Schönen guten Tag zusammen, wir haben bei unseren ersten Mandanten den ASR aktiviert. Da wir leider erst im Mai ein kleines Online-Seminar zum Thema ASR haben, dachte ich mir, ich stelle hier mal die Fragen. Bei unseren Mandanten ist es so, dass diese in Unternehmen Online die Belege hochladen und im Posteingang bearbeiten. Nach eigener Recherche habe ich gelesen, dass der Mandant die Belege nur noch in den Posteingang hochladen soll und diese nicht bearbeiten, da der ASR den Part übernehmen soll. Wir haben allerdings auch Mandanten die den Zahlungsverkehr über Unternehmen Online nutzen. Wir stellen uns folgende Fragen: Wenn der Mandant den Beleg nicht bearbeitet, wie soll dann der Zahlungsverkehr genutzt werden? Hierzu muss der Beleg doch bearbeitet sein. Wenn wir den ASR nutzen und die Buchungen vollziehen, dann können wir an der Stelle doch noch keine Angaben zur Bezahlung in Rechnungswesen eintragen. Das bedeutet für mich doch, dass der Zahlungsverkehr über Unternehmen Online nicht mehr genutzt werden kann. Uns erschließt sich quasi nicht der korrekte Ablauf um den ASR richtig einsetzen zu können. Vielleicht kann uns hier jemand helfen. Mit freundlichen Grüßen
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