Guten Morgen,
Ich hatte vor ein paar Tagen schon einmal eine ähnliche Frage. Leider kann ich die Frage nicht nach oben schieben, deshalb eröffne ich eine neue Diskussion.
Die Zuschläge werden einen Monat später ausgezahlt.
Also Im Januar für Dezember. Die Erfassung erfolgt im Abrechnungsmonat (Januar) über Bewegungsdaten, also nicht über Nachberechnung.
Ab Januar wird die Ausbildungsvergütung erhöht.
Da die Zuschläge einen Monat später ausgezahlt werden, ist die Bezugsgröße für die Ermittlung des Grundlohnes der Dezember.
Was muss in den Daten (Lohnarten, Personaldaten) geändert werden, damit der Vormat als Berechnungsgrundlage für den Grundlohn herangezogen wird?
Mit den Dokumenten 9219428 und 5303366 komme ich hier leider nicht weiter und die Hotline habe ich mehrfach vergeblich versucht, zu erreichen.
Hat hier jemand eine Lösung?
Vielen Dank schonmal.
Mit freundlichen Grüssen
Geben Sie einen zweiten Stundenlohn ein und eine neue Lohnart die sich auf den alten Stundenlohn bezieht.
Dann sollte das funktionieren.
Bin jetzt mal davon ausgegagen dass ihre Zuschläge auf Basis des Stundenlohns berechnet werden.
Hallo,
Ihre Frage wurde unter folgendem Beitrag Sonn- , Feiertags- und Nachtzuschläge tw. st.- und sv-pfl. Lodas beantwortet.
Freundliche Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG