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Digitale Belege - unerschwinglich für kleine Kanzleien?

52
letzte Antwort am 24.07.2023 11:09:25 von merchantofdoubt
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sternenreiterin
Aufsteiger
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Nachricht 31 von 53
841 Mal angesehen

@vogtsburger  schrieb:

wenn der IT-ler von 5 GB bei 1000 Belegen spricht, hat er vermutlich noch nie mit Digitalen Belegen gearbeitet 😎


Ja, ich hab mich auch ein bisschen gewundert, aber vielleicht scannt er seine Sachen in höchster Qualität ein, dann ist wahrscheinlich sein Speicher schnell voll.

deusex
Experte
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Nachricht 32 von 53
838 Mal angesehen

5 GB = 5.000 MB = 5.000.000 KB

 

Eine einseitige Rechnung kann unter 100KB haben, aber im Schnitt zwischen 100 - 200KB, nehmen wir also mal 200 KB und bei Upload mobil 300 KB, wenn wir schlecht rechnen.

 

5.000.000 KB Speichervolumen / 300 KB je Rechnung = ca. 17.000 Dokumente.

 

Wenn  euer Admin natürlich Fototapeten speichern will, ist das nix, aber ich bspw. nutze seit zehn Jahren Unternehmen online für auch z.T. belegintensive Mandanten und bewege mich, bezüglich der Volumen-Philosophie von DATEV immer noch im Freivolumen.

 

Dies liegt auch daran, dass UO-Mandate, die bspw. schon die 5Gb überschritten haben, von den UO-Mandante profitieren können, die weniger als 5 Gb Speicher belegen.

 

Wie @vogtsburger schon geschrieben hat, hat sich der Admin annähernd "Null" mit der Materie beschäftigt und riecht erstmal nach "ihh, Teufelszeug, ablehnen". 😉

 

 

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björn
Experte
Offline Online
Nachricht 33 von 53
824 Mal angesehen

Also wir nutzen Unternehmen Online seit fast von Anfang an und haben aufgrund der vielen Mandanten ein Freivolumen von ca. 195 GB und davon haben wir gerade mal ca. 95 GB verbraucht.

 

Hierbei sind auch einige Mandanten dabei die mehrere tausend Belege im Unternehmen Online haben und auch welche die mit hoher Auflösung Ihre Belege hochladen.

 

Von den Zahlen können Sie sich selber ein Bild machen, wie lange es dauert bis der Speicher nicht mehr ausreicht.

 

Kleiner Funfact für die Freispeicherberechnung:

Je Mehr Mandanten Unternehmen Online, E-Steuern nutzen oder Sie DMS nutzen desto höher steigt der Freispeicherplatz.

vogtsburger
Allwissender
Offline Online
Nachricht 34 von 53
799 Mal angesehen

 

Nachtrag: 

 

ich würde darauf wetten, dass die KnowHow-Grenze bzgl. DATEV bei diesem IT-ler wesentlich schneller erreicht wird als die Grenze des Inklusiv-Speichervolumens in "Datev Unternehmen Online" 😎

Viele Grüße, M. Vogtsburger
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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
andrereissig
Experte
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Nachricht 35 von 53
790 Mal angesehen

Also ich weiß ja nicht, in welcher Qualität Ihr Admin die Daten speichern will, aber das wären ja 5000 Kilobyte (5 MB) pro Beleg.

 

Wenn Sie sich die Belege nicht anschließend im Posterformat ausdrucken wollen, um die Kanzleiwände damit zu tapezieren, ist das eine völlig unrealistische Rechnung.

 

Bei der empfohlenen Qualität zum Scannen in schwarz/weiß und 300 dpi sind sie eher bei 100 - 150 Kilobyte pro Beleg (also ein Faktor von 33 - 50 weniger!). Jetzt rechnen wir auch mal mehrseitige Belege mit ein, dann sind wir eher bei über 20.000 Belegen.

 

Tipps zur Digitalisierung der Belege per Scanner - DATEV Hilfe-Center

 

Außerdem können Sie sich dann für einen Euro ein paar tausend Belege dazubuchen:

 

MyDATEV Dokumentenspeichervolumen

 

Außerdem:

 

andrereissig_0-1689925213932.png

 

Das heißt doch: Für nur zwei neue Belege Online-Bestände bekommen Sie ein GB kostenlos dazu. Zwei neue DUO-Mandanten bescheren Ihnen also gleich ein paar tausend zusätzliche Freibelege.

 

Wenn Sie das überschreiten, scannen Sie wie gesagt entweder die Belege in Posterqualität oder haben insgesamt nur wenige Mandanten in DUO, diese aber jeweils mit zehntausenden Belegen pro Jahr.

 

Hier noch ein paar zusätzliche Infos:

 

Informationen zu MyDATEV Dokumentenspeichervolumen - DATEV Hilfe-Center

 

Die sollte Ihr Admin eventuell auch mal lesen, denn offensichtlich hat er sich nicht gerade intensiv mit dem Thema beschäftigt. Ihr Admin soll einfach mal eine S/W-Seite scannen und sich die Größe und die Einstellungen anschauen. Wenn der Admin nicht weiß, wie er die Größe beeinflussen kann, sollte er seine Berufswahl überdenken.

 


@sternenreiterin  schrieb:

 Für welchen Zeitraum gilt dieses Speichervolumen?


Das gilt für gar keinen Zeitraum, sondern für den aktuellen Verbrauch.

 

Angenommen, der Mandant verbraucht 50 MB an Belegen pro Jahr. Dann verbraucht er im ersten Jahr 50 MB, im zweiten Jahr 100 MB, im dritten 150 MB usw.

 

EDIT: Hoppla, da war ich ein bisschen langsam, aber an den rapiden und amüsierten Kommentaren der Kollegen hier können Sie schon erkennen, was Ihr Admin da für einen unqualifizierten Unfug von sich gibt. Vielleicht sollen Sie ihm raten, seine ablehnende Haltung mal in Richtung Lösungsorientierung zu schwenken.

Live long and prosper!
deusex
Experte
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Nachricht 36 von 53
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@vogtsburger  schrieb:

 

KnowHow-Grenze bzgl. DATEV bei diesem IT-ler wesentlich schneller erreicht wird als die Grenze des Inklusiv-Speichervolumens in "Datev Unternehmen Online" 😎


Ist sie doch offenbar bereits. 😉

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vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 37 von 53
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... stimmt nicht ganz, 

"Belege Online" ist ja noch nicht bestellt

... ergo: 

 

'isch 'abe noch gar kein Freivolumen 😎

 

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deusex
Experte
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Nachricht 38 von 53
737 Mal angesehen

@vogtsburger  schrieb:

... stimmt nicht ganz, 

"Belege Online" ist ja noch nicht bestellt

... ergo: 

 

'isch 'abe noch gar kein Freivolumen 😎

 


. . . entspricht dann wohl dem Kenntnisstand  🤣

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
noescher
Fortgeschrittener
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Nachricht 39 von 53
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@sternenreiterin schrieb: jetzt hatte ich meine Chefin gestern so weit,


Hallo @sternenreiterin 

vielleicht noch ein Gedankenanstoß für die Chefin:


Voraussichtlich ab 2025 werden elektronische Rechnungen im B2B-Bereich zwingend.

Siehe hier Gesetzesentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (bundesfinanzministerium.de) Artikel 27

 

Die Unternehmer/Mandanten werden hier vor großen Umstellungsherausforderungen stehen.
Steuerberater sind hier die idealen Unterstützer, um die Büroprozesse und Abläufe beim Kunden steuerrechtlich korrekt und betriebswirtschaftlich sinnvoll umzusetzen und zu beraten. Das setzt aber meines Erachtens voraus, dass man sich auch selber damit beschäftigt hat.

 

Daher jetzt mit Belege online beschäftigen! Und nicht erst 2025

 

Die Belegspeicherung muss sowieso der Mandant zahlen (per Direktvertrag mit der DATEV) - siehe hier zu umfassenden Diskussionen zu diesem Thema Unternehmen Online mtl. Gebühr oder nicht? - DATEV-Community - 335649

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
mkinzler
Meister
Offline Online
Nachricht 40 von 53
680 Mal angesehen

5 GB ist ja nur das Freivolumen pro Bestand kommen ja 0,5GB dazu. Zudem gibt es weitere Freivolumina für weiter Programme.

 

Hier können Sie das Volumen berechnen lassen:

 

https://secure4.datev.de/freivolumenrechner/

 

Die DATEV rechnet mit ca. 200Kb Durschnittsgröße pro Beleg. Dann wären dies 25000 Belege beim Freivolumen, nicht 1000. Dies kommt aber natürlich darauf an, wie/woher die Belege kommen (Qualität/Auflösung/Farbe) und die Anzahl der Seiten pro Beleg.

vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 41 von 53
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@noescher ,

 

... der Referentenentwurf besteht ja bloß aus 279 Seiten.

Das ist zwar schnell mal zwischen "Heute Journal" und "Tagesthemen " durchgearbeitet (und verstanden) 😎 ...

 

... aber vermutlich haben Sie auch schon die "Quintessenz" dieses Referentenentwurfs 'im Ärmel', oder ?

 

Spricht man da von XRechnungen, ZUGFeRD etc. oder weiterhin von den 'gewürgten', gescannten und per OCR vergewaltigten "Digitalisierten Belegen" ?

 

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noescher
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@vogtsburger schrieb: 

Spricht man da von XRechnungen oder weiterhin von den 'gewürgten', gesannten und per OCR vergewaltigten "Digitalisierten Belegen" ?

 


Ausschließlich "X-Rechnungen" bzw. entsprechend anerkannte Formate.

Zitat aus dem Entwurf "Eine elektronische Rechnung ist
eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt,
übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die elektronische Rechnung muss der europäischen Norm für die elektronische
Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 (ABl. L 133 vom 6. 5. 2014, S. 1) entsprechen"

 

=> Zwingend digitaler Rechnungsversand B2B mit entsprechenden Aufbewahrungserfordernissen bei Absender und Empfänger. Und den dazugehörenden Vorteilen für alle Beteiligten.

 

Das ist aber nur ein Gesetzesentwurf, mal schauen was tatsächlich ins Gesetz kommt.

Viele Grüße
Peter Nöscher
deusex
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Nachricht 43 von 53
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Nun mag es auch Ansichten geben, die eine Rechnungstellung direkt DATEV->Mandant vermeiden möchten und nicht die Rückvergütung auschlaggebend ist.

 

Man kann UO & Co. auch als "Inklusivleistung" sehr gut mit der originären Buchführungsvergütung darstellen, sofern man die rechtlichen Risiken nicht scheut, welche jeder für sich selbst bewerten sollte.

 

Was ich damit ergänzen möchte: Man ist nicht zum MiGMaG verpflichtet !

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noescher
Fortgeschrittener
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Nachricht 44 von 53
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@deusex schrieb: Was ich damit ergänzen möchte: Man ist nicht zum MiGMaG verpflichtet !


Ich vertrete hierzu eine andere Rechtsauffassung (Auf Basis von GOBD, StBerG, DSGVO, usw.).
Auch die BStBK erklärt, dass die Belegarchivierung Aufgabe und in der Verantwortung des Mandanten liegen muss. Das ist aber bei Belege online nur mit MiGMaG möglich.

 

Aber: Steuerberater sind Freiberufler. Sie können selber entscheiden, wie sie die Kanzlei organisieren. Nur sollten sie abwägen und dann entscheiden. Und nicht einfach alles kommen lassen und "wird schon funktionieren".

Viele Grüße
Peter Nöscher
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rschoepe
Fachmann
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@vogtsburger  schrieb:

Spricht man da von XRechnungen, ZUGFeRD etc. oder weiterhin von den 'gewürgten', gesannten und per OCR vergewaltigten "Digitalisierten Belegen" ?


Das ist doch in der aktuellen Situation erstmal egal. Relevant ist: das wird kommen und als Kanzlei habe ich die Wahl

  • jetzt schon darauf vorbereiten und den Umgang mit DUO, Digitaler Personalakte usw. lernen und praktizieren oder
  • 2025 ein böses Erwachen erleben und jede Menge Ärger und Arbeit am Hals haben

Ich lege jetzt schon im laufenden Betrieb so viel ich kann in der Digitalen Personalakte ab, selbst wenn es die Qualität eines minderwertigen Scans eines gefaxten Personalfragebogens auf einer dutzendfach kopierten Vorlage hat. Mein Einfluss darauf, was von den Mandanten rein kommt, ist da leider begrenzt. Hauptsache (für mich) ist, es ist elektronisch vorhanden und ich muss die Arbeit nicht in zwei Jahren nachholen.

vogtsburger
Allwissender
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@rschoepe ,

 

... den Umgang mit Scannern und mit schlecht, schräg-, quer- und kopfstehenden "digitalisierten" Belegen würde ich lieber heute als morgen einstellen 

 

Gegen X-Rechnungen oder sonstige volldigitalen, unverfälschten und nicht interpretationsbedürftigen Belege hätte ich gaaaar nichts einzuwenden ...

 

... dürfte gerne auch jetzt schon zur Pflicht werden !

 

(zum Glück erhält man nicht auch noch in Spiegelschrift gescannte Belege, sonst müsste man einen inselbegabten Autisten einstellen, der sich auf sowas spezialisiert hat)

 

Apropos :

Leonardo Da Vinci konnte fließend in Spiegelschrift lesen und schreiben, aber ihm könnte sowieso nichts und niemand hier 'das Wasser reichen' 😉

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... água mole em pedra dura, tanto bate até que fura ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... ich hatte viel weniger IT-Probleme, als es noch keine PCs, kein "WINDOWS" und kein "DATEV" gab ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Wenn sie einen ssıǝɥɔs Prozess digitalisieren, dann haben sie einen ssıǝɥɔs digitalen Prozess" (Thorsten Dirks) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... "neue Kästchen braucht das Land !" (frei nach einem Songtext) ... (wg. mehrerer Dezimal-Limits in der Datev-Software) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... "du sollst nicht begehren deines Nächsten Fremdsoftware"(10. Gebot der DATEV) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... "allwissend bin ich (wirklich) nicht, doch viel ist mir (dennoch) bewusst"(frei nach Goethes Faust) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Die Botschaft(er/en) der Datev hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"(frei nach J.W.v.Goethe) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... Vorschläge für einen neuen Datev-Slogan: "man lernt nie aus" ODER "man lernt nie aus Fehlern" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
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Viele Grüße, M. Vogtsburger
... den Begriff "Verböserung" gibt es nur im Steuerrecht, den 'Tatbestand' der "Verböserung" gibt es aber auch in der IT ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"And so, my fellow Genossen: ask not what your DATEV can do for you — ask what you can do for your DATEV" (frei nach JFK) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Über sieben Krücken musst Du geh'n, sieben dunkle Jahre übersteh'n ... " (frei nach einem Songtext) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... ja sind wir denn hier bei den WaitWatchern ? .. warten und dem Gras beim Wachsen zusehen ? ..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(..♬.. das bisschen Datev macht sich von allein ..♫.. das bisschen Datev kann so schlimm nicht sein ..♬..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... Datev-Software muss einmalig sein, wird also evtl. nur einmalig getestet ☺...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... das Motto "gut zitiert ist mindestens halb geschrieben" wird hier und anderswo geliebt ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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(... neuer Urlaubs-Trend: Schiffsreise mit Barkasse nach LuG.ANO ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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deusex
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Ihrer Rechtsauffassung widerspreche ich keinesweges, auch weil ich Ihre anderen Beiträge weitgehend zum Thema verfolgt habe und ich durchaus annehme, dass Sie hier weitaus tiefer im Thema stehen.

 

Man kann UO & Co. auch als "Inklusivleistung" sehr gut mit der originären Buchführungsvergütung darstellen, sofern man die rechtlichen Risiken nicht scheut, welche jeder für sich selbst bewerten sollte.

Und "Nein", ich lasse nicht einfach alles so kommen, wie es dann kommt, sondern wäge sorgfältig ab, was ich im jeweiligen Einzelfall und eventuelle Konsequenzen vertreten kann.

Mit den von Ihnen aufgezählten Eventual-Konsequenzen kann ich (persönlich) mit meinem Mandantenumfeld sehr gut leben.

 

Auch die BStBK erklärt, dass die Belegarchivierung Aufgabe und in der Verantwortung des Mandanten liegen muss.

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Dies ist so von der BStbK so nicht explizit formuliert, sondern dass die Belegspeicherung Aufgabe des Mandanten ist. Das "muss" ergibt sich nirgendwo.

 

Obgleich die Belegspeicherung "Aufgabe des Mandanten" ist, spricht nichts dagegen, diese Aufgabe (unentgeltlich) für den Mandanten zu übernehmen.

 

Mir ist durchaus klar, dass dies die Übernahme einer gewerblichen Tätigkeit "wäre".

 

Eine originäre Verpflichtung zum MiGMaG besteht nicht.

 

 

 

 

 

 

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quantenjoe
Erfahrener
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Moin Moin Sternreiterin

 

Ja das Ausgangsposting 😉

 

Auch wenn Datev erstmal nur 500 MB kalkuliert, wenn man den Empfehlungen folgt (200dpi) hat man etwas 50 kb pro Seite, sprich erstmal Platz für 1000 Seiten. Mit dem Belege Online-Kosten-Bonus-Zusatz-Speicher kann da auch schnell viel mehr freien Speicherbereich hinzukommen.

 

Bitte auch dabei berücksichtigen, bei einer BP wird inzwischen auch oft erwartet, dass die Belege aus DUO mitgeliefert werden. Ist bequem wenn man es hat, sonst kann es aufwendig werden.

 

Kosten für den Mandanten entstehen nur, wenn dieser im Migmag Vertragspartner von Datev wird, oder die Kanzlei die Kosten weiterberechnet. In beiden Fällen würde ich dem Mandanten allerdings entgegenhalten, was für Kosten auf ihn zukommen können, wenn die Kanzlei tätig werden muss um den BP zufriedenzustellen. Da dürfte DUO billiger sein.

 

OK, es dauert etwas, bis sich die Sachbearbeiterin auf das Buchen eingestellt hat. Ist eine Investition auf die (recht nehe) Zukunft. Denn mit etwas Übung spart es Zeit.

 

Wenn der Mandat nicht direkt zahlen will, hey, dann eben eine implizite Erhöhung der Rechnung. Aber vielleicht besser dem Mandanten die Wahl zu lassen: DUO oder es wird noch teurer (13,XY Euro sind da wirklich das kleinere Übel).

 

Im Ausblick, weil Sie auch nach der Zukunft fragen: Alles was nicht digital läuft kann bestenfalls in engen Nischen überleben. Der Digitalisierungsdruck ist jetzt schon recht hoch und er wird weiter steigen. Zumal Datev on premise auch aussterben wird. Nicht morgen oder übermorgen, aber in dem nächsten Jahrzehnt. Wenn man die Microsoft-Strategie dazu nimmt wird es ab 2025 schon ungemütlich.

 

Insofern: Hat ihre Geschäftsführung eine Nische gefunden, kann Sie das Risiko vielleicht eingehen, sich von der Entwicklung abzukoppeln. Ich persönlich glaube nicht, dass dies gut geht. Keine Chance 😉

 

QJ

seprof
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Hallo @sternenreiterin ,

 

Mal ein paar Fragen zum Nachdenken?

 

Hat eine Kanzlei, in der eine solche Disskussion 2023 geführt werden muss, noch eine Zukunft?

 

Möchtest Du in einer Kanzlei weiterarbeiten, die solche „Zukunftsperspektiven“ hat?

Freundliche Grüße 

Sven Ehlers

chrisocki
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@sternenreiterin  schrieb:

Also langsam kapituliere ich 😑 - jetzt hatte ich meine Chefin gestern so weit, dass wir Belege online nutzen und dann kommt abends unser Admin und meint,  5GB Speicher, das ist ja nix,  da kann man maximal 1000 Dokumente speichern. Ich weiß ja, je mehr Mandanten man mit Belege online bearbeitet, umso mehr GB bekommt man. Aber jetzt mal im Ernst, überschreitet man die 5 GB wirklich so schnell? Für welchen Zeitraum gilt dieses Speichervolumen? Vielleicht gibt es da ja gerade ein Verständnisproblem (also auch auf meiner Seite).

Ich danke schon mal wieder ganz herzlich im Voraus für Eure Rückmeldungen.


Tauschen Sie ihren Admin.... 

 

5GB ~ 5.120MB ~ 5.242.880KB

 

Wenn ich einen Beleg in Schwarz/Weiß bei ca. 200 dpi scanne, dann kommen so um die 100KB raus. 

 

5.242.880 KB / 100 KB ~ 52.428 Belege (gescannt)

 

Wenn wir über Kleinstunternehmen sprechen, dann bin ich mal sehr gespannt, wie diese Mandaten auf über 52.000 Belege kommen wollen.... 

 

Zum Vergleich: Ein Fax überträgt Schwarz/Weiß bei ca. 75dpi. Die Lesbarkeit ist also bei 200dpi locker gegeben.

Und wenn die Mandanten die bereits digitalen Belege (Telekom-Rechnung via Mail) nach DUO verbringen, bleibt es im Regelfall auch unter den 100KB.

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

sternenreiterin
Aufsteiger
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@seprof  schrieb:

Hallo @sternenreiterin ,

 

Mal ein paar Fragen zum Nachdenken?

 

Hat eine Kanzlei, in der eine solche Disskussion 2023 geführt werden muss, noch eine Zukunft?

 

Möchtest Du in einer Kanzlei weiterarbeiten, die solche „Zukunftsperspektiven“ hat?

Freundliche Grüße 

Sven Ehlers


Ich sag mal so, ich werfe die Flinte nicht vorschnell ins Korn 😅 - ja, es besteht sehr viel Nachholbedarf. Ja, auch meine älteren Kolleginnen (und natürlich meine Chefin) müssen überzeugt werden, die so gern Papier in der Hand haben. Aber wir sind auf einem guten Weg und ich hoffe/glaube, spätestens in einem halben Jahr (wenn nicht früher) läuft die Sache hier rund und keiner will mehr den Stand von vorher. Man muss dem ganzen erst mal eine Chance geben. Resignieren und was anderes suchen kann man immer noch 😉

seprof
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Hallo @sternenreiterin ,

 

ich wünsche Dir dann viel Erfolg und Rückgrat bei der Umsetzung.

 

VG Sven Ehlers

merchantofdoubt
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Zwei Tipps dazu: 

1) Ab 2026 soll die verpflichtende E-Rechnung bei B2B-Beziehungen kommen. Wie dann noch in Papier gearbeitet werden soll ist mir ein gewisses Rätsel. Sagt man dann zum Mandanten, bitte die elektronischen Rechnungen ausdrucken und in eine Ordner legen?

2) Einen Fall umstellen und der Chefin die Zeitersparnis nach einer gewissen Zeit aufzeigen. Bei uns waren die Diskussionen beendet, als die Geschäftsleitung eine Zeitersparnis von 30-50% gesehen hat durch Unternehmen online. 

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letzte Antwort am 24.07.2023 11:09:25 von merchantofdoubt
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