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ASR erste mal im Einsatz

29
letzte Antwort am 27.04.2026 11:21:25 von VerenaWied
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Mentrop
Beginner
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Nachricht 1 von 30
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Schönen guten Tag zusammen,

 

wir haben bei unseren ersten Mandanten den ASR aktiviert. Da wir leider erst im Mai ein kleines Online-Seminar zum Thema ASR haben, dachte ich mir, ich stelle hier mal die Fragen.

 

Bei unseren Mandanten ist es so, dass diese in Unternehmen Online die Belege hochladen und im Posteingang bearbeiten. Nach eigener Recherche habe ich gelesen, dass der Mandant die Belege nur noch in den Posteingang hochladen soll und diese nicht bearbeiten, da der ASR den Part übernehmen soll.

 

Wir haben allerdings auch Mandanten die den Zahlungsverkehr über Unternehmen Online nutzen.

 

Wir stellen uns folgende Fragen:

 

Wenn der Mandant den Beleg nicht bearbeitet, wie soll dann der Zahlungsverkehr genutzt werden? Hierzu muss der Beleg doch bearbeitet sein. Wenn wir den ASR nutzen und die Buchungen vollziehen, dann können wir an der Stelle doch noch keine Angaben zur Bezahlung in Rechnungswesen eintragen. Das bedeutet für mich doch, dass der Zahlungsverkehr über Unternehmen Online nicht mehr genutzt werden kann. 

 

Uns erschließt sich quasi nicht der korrekte Ablauf um den ASR richtig einsetzen zu können.

 

Vielleicht kann uns hier jemand helfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

LarsSchladitz
Einsteiger
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Nachricht 2 von 30
1044 Mal angesehen

Hallo Mentrop.

 

Durch den ASR werden Buchungsvorschläge für die Buchung der Belege im Kanzlei-ReWe erzeugt.

 

Wenn Ihre Mandanten die Belege bereits im DUO bearbeiten, übernehmen Sie doch von dort die fertigen Buchungen inklusive Belegbild - da hilft Ihnen der ASR mit seinen Buchungsvorschlägen gar nicht weiter, Sie werden keinen Mehrwert dadurch haben und Sie sollten an diesem Workflow auch nichts ändern.

 

Aus meiner Sicht kann er mir nur nutzen, wenn ich einen Haufen Belege habe, die vom Mandanten nicht im DUO angefasst werden.

 

314159
Erfahrener
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Nachricht 3 von 30
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Die Bedingung bei dem ASR ist nicht die Zahlung über Unternehmen online, sondern die gewählte Bearbeitungsform. Der ASR kann nur mit der Bearbeitungsform einfach genutzt werden. Mit der Bearbeitungsform einfach kann trotzdem über Unternehmen online überwiesen werden.

 

Jedoch ist der Prozess der Zahlung zwischen den beiden Bearbeitungsformen einfach/erweitert unterschiedlich. Wenn also der Mandant bisher mit der Bearbeitungsform erweitert, also auch die Rechnungsliste für die Überweisungen über Unternehmen online, nutzt, muss der Prozess durch die Umstellung auf die Bearbeitungsform einfach angepasst werden.

 

Zusätzlich muss geprüft werden, ob der Schritt zum ASR wirklich Sinn ergibt. Bei der Entscheidung muss somit auch die Qualität der Vorbereitung durch den Mandanten in Unternehmen online in Betracht gezogen werden. Denn wenn die Vorbereitung bisher gut war und die Verbuchung der Rechnungen mit Hilfe von Lerndateien (teil-)automatisiert werden konnte, macht der Schritt zum ASR (noch) keinen Sinn.

cro
Experte
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Nachricht 4 von 30
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@Mentrop 

Uns erschließt sich quasi nicht der korrekte Ablauf um den ASR richtig einsetzen zu können. Vielleicht kann uns hier jemand helfen.

Wenn in Karewe über OPOS (auch eine Voraussetzung) unbearbeitet Ein- und Ausgangsrechnungen, etc. geladen werden, ist der ASR-Service gut und entwickelt sich schnell weiter.

 

Der ASB-Service setzt darauf auf.

 

Lerndateieinträge sollten vorher gelöscht werden.

VerenaWied
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Kurze Nachfrage:

 

Belegbearbeitung bedeutetet in diesem Fall, dass die Belegdaten nicht gespeichert werden dürfen ("Speichern und weiter" inkl. Notizfeld) oder ist hier sowas wie Vorkontieren gemeint? 

 

Soll der Mandant einfach nur stupide hochladen und nix weiter tun? (Bei Nutzung der Überweisungen aus der Belegbearbeitung muss er die Rechnungen ja trotzdem einmal anpacken)

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mick
Fortgeschrittener
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Ich vermute mal, dass der Schritt auf dem beigefügten Bild gemeint ist.

 

Wir wären also in der Bearbeitungsform Standard, welche ja für den ASR geeignet ist.

Der Mandant macht seine Überweisungen anhand der Belege. Hierbei werden Informationen schon vorbelegt. Kenn ich bei mir auch, weil ich oft schon einen Buchungstext vorbelegt habe.

cro
Experte
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Vorgabe für ASR ist bei uns immer Opos. Wenn vorkontiert und dann schon über die Bank gebucht wird, hat das ja eigentlich nichts mit ASR zu tun.

 

Belegbearbeitung bedeutetet in diesem Fall, dass die Belegdaten nicht gespeichert werden dürfen ("Speichern und weiter" inkl. Notizfeld) oder ist hier sowas wie Vorkontieren gemeint? 

Soweit ich Sie richtig verstehe. Was innerhalb eines Beleges passiert ist egal. Aber eigentlich ist hochladen in den Posteingang das einzige (natürlich immer eine Datei pro Beleg), was wir vom MA erwarten.

 

Soll der Mandant einfach nur stupide hochladen und nix weiter tun? (Bei Nutzung der Überweisungen aus der Belegbearbeitung muss er die Rechnungen ja trotzdem einmal anpacken)

Eigentlich, s. vorher, ja. Die Bezahlung kann aus meinem Verständnis beim ASR-Prozess nur über die Opos-Liste erfolgen. Und da kommt ja ASB ins Spiel, was wir auch noch nicht so richtig  durchgespielt haben.

 

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VerenaWied
Meister
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@mick  schrieb:

Ich vermute mal, dass der Schritt auf dem beigefügten Bild gemeint ist.

 

Wir wären also in der Bearbeitungsform Standard, welche ja für den ASR geeignet ist.

Der Mandant macht seine Überweisungen anhand der Belege. Hierbei werden Informationen schon vorbelegt. Kenn ich bei mir auch, weil ich oft schon einen Buchungstext vorbelegt habe.


Ja genau das meine ich mit "Speichern und weiter". Ich habe diesen Beitrag gelesen und war kurz erschrocken. Unseren Mandanten wird die Belegbearbeitung aus diversen Gründen nahegelegt. Wenn nur das Speichern der Belegdaten also hinderlich für den ASR ist, müssen wir hier eine andere Vorgehensweise abstimmen. Keiner kontiert vor oder so (dafür nutzen wir BF Erweitert), aber die Belegdaten werden gespeichert.

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Mentrop
Beginner
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Nachricht 9 von 30
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Also könnte der Mandant bei der Belegbearbeitung die Zahlungsdaten schon eintragen und den Beleg dann bearbeitet im Posteingang abgelegt lassen? 

 

Wir haben bei den Belegen unter Einstellung Bearbeitungsform nachdem wir den ASR bestellt hatten wieder von Standard auf erweitert umgestellt. Uns wurde mal mitgeteilt, dass man das so machen kann.

 

Uns stellt sich dann nur die Frage, ob das wirklich dann alles noch funktioniert.

 

 

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VerenaWied
Meister
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Nachricht 10 von 30
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@cro  schrieb:

Vorgabe für ASR ist bei uns immer Opos. Wenn vorkontiert und dann schon über die Bank gebucht wird, hat das ja eigentlich nichts mit ASR zu tun.

 

Ja OPOS ist doch auch die Vorgabe der DATEV? Vorkontiert wird wie gesagt nicht.

 

Belegbearbeitung bedeutetet in diesem Fall, dass die Belegdaten nicht gespeichert werden dürfen ("Speichern und weiter" inkl. Notizfeld) oder ist hier sowas wie Vorkontieren gemeint? 

Soweit ich Sie richtig verstehe. Was innerhalb eines Beleges passiert ist egal. Aber eigentlich ist hochladen in den Posteingang das einzige (natürlich immer eine Datei pro Beleg), was wir vom MA erwarten.

 

Sorry ich kann nicht ganz folgen. Wenn es doch egal ist, was innerhalb der Belege passiert (letztlich ja nur Auslesung OCR und ggf. Korrektur + vllt. noch eine Notiz), was ist denn dann genau damit gemeint, dass man den Beleg unbearbeitet lassen soll?

 

Unbearbeitet heißt für mich: Hochladen und wieder ausloggen. 😆

 

 

Soll der Mandant einfach nur stupide hochladen und nix weiter tun? (Bei Nutzung der Überweisungen aus der Belegbearbeitung muss er die Rechnungen ja trotzdem einmal anpacken)

Eigentlich, s. vorher, ja. Die Bezahlung kann aus meinem Verständnis beim ASR-Prozess nur über die Opos-Liste erfolgen. Und da kommt ja ASB ins Spiel, was wir auch noch nicht so richtig  durchgespielt haben.

 


ASB wird hier auch nur zum Teil eingesetzt, weil ja eine ganz Zeit lang nur RZ-Bankinfo möglich war. Manche Kolleginnen haben sich dem Thema ASR auch erst dieses Jahr angenommen.

Und ich möchte natürlich, dass wir es korrekt machen. 

cro
Experte
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Nachricht 11 von 30
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Ich wollte eigentlich nicht mehr sagen also oben in Nachricht 4. Wir freuen uns auf die Entwicklung und wollen nicht zurück zu RZ-BK und Lerndatei. @VerenaWied  Sorry, das ich mich nicht zusammenreißen konnte oder was auch immer.... 😊

 

 

Unbearbeitet heißt für mich: Hochladen und wieder ausloggen. 

100%!

 

 

ASB wird hier auch nur zum Teil eingesetzt, weil ja eine ganz Zeit lang nur RZ-Bankinfo möglich war

100%! Wir haben bereits etwas mehr vertrauen und löschen die Lerndateien konsequent (100derte von Einträgen).

 

VerenaWied
Meister
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Nachricht 12 von 30
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Vielen Dank. Alles gut, ich stand nur auf dem Schlauch. 🙈

 

Heißt ich gebe weiter, dass die Mandanten bei Nutzung des ASR die Finger von der Belegbearbeitung lassen (außer sie wollen überweisen).

 

Haha ja, meine Kollegin die den ASR und ASB (wo möglich) von Anfang an eingesetzt hat liebt es. Die Neu-Userin mit der ich heute telefoniert habe ist massiv unglücklich (ist aber auch erst bei zwei Monaten Nutzung und der Mandant bearbeitet die Belege).

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NuMa_2018
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@VerenaWied  schrieb:

Vielen Dank. Alles gut, ich stand nur auf dem Schlauch. 🙈

 

Heißt ich gebe weiter, dass die Mandanten bei Nutzung des ASR die Finger von der Belegbearbeitung lassen (außer sie wollen überweisen).

 

Also die Mandanten die bei uns auf DUO umgestellt werden, landen zu 95% in der Bearbeitungsform Standard.

Nach dem Upload besteht die Möglichkeit die Zahlung vom Belegbild zu erstellen. Hat den Vorteil dass in der Bank online somit eine hundertprozentige Zuordnung stattfindet. Auch ohne Überweisung in DUO läuft das eigentlich schon recht gut.

 

Bearbeitungsform erweitert ist nur wirklich was für Mandanten, die eine Person vor Ort im Büro haben. Eine Kontierung ist zwingend nicht erforderlich, es kann auch über eine Lerndatei Rechnungseingang/-ausgang gelöst werden.

Insbesondere ist da die Rechnungsliste interessant für die Zahlungsfristen und die Liquidität.

 

 

NuMa_2018
Aufsteiger
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Nachtrag:

 

In der KI-Werkstatt den "neuen" Kundenassistenten befragt:

 

Erkläre mir den Unterschied zwischen der Bearbeitungsform Standard und Erweitert in Datev Unternehmen Online?

Und welche Variante ist die bessere Wahl?

 

 

 

 

At 14:23,DATEV Kunden-Assistent said:

DATEV Kunden-Assistent14:23

In DATEV Unternehmen online (genauer: in der Anwendung DATEV Belege online) unterscheiden sich die Bearbeitungsformen Standard und Erweitert vor allem im Umfang der Belegbearbeitung und der Vorarbeit für die Buchführung.

1. Bearbeitungsform Standard

Geeignet für:

  • Mandanten, die vor allem Belege digital bereitstellen und Zahlungen veranlassen sollen,
  • wenig Buchführungsvorerfassung im Unternehmen.

2. Bearbeitungsform Erweitert

  • Fokus: Umfangreichere Vorerfassung und Bereitstellung buchungsrelevanter Daten im Unternehmen.
  • Zusätzliche Möglichkeiten gegenüber Standard:
    • Zusätzliches Erfassen und Bereitstellen von Beleginformationen.
    • Buchungsrelevante Daten am Beleg vorerfassen, z. B. Geschäftspartnerkonto, Sachkonto, Waren-/Leistungsangaben, Aufteilungen usw.
    • Arbeiten mit einer Rechnungsliste; Belege werden über diese Liste bezahlt.
  • In Kanzlei-Rechnungswesen wird über „Buchungsvorschläge bearbeiten“ gebucht.

Geeignet für:

  • Mandanten mit höherem Digitalisierungsgrad, die buchungsnahe Vorerfassung im Unternehmen übernehmen,
  • komplexere Prozesse (z. B. Aufteilungen, mehrere Rechnungen / Rechnungskorrekturen, detaillierte Auswertungen).

3. Welche Variante ist „besser“?

„Besser“ ist die Bearbeitungsform, die zu Ihrem Mandantenprozess passt:

  • Standard, wenn
    • Sie eine schlanke Lösung möchten: Belege hochladen, ansehen, bezahlen,
    • die eigentliche buchhalterische Arbeit überwiegend in der Kanzlei stattfinden soll,
    • Ihre Mandanten nur begrenzte buchhalterische Kompetenz bzw. Kapazität haben.
  • Erweitert, wenn
    • Ihr Mandant aktiv an der Buchführung mitarbeiten soll (Vorerfassung von Konten, Aufteilungen etc.),
    • Sie Buchungsvorschläge mit höherem Automatisierungsgrad in der Kanzlei nutzen möchten,
    • Sie später z. B. Debitoren-/Kreditorenmanagement, Auswertungen oder weitere Prozesse stärker ins Unternehmen verlagern möchten.

Technisch können Sie die Bearbeitungsform je Belegart (Lieferanten- und Kundenrechnungen) separat festlegen bzw. ändern:
Anwendungen → Belege → Einstellungen → Bearbeitungsform → „Standard“ oder „Erweitert“ wählen. Bearbeitungsform ändern

4. Konkrete Empfehlung und nächster Schritt

Um die „bessere“ Bearbeitungsform für Sie zu bestimmen, ist wichtig:

  • Wie buchungsaffin sind Ihre Mandanten?
  • Sollen diese mehr Vorerfassung (inkl. Geschäftspartner-/Sachkonten, Aufteilungen) übernehmen oder nur Belege liefern und Zahlungen anstoßen?

Wenn Sie das systematisch aufsetzen und Unterschiede auch praktisch sehen möchten, passt sehr gut das Online-Seminar:

Angebot Inhalt / Zweck Link
DATEV Unternehmen online – Tipps und TricksBehandelt explizit die Unterschiede zwischen Standard und Erweitert und zeigt effiziente Bearbeitungswege inkl. digitalem Belegbuchen.DATEV Unternehmen online - Tipps und Tricks

Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen anhand eines konkreten Beispielmandanten (Branche, Größe, Mitarbeit im Unternehmen) eine Empfehlung aussprechen, ob Sie dort eher mit Standard oder Erweitert starten sollten. Wie sieht ein typischer Mandant aus, für den Sie das gerade planen (Branche und Umfang der Buchführung)?

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cro
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@NuMa_2018  Nachricht 13+14: Was wollen Sie zum ASR mitteilen, worum es ja in diesem Thread geht? Und bei Ihnen nicht zu finden ist. Vielen Dank.

VerenaWied
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Ich weiß, was die beiden Varianten unterscheidet. Wir haben auch zu 98% Standard, weil nicht die Expertise in den Unternehmen sitzt, um die Vorerfassung entsprechend korrekt vorzunehmen. Trotzdem bearbeiten die Mandanten bei uns in der BF Standard die Belege (nicht alle, ist klar). Wunsch der MA aus diversen Gründen (Doppelte Belege haben sich dadurch tatsächlich auch reduziert - die erkennt der ASR wohl auch nicht laut Kollegin).

 

ASR läuft aktuell sowieso nur mit Standard. Hab den DATEV KI-Assistenten um eine verlässliche Aussage bezüglich des hier diskutierten Themas gebeten: Konnte er mir nicht geben. 😶 Aber zumindest das:

Dass Unternehmen viel manuell „vorerfassen“ (z. B. komplette Kontierung, manuelles Umschreiben), kann den Mehrwert des Automatisierungsservice im Einzelfall verringern – diese Interpretation ist aber eher eine organisatorische Empfehlung für effiziente Arbeitsteilung und so nicht als harte Vorgabe dokumentiert.

 

Ich hab jetzt Mal einen SK erfasst. Bevor wir hier wirklich alles umwerfen, zahle ich (mein AG) lieber die 15 EUR. 

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NuMa_2018
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Sorry um das zu präzsieren, die Nutzung vom ASR hängt derzeit eigentlich immer an der Bearbeitungsform.

 

Standard = ASR kann aktiviert werden

 

Erweitert = Erfassen der Buchungsinformationen durch den Mandanten

 

Der Mix aus ASR im Modus Standard aktivieren und danach auf Erweitert zu wechseln ist m. Meinung nach nicht zielführend. Ist auch in im Hilfe-Center nicht beschrieben, das hat man nur hinter vorgehaltener Hand auf diversen Workshops kommuniziert. 

 

Entweder der Mandant erfasst Buchungsinformationen oder der ASR lernt durch die Belege und das Buchungsmuster in der Kanzlei.

Ist die erforderliche Belegbearbeitung vom Mandanten in Erweitert immer verbesserungswürdig, würde ich immer auf Standard bleiben.

 

 

 

 

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mick
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@NuMa_2018  schrieb:

Sorry um das zu präzsieren, die Nutzung vom ASR hängt derzeit eigentlich immer an der Bearbeitungsform.

 

Standard = ASR kann aktiviert werden

 

Erweitert = Erfassen der Buchungsinformationen durch den Mandanten

 

Der Mix aus ASR im Modus Standard aktivieren und danach auf Erweitert zu wechseln ist m. Meinung nach nicht zielführend. Ist auch in im Hilfe-Center nicht beschrieben, das hat man nur hinter vorgehaltener Hand auf diversen Workshops kommuniziert. 

 

Entweder der Mandant erfasst Buchungsinformationen oder der ASR lernt durch die Belege und das Buchungsmuster in der Kanzlei.

Ist die erforderliche Belegbearbeitung vom Mandanten in Erweitert immer verbesserungswürdig, würde ich immer auf Standard bleiben.

 

 


Das Ursprungsthema war aber, dass beim Überweisen im Standardmodus automatisch Werte vorerfasst werden und ob diese dann schädlich für den ASR sind. Das würde ja bedeuten, dass man 2 gute Funktionen nicht unbedingt zusammen nutzen kann.

Entweder Mandant lädt Belege nur noch und ich habe einen tollen ASR oder der Mandant lädt hoch, überweist schön anhand des Belegbildes und mein ASR ist nicht mehr so toll.

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NuMa_2018
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Im ersten Schritt werden die Belege immer mit der OCR-Erfassung gescannt. Bei E-Rechnungen werden die Daten entsprechend aus der xml ausgelesen. Das erfolgt immer unabhängig von der Bearbeitungsform.

 

Wenn ich in BA Standard eine Überweisung erstelle, erfolgt zwangsläufig eine Bearbeitung vom Beleg im Bereich der Zahlungsangaben. Es werden die Zahlungsdaten geprüft, Speicher-Button bestätigt und via Bank online überwiesen.

In der Kanzlei werden die Belege via Digitale Belege buchen mit dem ASR (automatisch) verbucht. 

Besonderheit: Der ASR scannt die Belege auf Einzelpositionen ab, vergleicht die Daten im RZ und lernt so die Buchhaltung kennen und macht entsprechende Vorschläge => grüner Haken

 

Bei BA Erweitert muss ich immer eine Bearbeitung (Änderung mindestens Geschäftspartner oder anderes Feld) durchführen und speichern, ansonsten kann der Mandant die Daten nicht für den Steuerberater bereitstellen. 

Diese werden dann im Kanzlei-Rewe als Buchungsvorschläge gebucht. Hier können Lerndateien für den Rechnungseingang/-ausgang angelegt werden. 

Wenn die Vorarbeit durch den Mandanten nicht passt, muss ich zwangsläufig den Buchungsvorschlag (gelbes/rotes Icon) in K-Rewe ändern und manuell bestätigen.

 

Und das ist der Knackpunkt, der ASR lernt hier vom Beleg und der Daten in der Cloud.

 

Bei BA Erweitert wird bei fehlendem Buchungskonto, immer das zuletzt verwenden Konto im Buchungssatz vorgeschlagen.

 

Und darum erschließt sich mir dieser Mix nicht. Klar springt der ASR bei der Ergänzung einzelner Felder ein, aber dann ist die Bearbeitungsform nicht die Richtige für den Mandanten.

 

In ferner Zukunft in der Cloud soll es keine Bearbeitungsform Standard/Erweitert mehr geben. Die Pilotphase für Belege online läuft schon meine ich.

 

 

NuMa_2018
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@VerenaWied  schrieb:

Ich weiß, was die beiden Varianten unterscheidet. Wir haben auch zu 98% Standard, weil nicht die Expertise in den Unternehmen sitzt, um die Vorerfassung entsprechend korrekt vorzunehmen. Trotzdem bearbeiten die Mandanten bei uns in der BF Standard die Belege (nicht alle, ist klar). Wunsch der MA aus diversen Gründen (Doppelte Belege haben sich dadurch tatsächlich auch reduziert - die erkennt der ASR wohl auch nicht laut Kollegin).


Dublettenerkennung beim Upload in DATEV Unternehmen online - DATEV Hilfe-Center

 

Da ist der Punkt 4 eventuell hilfreich

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mick
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Ich versteh nicht ganz, warum hier so viel über die erweiterte Bearbeitungsform gesprochen wird. Das ging ja anfangs schon los. Das Thema hier war nur zur Bearbeitungsform Standard.

 

Es bleibt die Ursprungsfrage: Wie schädlich ist das "Bearbeiten" der Belege für die Überweisung vom Belegbild in der Bearbeitungsform Standard für die spätere Nutzung des ASR in KREWE.

Bei der Frage spielt die Bearbeitungsform Erweitert keine Rolle und sollte auch kein Thema sein.

cro
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@mick : ASR erstmals im Einsatz --> Verweise kurz auf die Überschrift.

 

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NuMa_2018
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Das wichtigsten Dokumente zum ASR im Datev Hilfe-Center 

 

=> DATEV Automatisierungsservice Rechnungen (Überblick) - DATEV Hilfe-Center 

 

Da sind auch alle weiterführende Dokumente inkl. Optimierung verlinkt. Dazu sind zwischenzeitlich von Datev zwei schöne Videos erstellt worden.

 

Wenn ein Mandant nur eine Zahlung erstellt ist, dass sicherlich nicht "schädlich".

Sollten andere Felder geändert werden, so sind die ursprünglichen Daten aus der OCR Erkennung / E-Rechnung überschrieben.

 

Aus dem ersten Beitrag war mir nicht ganz ersichtlich, ob das Verständnis für die Bearbeitungsformen so bekannt war. Das möchten Sie mir bitte nachsehen. 

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VerenaWied
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@NuMa_2018  schrieb:

@VerenaWied  schrieb:

Ich weiß, was die beiden Varianten unterscheidet. Wir haben auch zu 98% Standard, weil nicht die Expertise in den Unternehmen sitzt, um die Vorerfassung entsprechend korrekt vorzunehmen. Trotzdem bearbeiten die Mandanten bei uns in der BF Standard die Belege (nicht alle, ist klar). Wunsch der MA aus diversen Gründen (Doppelte Belege haben sich dadurch tatsächlich auch reduziert - die erkennt der ASR wohl auch nicht laut Kollegin).


Dublettenerkennung beim Upload in DATEV Unternehmen online - DATEV Hilfe-Center

 

Da ist der Punkt 4 eventuell hilfreich


Kollegin sagte bei der Buchung mit ASR: Mandant hat zwei Belege hochgeladen, alles gleich inkl. Dateinamen. ASR erkennt bei dem einen Beleg ein Minus im Dateinamen, bei dem anderen nicht. Und will dann beide verbuchen. 

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anderl
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Guten Morgen @VerenaWied,

 

vermute die Kollegin hatte da keine digitalen Belege? Hier greift wie wie bisher die OCR und die hat gefühlt noch nachgelassen. 

 

Bei digitalen Rechnungen ist das besser. Bei OCR muss man die Rechnungswerte nach wie vor sehr genau prüfen. 

 

ASR "kontiert" dann ja nur und überlegt sich was zum Text. 

 

 

VerenaWied
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@anderl  schrieb:

Guten Morgen @VerenaWied,

 

vermute die Kollegin hatte da keine digitalen Belege? Hier greift wie wie bisher die OCR und die hat gefühlt noch nachgelassen. 

 

Bei digitalen Rechnungen ist das besser. Bei OCR muss man die Rechnungswerte nach wie vor sehr genau prüfen. 

 

ASR "kontiert" dann ja nur und überlegt sich was zum Text. 

 

 


Digitale Belege = E-Rechnung? Das weiß ich tatsächlich nicht, aber das könnte das Thema erklären. So rein vom Prinzip sollte aber eine KI ja schon in der Lage sein ein Minus auch als solches zu erkennen. Aber sie nutzt den ASR auch erst ca. 2 Monate. 

cro
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@VerenaWied Wenn man darüber "redet". Gutschriften könnten aber grundsätzlich noch ein ASR-Problem sein. Bei einem E-Rechnungen Lieferanten erkennt ASR das kein einziges Mal. Ist mandantenübergreifend (bisher ca. 30) nicht die Regel, aber eben speziell schon.

anderl
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E-Rechnungen ist natürlich beste - aber auch schon "alte digitale" sind normal besser als jeder Scan oder gar Foto .. 

Ja KI sollte - aber wenn die doofe, alte OCR schon falsch liefert. 

 

Und ja, Gutschriften erwähnt DATEV im Hilfedokument sogar explizit bei den Einschränkungen. 

 

Wir nutzen ASR auch bei Mandaten mit Gutschriften und auch mit vielen Einmalkunden - aber die würde ich nicht zum Angewöhnen der Mitarbeitenden empfehlen. 

 

Unter uns - für mich ist der ASR gedanklich ein Azubi der zuarbeitet. Dem gebe ich am Anfang doch auch erst mal die schönen, überschaubaren Buchhaltungen um zu sehen, wie der neue Azubi so "tickt" und freu mich dann wie er jeden Monat selbständiger wird. 

 

NuMa_2018
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Für externe Denkanstöße gerne mal Youtube bemühen und nach Andreas Hausmann suchen.

 

Der hatte da mal ein Video zum Thema ASR im Oktober 2025 gemacht.

VerenaWied
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Ich habe einen SK erstellt und versuche Mal wiederzugeben, was die liebe DATEV-Mitarbeiterin mir erklärt hat:

 

Grundsätzlich:

- Für den ASR ist der Geschäftspartner von Relevanz, anhand diesem wird die Buchungszeile gefüllt (ASR schaut im RZ nach den historischen Daten und erstellt einen Vorschlag). Geschäftspartner müssen dafür nicht aktiv in DUO angelegt werden.

- Die OCR-Erkennung greift bereits beim Hochladen und liest die Buchungsrelevanten Daten des Belegs aus (Betrag, Datum etc.). Wenn der GP gefunden wird, kann der ASR einen Buchungsvorschlag erstellen. Kann die OCR z.B. keinen Betrag erkennen, würde dieser auch nicht in die Buchungszeile übernommen werden.

 

Wenn die Belege im Standard bearbeitet werden und es werden in dem Zuge noch Daten geändert (z.B. Betrag für die Überweisung, weil Skonto), dann haben die geänderten Werte einen Hoheitswert.

Ergo: Buchungsrelevante Änderungen (also aktiv Wert überschreiben) = Hoheitsfunktion und dieser Wert wird auch in die Buchungszeile übernommen.

 

Das reine Speichern von Belegdaten ist völlig unschädlich. Dasselbe gilt für Notizen (weil, werden nicht in der Buchungszeile abgebildet).

 

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letzte Antwort am 27.04.2026 11:21:25 von VerenaWied
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