Guten Tag liebe Community,
ich habe folgende Fehlermeldung erhalten:
Elektronische Lohnsteuerkarte (552020300): Die Abmeldung bzw. Systemwechselanmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter nicht am ELSTAM- Verfahren angemeldet ist und daher nicht ab- bzw.. umgemeldet werden kann.
Folgender Hintergrund: Der Mitarbeiter war bis Mitte Juli Azubi bei uns und wurde im Anschluss an die Ausbildung bei uns weiterbeschäftigt.
Im Juli habe ich für den Mitarbeiter eine neue Personalnummer angelegt, die Personalnummer (Azubi) abgemeldet und die Elstam für die neue Personalnummer abgerufen. Da bekam ich den Hinweis: Eine Anmeldung ist nicht möglich, das der Mitarbeiter bereits angemeldet ist (Die Abmeldung war wohl noch nicht verarbeitet) Die Abmeldung kam dann später und scheinbar habe ich es damals versäumt, den Mitarbeiter erneut anzumelden.
Ist es möglich jetzt noch die Elstam-Daten rückwirkend abzurufen? Falls nicht, wie geht man in diesem Fall vor?
Vielen Dank vorab und
freundliche Grüße
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Herr Hecker,
vielen Dank für Ihre Antwort:
diese Lösung habe ich gefunden.
Abhilfe: Prüfen Sie den Sachverhalt und führen für den Mitarbeiter ggf. eine Anmeldung über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte durch.
Folgende Fragen bleiben offen:
Ist die Anmeldung auch rückwirkend auf Juli 2016 möglich?
Falls nicht, was ist zu tun?
viele Grüße und einen schönen Abend
Hallo Community,
@ Herr Hecker: Vielen Dank für Ihren Beitrag!
Folgendes möchte ich noch ergänzen:
Eine Anmeldung zum Elstam Verfahren für das Vorjahr ist bis zum 28. Februar des aktuellen Jahres möglich. Nach dieser Frist können Sie den Mitarbeiter nur noch für das aktuelle Jahr zum Verfahren anmelden. Dies bedeutet, dass eine Anmeldung dann zum 01.01. des aktuellen Jahres durchgeführt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS , beachten Sie hierbei insbesondere Punkt 2.1.3.
Beste Grüße
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG