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Sonn- , Feiertags- und Nachtzuschläge tw. st.- und sv-pfl. Lodas

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letzte Antwort am 23.01.2018 09:13:19 von Verena_Heinlein
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steffengrieser
Beginner
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Liebe Community,

unsere Auszubildende erhält neben der Ausbildungsvergütung i.H. von 700 € (bei Vollzeit) -  Zuschläge für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit in Höhe von 4 € / Stunde und für Nachtarbeit 2 € / Stunde.

Da diese Zuschläge 50 % bzw. 25 % des Grundlohnes übersteigen, sind die Zuschläge teilweise steuer- und sv- pflichtig.

Leider ist mir nicht bekannt, wie ich hier in Lodas grundsätzlich vorgehen  muss, damit der pflichtige Teil automatisch berechnet wird.

Welche Lohnarten müssen hier herangezogen werden und was muss noch hinterlegt werden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

mfG

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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rvh
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Hallo Frau Schmidt!

In den Info-Dokumenten 9219428 und 5303366 finden Sie eine sehr gute Beschreibung wie Sie die Personaldaten und die Lohnarten einrichten.

Hinweis an dieser Stelle: LODAS rechnet bei Vollzeitbeschäftigten (40 Wochenstunden) mit monatlich 174 Stunden und nicht mit den sonst häufig verwendeten 173,33 Stunden! Das kann ggf. zu Unklarheiten bei der Höhe des steuerfreien Anteils führen.

Viele Grüße

Mike Hecker

was wiederum seinen Ursprung in R3b LStR hat, denn im dortigen Absatz 2 wird unter der Ziffer 3. der Divisor als das 4,35fache der Wochen-Arbeitszeit festgelegt.

--> 40 Stunden/Woche x 4,35 = 174 Stunden/Monat

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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steffengrieser
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Hallo Herr Hecker, Hallo Herr Hein,

vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

mfG

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steffengrieser
Beginner
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Guten Morgen,

nun nun muss ich noch einmal nachfragen.

Es ist so, dass die Zuschläge einen Monat später ausgezahlt werden.

Also Im Januar für Dezember. Die Zuschläge werden im Abrechnungsmonat Januar über Bewegungsdaten erfasst (also nicht über Nachberechnung).

Ab Januar wird die Ausbildungsvergütung erhöht.

Die Bezugsgröße für die Ermittlung des Grundlohnes ist aber der Dezember.

Was muss in den Daten (Lohnarten, Personaldaten) geändert werden, damit der Vormat als Berechnungsgrundlage herangezogen wird?

Mit den Dokumenten komme ich hier leider nicht weiter und die Hotline habe ich mehrfach vergeblich versucht, zu erreichen.

Hat hier jemand eine Lösung?

Vielen Dank schonmal.

Mit freundlichen Grüssen

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rvh
Erfahrener
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Nachricht 6 von 8
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vgl. Direkthilfe zum Eingabefeld bei der betreffenden Lohnart :

237571_pastedImage_0.png

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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steffengrieser
Beginner
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Hallo Herr Hein,

leider errechnet das System trotz dieser Einstellung den Stundengrundlohn auf Basis des laufenden Monats.

Hat noch jemand eine Idee?

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

handelt es sich bei der Ausbildungsvergütung um einen Stundenlohn oder Festbezug?

  • Bei Stundenlohnempfängern wird der Basisgrundlohn automatisch aus dem Eingabefeld Stundenlohn 1 unter Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge, Registerkarte Stundenlohn/Vorschuss herangezogen.
  • Bei Festlohnempfängern wird der Basisgrundlohn automatisch aus der Nr. 1 unter Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge herangezogen.

Möchten Sie durch die Erhöhung der Ausbildungsvergütung einmalig auf einen abweichenden Stundenlohn als Grundlohn zugreifen, buchen Sie über die Bewegungsdaten die Zuschlagslohnart mit dem gewünschten Stundenlohn unter „AbwLof“ (abweichender Lohnfaktor). Dieser abweichende Lohnfaktor wird Ihnen in der Brutto/Netto-Abrechnung als Faktor ausgegeben.

Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.01.2018 09:13:19 von Verena_Heinlein
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