Hallo, wie bereits beschrieben, werden die Stunden anhand des hinterlegten Stundenermittlungsverfahren ermittelt. Genaue Infos zu den einzelnen Verfahren finden Sie im Dokument 1021304 unter Punkt 3.5 - 3.7. Bzgl. des digitalen Lohnnachweises beachten Sie bitte, das der digitale Lohnnachweis bei Stundenänderungen nur neu erstellt wird, sofern Sie den Beitragsmaßstab „2- Arbeitsstunden (der angezeigte Lohnnachweis wird auf Basis von Arbeitsstunden als Beitragsgrundlage erwartet)" zurückgemeldet bekommen haben. Welchen Beitragsmaßstab Sie von der DGUV erhalten haben, können Sie über Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften über den Button „Rückmeldedaten…" einsehen. Wurde der Beitragsmaßstab "01 - Entgelt" oder "03 Versicherte" zurückgemeldet, wird der digitale Lohnnachweis bei Änderung der Arbeitsstunden nicht aktualisiert. Es besteht kein Handlungsbedarf, da die ermittelten Arbeitsstunden nur einen statistischen Wert anzeigen und nicht beitragsrelevant sind. Viele Grüße Michaela Riedel Personalwirtschaft DATEV eG
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