Hallo Herr Bietz, es stellt sich die Frage was "die gleiche Technik" ist Ich fasse mal die angesprochenen Varianten zusammen: HBCI mit PIN/TAN: Geht in allen DATEV-Anwendungen, aber bei dieser Bank werden nicht alle Geschäftsvorfälle (auf jeden Fall keine Umsatzabfragen) darüber unterstützt. Screenscraping mit dem HBCI-Zugang: Durch die Fernsteuerung der Webseite des Online-Bankportals ist alles nutzbar, was die Bank dort anbietet. Für uns besteht hier das Problem, den permanenten (teilweise für den Benutzer nicht bemerkbaren, aber für den "Screenscraper" fatalen minimalen) Anpassungen hinterher zu kommen. Es gibt ja dutzende Bankportale. Dies ist für uns vom Aufwand nicht möglich. HBCI mit Chipkarte (was der Weg für z.B. Hibiscus sein könnte): Dazu im folgenden die Gesamtbetrachtung aus DATEV-Sicht: Das Verfahren HBCI/FinTS mit Chipkarte oder Schlüsseldatei wird von DATEV in den Zahlungsverkehrs-Lösungen nicht unterstützt DATEV entscheidet sich bewusst gegen eine Realisierung des Verfahrens HBCI mit Chipkarte oder Schlüsseldatei. Nachfolgend finden Sie die Gründe, welche zu dieser Entscheidung geführt haben. HBCI mit Chipkarte (technische Betrachtung) Bei DATEV liegt die gesamte HBCI-Technik im DATEV-Rechenzentrum. Dadurch kann diese von allen Zahlungsverkehrsanwendungen von DATEV genutzt werden. Für eine Nutzung von HBCI mit Chipkarte ist eine direkte Kommunikation zwischen dem mit der Chipkarte verbundenen Rechner und der Bank für die Signatur nötig. Für die DATEV Online-Lösungen (Bank online / Zahlungsverkehr online) ist eine Integration aus Sicherheitsbetrachtungen heraus problematisch (Zugriff auf lokale Ressourcen aus dem Browser). Daher muss die HBCI-Technik hier weiterhin im DATEV-Rechenzentrum bereitgestellt werden. <-- Das ist die Antwort auf Ihre konkrete Frage, warum wir nicht "die gleiche Technik" wie z.B. Hibiscus nutzen können: Unternehmen online ist eine Web-Anwendung, kein lokal installierbares Programm. HBCI mit Chipkarte könnte also nur für das Programm Zahlungsverkehr angeboten werden. Das lässt sich mit dem Ziel der Nutzung einheitlicher Übertragungswege in allen DATEV-Zahlungsverkehrsanwendungen nicht vereinbaren. HBCI mit Schlüsseldatei (rechtliche Betrachtung) Es wird derzeit davon ausgegangen, dass HBCI mit Schlüsseldatei im Rahmen der derzeitigen Überlegungen auf EU-Ebene (Stichwort MaSi, PSD 2, eIDAS, …) aus Sicherheitsgründen kein PSD-konformes Verfahren mehr sein wird. Marktbetrachtung (DATEV-Anwender und ihre Kreditinstitute) Sparkassen bieten heute keine Unterstützung von HBCI mit Schlüsseldatei und planen es aktuell auch für die Zukunft nicht. Über die Sparkassen wird mit über 40% der größte Teil der DATEV-Zahlungsaufträge im Einzelverfahren übermittelt. Viele weitere Banken, über die zusammen rund weitere 50% der DATEV-Zahlungsaufträge im Einzelverfahren übermittelt werden, unterstützen HBCI mit Schlüsseldatei heute schon nicht oder unterstützen es heute, gehen jedoch davon aus, dass es im Zuge von PSD2 zukünftig keine Rolle mehr spielen wird. Alternative Verfahren wie EBICS oder HBCI mit PIN/TAN werden hingegen von praktisch allen Banken zu vergleichbaren Preisen angeboten, weshalb sich DATEV auch in Zukunft auf diese Verfahren fokussieren wird. Mit freundlichen Grüßen Uwe Heger Produktmanagement und Service Zahlungsverkehr DATEV eG
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