Hallo, ich bin ein wenig ratlos.
Der BG Nachweis weißt 262 Stunden aus und ich habe keine Ahnung, wo er die hernimmt.
Es gibt zwei Mitarbeiter, beide zum 1.12.17 eingestellt.
Der eine bekommt ein Festgehalt von 450,- Euro und hat in der wöchentlichen Arbeitszeit 11,25 Stunden eingestellt, ergibt ca. 45 Std/Monat.
Der andere bekommt 10,- Euro Stundenlohn und in den Bewegungsdaten für 12/17 sind 45 Std abgerechnet.
Ergibt bei mir für 2017 ca. 90 Std gesamt - der BG Nachweis weist allerdings 262 Std aus...
Hallo,
es kommt darauf an, was als "Verfahren zur Stundenermittlung" hinterlegt ist.
Bei den Mitarbeitern ist dies zu finden in -> Stammdaten -> Sozialversicherung -> Allgemeine SV-Daten, dann im Register "Unfallversicherung" -> Verfahren zur Stundenermittlung
Beim Mandanten ist die Einstellung bei -> Mandantendaten -> Sozialversicherung -> Unfallversicherung -> Allgemeine Daten "ganz oben" zu finden.
Hoffe es hilft. (Unter Hilfe ->Berufsgenossenschaft-> Mitgliedschaftsdaten -> Allgemeine Daten zur Unfallversicherung erfassen steht die Beschreibung der verschiedenen Stundenermittlungsverfahren)
Für eine Berichtigung muss die Abrechnung Dez. zurückgesetzt und gelöscht werden, dann die Stundenermittlung geändert werden (Vorsicht Historie ab 1/2017, weil es das ganze Jahr betrifft, oder bei den Mitarbeitern individuell hinterlegt)
Viele Grüße
K. Hacker
Die Stundenangabe hat nur Bedeutung für Statistiken und keinerlei Auswirkung auf die Höhe der Beiträge.
Wenn es mein Fall wäre, würde ich deshalb den Monatsabschluss nicht zurücksetzen und das einfach so lassen.
Für die Zukunft natürlich besser machen wie von Frau Hacker ausgeführt.
Hallo Frau Möller,
ich hinterlege zusätzlich bei den Mandantenstammdaten unter „Arbeitszeit“ die wöchentlichen Stunden die für Vollzeitkräfte gelten würden.
Hallo,
wie bereits beschrieben, werden die Stunden anhand des hinterlegten Stundenermittlungsverfahren ermittelt.
Genaue Infos zu den einzelnen Verfahren finden Sie im Dokument 1021304 unter Punkt 3.5 - 3.7.
Bzgl. des digitalen Lohnnachweises beachten Sie bitte, das der digitale Lohnnachweis bei Stundenänderungen nur neu erstellt wird, sofern Sie den Beitragsmaßstab „2- Arbeitsstunden (der angezeigte Lohnnachweis wird auf Basis von Arbeitsstunden als Beitragsgrundlage erwartet)" zurückgemeldet bekommen haben.
Welchen Beitragsmaßstab Sie von der DGUV erhalten haben, können Sie über Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften über den Button „Rückmeldedaten…" einsehen.
Wurde der Beitragsmaßstab "01 - Entgelt" oder "03 Versicherte" zurückgemeldet, wird der digitale Lohnnachweis bei Änderung der Arbeitsstunden nicht aktualisiert.
Es besteht kein Handlungsbedarf, da die ermittelten Arbeitsstunden nur einen statistischen Wert anzeigen und nicht beitragsrelevant sind.
Viele Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG