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Ablauf Zahlungsverkehr

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letzte Antwort am 22.07.2016 09:32:30 von Uwe_Heger
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mannvommond
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo Community,

eine kurze Verständnisfrage.

Wie läuft das allgemein ab beim Zahlungsverkehr.

Ich bezahle eine Rechnung für einen Mandant und habe dann die Möglichkeit "an Bank senden mit Begleitzettel". Dann wird die Zahlung an die Datev übermittelt und von da der Bank bereitsgestellt.

Den Begleitzettel schicke ich dem Mandant und er schickt ihn unterschrieben an die Bank. Die Zahlung wird veranlasst. Prima!

Aber was muss alles dafür vorliegen? Sagen wir ich hätte von jetzt auf gleich einen Mandant bekommen und muss direkt eine Rechnung bezahlen. Die Stammdaten der verschiedenen Bankkonten wurden bereits an die Datev übermittelt. Kann ich trotzdem ganz normal den o.a. Ablauf durchführen und somit Zahlungen für den Mandant über Zahlungsverkehr ausführen?

Liebe Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Uwe_Heger
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
258 Mal angesehen

Hallo Herr Hartwig,

die kurze Antwort lautet ja ;o)

Minimal müssen Sie im Zahlungsverkehr die Bankverbindung unter dem neuen Auftraggeber angelegt haben. Den Auftraggeber bekommen Sie entweder durch manuelle Anlage im Zahlungsverkehr, oder per Stammdatenabgleich, wenn Sie den neuen Mandanten schon in den zentralen Stammdaten erfasst haben und ihm die Leistung Zahlungsverkehr hinzugefügt haben.

Erstellen Sie nun einen Zahlungsauftrag mit dieser neuen Auftraggeber-Bankverbindung, können Sie direkt auf „An Bank senden" klicken. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, die „Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren" zu drucken. Diese muss vom Kontoinhaber oder einer anderen bei der Bank zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und an die Bank gegeben werden.

Es ist jetzt von Bank zu Bank unterschiedlich, ob Sie den Zahlungsauftrag jetzt bereits direkt nach dem Druck übermitteln können und die Bank diesen akzeptiert, oder ob das Schreiben zuerst vorliegen und die Bank noch tätig werden muss. Dies klären Sie am besten direkt mit der Bank des Mandanten. Spätestens nach der Bankrückmeldung können Sie den Auftrag dann wie gewohnt (mit Begleitzettel) senden.

Viele Grüße

Uwe Heger

Produktmanagement und Service Zahlungsverkehr

DATEV eG

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letzte Antwort am 22.07.2016 09:32:30 von Uwe_Heger
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