Guten Tag, unser Mitarbeiter wurde im letztem Jahr ausgesteuert und bezieht seit November Arbeitslosengeld. Im März hat er uns mitgeteilt, dass er eine vorgezogene Altersrente (63) beantragt hat und diese ab 1. April beginnt. Das Arbeitsverhältnis hat er zum 31.05.2021 gekündigt. Wir müssen nun noch Urlaub aus 2020-2021 angelten.. Aus meiner Sicht müsste diese Urlaubsabgeltung sozialversicherungsfrei sein. In Lodas erfasse ich zum 31.03.2021 die Unterbrechung/Fehlzeiten - Bezug Arbeitslosengeld - als beendet. Vom 01.04. - 31.05.2021 erfasse ich als Fehlzeit- krank über 6 Wochen bei Bezug Altersrente. Bei der Probeabrechnung werden nun für die Urlaubsabgeltung SV Beiträge abgezogen und zwar in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für einen Monat. Laufende Bezüge werden nicht gezahlt. Das heißt die Zeit vom 01.04.-30.04. würde als Beschäftigung angesehen, obwohl die Tätigkeit nicht wieder aufgenommen wurde. Ich nehme an, dass durch die Erfassung der o.g. Fehlzeiten zum 01.04. eine Anmeldung generiert wird. Der Mitarbeiter nimmt die Beschäftigung aber nicht auf, sondern ist weiter erkrankt. Ist das korrekt, dass für einen Monat SV Beiträge berechnet werden, obwohl der Mitarbeiter weiter krank ist und die Beschäftigung nicht aufgenommen wurde? Danke für ihre Unterstützung
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