horizonts bin ich mir durchaus bewusst. Und ein "voraussichtlicher Termin" ist nicht in Stein gemeißelt.


Die sneak-preview kenne ich sehr gut, seid diese gelauncht ist. Ich wollte Ihnen nur damit sagen, dass Sie frühestens in der sneak-preview 2030 eine Vorschau sehen werden, die Funktionen von "REWE-Online" zeigt.

 

Meine Erfahrung ist, grob zu planen, wenn ein Produkt releast wurde und den Anwendern zum Beta-Testen "vorgeworfen" wird, um sich daran abzuarbeiten und sich die Finger in der Community über die Unzulänglichkeiten wund schreiben; habe ich jahrelang getan - mache ich nicht mehr (so intensiv).

 

"Voraussichtliche Termine" bei der DATEV zumeist von äußerst positiven Wunschgedanken getragen und wie zuvor erwähnt, ist anzuraten, erst mal nach Release zuzuwarten.

 

DATEV Personl führe ich bspw. voraussichtlich 01/2026 ein, nicht früher.... warum ? Einfach mal die Community durchstöbern. 😉

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f_mayer
Meister
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Nachricht 9 von 10
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@deusex  schrieb:

Ich habe dies bereits vor über zehn Jahren so konsequent eingerichtet, da die Verbuchung über Deb/Kred Vorteile bezüglich des OPOS-Service sowie dem frühstmöglichen Vorsteuerabzug gibt.

Sie könnten die offenen Positionen natürlich mit einem Sammeldebitoren oder -kreditoren "neutralisieren"; den Gedanken hatte ich vor einem Jahrzehnt allerdings verworfen.

 

Diese Buchungsautomatik der automatischen Neutralisierung ertrags- und umsatzsteuerlich über den Personenkontenbezug ist schon eine feine Sache und per Saldo wird ja das korrekte Ergebnis ausgewiesen.

 

Ich habe diesbezüglich keinerlei negative Rückmeldungen und würde Ihnen empfehlen, dies so zu buchen und ihrem Mandanten einfach erklären, warum das so ist und welche Vorteile er dadurch hat (s.o.).

 

 

 


Wobei man glaube ich bei ein paar Fällen dann Korrekturbuchungen machen muss glaube ich? Ich glaube immer, wenn das Gegenkonto zum Kreditor nicht ein "normales" Kosten Konto ist, also z.B.

- nicht abzugsfähige Betriebsausgabe (auch teilweise)

- ,private Aufwendungen

- Anlagevermögen

 

Ferner auch Sachverhalte die unter "wiederkehrende" Ausgaben fallen.

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deusex
Allwissender
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Sehr richtig.

 

Werden private Aufwendungen kreditorisch verbucht, erfolgt eine Korrektur über 1600/3300 ertragswirksam, obwohl die Ursprungsbuchung (privat) keine Gewinnauswirkung hatte.

 

Anlagevermögen kann in dem Kontext natürlich massive Auswirkungen haben, da die gesamte Investition ohne Zahlung, wertberichtigt wird, obwohl ggf. nur eine geringe Abschreibung geltend gemacht wurde, gerade über den Jahreswechsel hinaus drei !!!

 

Wichtig ist auch zu erwähnen, dass Debitoren immer über ein Finanzkonto ausgeglichen werden müssen.

Führt jemand bspw. keine echte Kasse und kassiert eine Ausgangsrechnung bar mit der Buchung "Privatentnahme an Debitor" wirkt sich der gesamte Vorgang steuerlich nicht aus, sondern bleibt neutral; auch bezüglich der USt.

 

Ein paar Sachverhalte sind schon kritisch. Sind zwar nicht viele, haben aber schon Potential.

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letzte Antwort am 24.10.2025 14:32:58 von deusex
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