Hallo Frau Wolrab, danke für die Erläuterungen. Vielleicht hilft es Ihnen, wenn ich mal für die Beraterkolleginnen und -kollegen die Idee dahinter schildere: Die Telenummern der Übermittlungsprotokolle werden von uns dafür verwendet, um in unseren Schreiben einen direkten Bezug auf das zu übermittelnde Protokoll herzustellen - dabei stellt die Telenummer auch eine Art Version dar. Uns ist klar, dass bei späteren Änderungen sich eine andere TeleNummer ergibt - doch dafür schreiben wir den Bestand ja auch fest. Diese Version, die der Mandant uns später freizeichnet, ist für uns relevant. Und weil wir den direkten Bezug auf die Version haben wollen, nutzen wir diese TeleNummern und es wäre für uns ein Bärendienst, wenn wir diese vollständig für alle Bereiche über die Platzhalter einspielen könnten. Uns ist allen klar, dass wir das dann vor Versendung an den Mandanten nochmals querprüfen, ob noch eine Änderung vorgenommen wurde und dadurch eine andere Telenummer vergeben wurde - das machen wir auch, wenn wir bei unseren Musterbriefen diese Nummer manuell eintragen. Vielleicht hilft die Info nochmals zum Verständnis der DATEV-Entwickler, für was wir diese Nummer verwenden und dass es für uns eine dramatische Erleichterung wäre, diese über die Platzhalter einspielen zu können. Grüße an die Runde und freue mich, über jeden Lösungsvorschlag. Heiko Brand
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