Guten Morgen,
ich habe zum ersten Mal einen HBCI Zugang für den Abruf der Kontoumsätze für die Deutsche Bank im Programm "Zahlungsverkehr" eingerichtet.
Dabei habe ich mich nach dem Dokument in der Info-Datenbank, Dok.-Nr. 9211039 gehalten.
Die Initialisierung hat dabei auch funktioniert mit dem Hinweis, dass das "Ein-Schritt-TAN-Verfahren" für die Bank nicht möglich ist. Ich konnte aber auch kein anderes Verfahren auswählen.
Mein eigentliches Problem liegt bei der Umsatzabfrage.
Die habe ich ebenfalls wie in dem oben genannten Dokument durchgeführt und dabei folgende Fehlermeldung erhalten:
Schritt 5: Abholen der Kontoumsätze
Zeit : 28.04.2017 08:38:46.539
9050 - Teilweise fehlerhaft.
9210 - Keine gültige Kontoverbindung.
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E999 - Die Auftragsbearbeitung wurde wegen eines Fehlers abgebrochen (2150).
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Es wurden keine TANs abgerufen.
Die Bankverbindung ist jedoch richtig hinterlegt.
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen bzw. sagen ob ich irgendetwas vergessen habe?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Björn Niggemann
Hallo,
Ich meine es muss noch über die Internetseite bei der Deutschen Bank ein Häckchen gesetzt werden,
sonst geht es nicht.
VG
Jens
Guten Morgen Jens,
weißt du auch wo das da zu finden ist? Damit ich es meinem Mandanten sagen kann.
Danke
Gruß
Björn
Hallo Björn,
die Beschreibung für das Vorgehen im Internetportal der Deutschen Bank ist im Dokument 1043451 beschrieben. Allerdings hätte ich als Meldung des Bank-RZ den Text "9210 Benutzer für Kanal nicht bevollmächtigt." erwartet, aber vielleicht hat sich die Meldung zwischenzeitlich geändert.
Ich vermute aber, Ihnen hilft eher dieser Hinweis:
Erfassen Sie im Zahlungsverkehr Ihre Kontonummer mit der Unterkontonummer. Beispiel: Kontonummer für das Hauptkonto ist:
1234567
Eingabe im Zahlungsverkehr als Konto-Nr. 123456700 (die letzten 2 Stellen stehen für die Unterkontonummer).
Tipp: Alle uns bekannten Besonderheiten und welche Daten aus einem Bankschreiben Sie wo bei uns im Programm eintragen müssen, haben wir im Dokument 1034294 aufgelistet.
Uwe Heger
Produktmanagement und Service Zahlungsverkehr
DATEV eG
Hallo Herr Heger,
die Kontonummer ist korrekt angelegt wie Sie beschrieben haben, daran kann es also nicht liegen.
Ihr Tipp war sehr hilfreich, da ich bei dem HBCI Zugang auch eine Kunden-ID hinterlegt hatte. Habe diese nun rausgenommen und NEU initialisiert und dieses mal ohne Hinweise.
Dann habe ich nochmal einen Abruf der Kontoumsätze getätigt und immer noch die gleiche Fehlermeldung erhalten.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Herr Niggemann,
dann fragen Sie bitte bei der Deutschen Bank nach, woran das liegt. Die Meldung "9210 - Keine gültige Kontoverbindung." wird vom Bankrechenzentrum an uns zurückgemeldet. Vielleicht ist das gewünschte Konto wirklich nicht diesem HBCI-Benutzer zugeordnet.
Uwe Heger
Produktmanagement und Service Zahlungsverkehr
DATEV eG
Nein, weiß ich nicht mehr, aber wenn der Mandant die Einstellung nicht vor nimmt, klappt der Abruf nicht.
Ich hab nur einen Mandanten mit Dt.Bank. Das klappt jetzt und daher.....
Es waren ein paar Anläufe von Nöten....
Vor die Kontonummer muss noch die 3-stellige Filialnummer der Deutschen Bank gesetzt werden, dann wird es funktionieren.
Hallo Herr Peters,
die Benutzerkennung habe ich richtig hinterlegt und nach dem Dokument 1034294 darf im Feld der Kontonummer die Filialnummer nicht eingetragen werden.
Daran kann es also nicht liegen.
Gruß
Björn Niggemann
Ich habe unter HBCI-Zugang im Reiter HBCI-Benutzer die Benutzerkennung wie folgt hinterlegt: 3-stellige Filialnummer Kontonummer Unterkontonummer. Als Beispiel:
600123456700.
HBCI Bankparameter: Die Internetseite: https://fints.deutsche-bank.de
(Ist wahrscheinlich schon drin, sonst klappt die Initialisierung ja nicht)
Vielleicht ist das Konto nicht für das HBCI freigegeben. Dann muss der Mandant dies bei seiner Bank beantragen.
Viele Grüße aus dem Norden
Andreas
Hallo Andreas,
leider ist das auch nicht die Rätsels Lösung, da die Punkte alle erledigt sind.
Unser Mandant beantragt nochmal einen 2 Zugang für uns und mal schauen ob es dann klappt?
Gruß
Björn
Meine Erfahrungen mit dem Zweit-Zugang über HBCI (nur Lesezugriff) ist immer eine lange und umständliche Prozedure. Man muss hier einen extrem langen Atem haben, bis auch wirklich alles läuft und darauf hoffen, dass der Mandant nicht die Geduld verliert.
Gruß A. Martens
Ja, das habe ich schon gelesen.
Das spielt aber bei dem kein Problem, da es ein bekannter von uns ist und er selber den Weg vorgeschlagen hat.
Gruß
Björn Niggemann