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Betriebsstätte auf Abrechnung erscheinen lassen

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letzte Antwort am 31.01.2023 12:33:26 von FrauSmith
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dieela
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

seit kurzem arbeite ich erst mit Datev- Lohn und Gehalt, zu folgender Problematik konnte ich allerdings keine auskömmliche Antwort finden :

Wir haben einen Mandanten mit zwei Betriebsstätten unterschiedlicher Arbeitsschwerpunkte ( Branchen ).

Zunächst haben wir diese Betriebsstätten getrennt mit unterschiedlichen Mandantennummern ( also als zwei getrennte Mandanten ) abgerechnet, allerdings vor kurzem entschieden, beide Mandanten zusammenzuführen und die Mitarbeiter des Mandanten 2 in den Mandanten 1 zu integrieren.

Dort waren es weniger Mitarbeiter und von daher einfacher.

Wir haben also jetzt nur noch den Mandanten 1 und dort im Organisationsbereich zwei Betriebsstätten eingerichtet und die Mitarbeiter der jeweiligen Betriebsstätte mit KK etc. der jeweiligen Betriebsstätte zugeordnet.

Auf der Lohnabrechnung aller Mitarbeiter erscheint allerdings nur die Adresse der ersten Betriebsstätte.

Dies ist seitens des Mandanten allerdings so nicht gewollt da es sich eben um verschiedene Arbeitsbereiche- ( Branchen ) und orte handelt.

Beide Betriebsstätten wurden und werden aber lohnsteuerseitig unter nur einer Steuernummer geführt ( obwohl es sogar unterschiedliche Bundesländer sind ).

Gibt es eine Möglichkeit auf der Lohnabrechnung die für die Mitarbeiter gültige Betriebsstätte erscheinen zu lassen und wie wird dies dann generiert ?

Nach meinem Dafürhalten ist es eine logische Schlussfolgerung bei unterschiedlichen Betriebsstätten, diese auch abrechnungstechnisch gesehen zu gestalten, mir würde ansonsten der Sinn der Einrichtung unterschiedlicher Betriebsstätten in nur einem Mandanten als sinnlos erscheinen.

DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
549 Mal angesehen

Hallo,

aktuell wird auf der Lohnabrechnung die Aderesse des Beschäftigungsbetriebes 1 angedruckt.
Der Wunsch, die Adresse des jeweiligen Beschäftigungsbetriebes anzudrucken ist bereits bekannt.

Einen Umsetzungszeitpunkt kann ich Ihnen derzeit nicht nennen.

Möchten Sie die entsprechende Adresse auf der Lohnabrechnung andrucken lassen, können Sie den Sachverhalt aktuell nur über zwei Mandantennummern abrechnen und den Beitragsnachweis sowie die Lohnsteuer-Anmeldung konsolidieren.

Freundliche Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft

DATEV eG

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nico-ms
Beginner
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Sehr geehrte Frau Riedel,

 

ich wollte nochmal nachfragen ob sich in den letzten 4!!! Jahres daran was geändert hat? Bisher habe ich auch noch keine Lösung gefunden. 

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 8
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Hallo,


ein automatischer Andruck der zugeordneten Betriebsstätte ist weiterhin nicht möglich und es ist hierfür auch keine Umsetzung geplant.


Sie könnten die Betriebsstätte zusätzlich als dauerhaften Hinweistext zur Brutto-Netto-Abrechnung erfassen (Mitarbeiter-Stammdaten | Auswertungsdaten | Gestaltung - Register 'Brutto/Netto - Dauerhafter Hinweistext).

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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@Gökhan_Aras  schrieb:

 


Sie könnten die Betriebsstätte zusätzlich als dauerhaften Hinweistext zur Brutto-Netto-Abrechnung erfassen (Mitarbeiter-Stammdaten | Auswertungsdaten | Gestaltung - Register 'Brutto/Netto - Dauerhafter Hinweistext).


Nicht für ungut, Herr @Gökhan_Aras , aber der Lösungsansatz erscheint mir doch nicht zielführend. Der Text wird ersetzt, wenn man einen einmaligen Text benötigt. Die Betriebsstätte ist jedoch dauerhaft eine andere.

 

Die Anschrift erscheint im Adressfeld, ein Hinweistext nicht. Beim Postversand landet somit bei einer fehlerhaften Anschrift des Arbeitnehmers die Gehaltsabrechnung trotzdem an der falschen Stelle.

 

Schlicht und ergreifend, ist es einfach so, dass es nicht funktioniert und es dafür aktuell keine Lösung gibt und auch nicht geplant ist, eine solche Lösung in Lohn und Gehalt zu schaffen.

 

Dieses allerdings mit einem solchen "Lösungsansatz" zu kaschieren, finde ich mindestens schade.

 

Viele Grüße

T. Reich

ulli_preuss
Erfahrener
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Nachricht 6 von 8
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Hallo t_r,

man wurstelt sich halt durch bis zum "großen Wurf" Lohn online. ... Es ist ein Elend.

Wenn die Schlagzahl bei den Änderungen im Lohnbereich in diesem Jahr ähnlich wie in den Vorjahren wird, garantiere ich, dass wir spätestens Ende dieses Jahres an die Grenzen des Umsetz- und für den Anwender Mach-/Nutzbaren stoßen werden. 

Und dabei sind noch nicht einmal zusätzliche "Call-Center-Dienste" für ANo, Erklärungen der eAU, einmaligem Irrsinn wie EPP oder der nur manuell zu überwachenden Inflationsausgleichsprämie und dem zusätzlichen Pflegebonus 'eingepreist'. 

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 7 von 8
255 Mal angesehen

@ulli_preuss  schrieb:

Hallo t_r,

man wurstelt sich halt durch bis zum "großen Wurf" Lohn online. ... Es ist ein Elend.

 

Wohl wahr. Und die Hoffnung stirbt hier wohl auch zuletzt, dass es der "große Wurf" wird. Ich weiß, dass alle sehr gewillt sind, aber im Moment sorge ich mich schon etwas, ob es der "große Wurf" tatsächlich wird. Ehrlich gesagt, ist es aber nur ein Bauchgefühl.



Wenn die Schlagzahl bei den Änderungen im Lohnbereich in diesem Jahr ähnlich wie in den Vorjahren wird, garantiere ich, dass wir spätestens Ende dieses Jahres an die Grenzen des Umsetz- und für den Anwender Mach-/Nutzbaren stoßen werden. 

 

Das diese Grenzen erreicht sind, ja, dass sieht man immer wieder und macht mich teils fassungslos. Immerhin mache ich ja auch schon mittlerweile über 20 Jahre Löhne mit Datev. Ich "feiere" im Sommer Silberhochzeit mit Datev-Software. Hätte ich auch nie gedacht....🤣



Und dabei sind noch nicht einmal zusätzliche "Call-Center-Dienste" für ANo, Erklärungen der eAU, einmaligem Irrsinn wie EPP oder der nur manuell zu überwachenden Inflationsausgleichsprämie und dem zusätzlichen Pflegebonus 'eingepreist'. 


Ist das Leben nicht schön, wir werden nie arbeitslos 🤣🤣 Humor ist, wenn man trotzdem lacht. 

 

 

FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 8
235 Mal angesehen

Bei uns kam der Wunsch bei Mandanten schon mehrfach auf.

ist die Umsetzung denn so ein großes Problem?

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7
letzte Antwort am 31.01.2023 12:33:26 von FrauSmith
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