Der Berater kann den Stapel bei Bedarf erneut einspielen. Oder er muss halt erstmalig abrufen, falls noch nicht geschehen. Bitte nicht nochmals bereitstellen. Bei uns hat ein Mandant damit "gespielt", das Ergebnis waren zig doppelte Belege, die alle manuell rausgesucht und gelöscht werden mussten. Einfach löschen ging nicht, da sonst Kasse in Unternehmen online nicht mit der Fibu übereingestimmt hätte. Wir hätten Belege in der cloud gehabt die nicht verbucht worden wären, auch nicht unbedingt GoBD-konform. Also, einfach den Berater machen lassen. Entweder ruft er die Belege ab oder er muss sie nochmals einspielen. Verloren gehen kann eigentlich nichts.
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