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Beitragsnachweise abgelehnt

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letzte Antwort am 29.09.2017 22:08:10 von d_kuehn
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dpeters
Beginner
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Nachricht 1 von 7
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Hallo zusammen,

ich bin noch relativ neu in DATEV und habe schon das erste größere Problem.

Beim aktuellen Abrechnungslauf wurden die Beitragswerte an die Annahmestellen abgelehnt und nicht weiter gegeben (leider ist mir das im Protokoll erst heute aufgefallen).

Folglich haben die Krankenkassen nun die Beiträge geschätzt und auch schon abgebucht.

Wie muss ich hier weiter vorgehen? Müssen die Daten erneut gesendet werden und wenn ja, wie geht das?

Was mache ich wenn das Problem nächsten Monat wieder auftaucht, kann ich die Übermittlung dann einfach nochmal starten?

Vielen Dank für die Hilfe.

NACHTRAG: Ich arbeite mit Lohn und Gehalt

DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
314 Mal angesehen

Hallo,

durch Rücksetzen des Monatsabschlusses und erneuter Durchführung werden die Daten erneut zum Senden bereit gestellt.

Aus welchem Grund wurden die Beitragsnachweis bei Ihnen abgelehnt?
Der Hinweis dazu im Protokoll muss auf jedenfall bereinigt werden, damit eine korrekte Übermittlung möglich ist.

Freundliche Grüße

Michaela Riedel
Personalwirtschaft

DATEV eG

dpeters
Beginner
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Nachricht 3 von 7
314 Mal angesehen

Hallo Frau Riedel,

vielen Dank für die Antwort.

Mittlerweile haben wir den Abschluss zurück gesetzt und die Daten gesendet.

Ursache war eine Krankenkasse die seit 12/2016 nicht mehr gültig war. Der Datensatz wurde deshalb nicht weitergegeben. Komisch das der Fehler erst jetzt auftaucht.

Letztendlich haben wir alles versucht um den Fehler wieder zu beheben. Am Ende hat es dann funktioniert indem wir die Markierung bei "Teilnahme an Datenübermittlung für Beitragsnachweise" der Krankenkasse die ab 12/2016 nicht mehr gültig war gelöscht haben.

Die Daten konnten auch erfolgreich gesendet werden.

Nun kommt aber folgende Meldung sobald der Mandant geöffnet wird:

Meldung DATEV.jpg

Ist dies darauf zurück zu führen?

Vielen Dank nochmals für die Hilfe.

Grüße

David Peters

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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 7
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Hallo Herr Peters,

sehr schön. Das ist auch die richtige Lösung.

Der neue Hinweis ist kein Folgehinweis zum o. g. Sachverhalt.

Der Hinweis kommt, wenn noch unverarbeitete Rückmeldedaten vorliegen.

Diese können Sie über Mandant | Programmverbindungen | Rückmeldedaten | Rückmeldeaten anfordern manuell anfordern.
Damit die Rückmeldedaten automatisch eingespielt werden, ist es erforderlich ein Abo für das Rückmeldeverfahren einzurichten.

Eine Anleitung dazu finden Sie in der Informationsdatenbank im Dokument 1021675 unter Punkt 3.

Freundliche Grüße

Michaela Riedel
Personalwirtschaft

DATEV eG

dpeters
Beginner
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Nachricht 5 von 7
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Hallo Frau Riedel,

es freut mich das es die richtige Lösung war

Die Rückmeldedaten habe ich nun auch abgerufen.

Vielen lieben Dank nochmals für Ihre Hilfe.

Bin noch ein DATEV-Anfänger und für jede Hilfe dankbar

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Grüße

David Peters

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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 7
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Hallo Herr Peters,

sehr gerne.

Dann kann ich ja auch beruhigt ins Wochenende starten.


Ebenfalls für Sie ein schönes Wochenende.

Viele Grüße

Michaela Riedel
Personalwirtschaft

DATEV eG

d_kuehn
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Hier liegt meine Erachtens ein großes Manko bei der DATEV vor.

Ich hatte bereits vor Monaten darauf hingewiesen, dass in dem Fehlerprotokoll stehen muss, wenn Krankenkassen abgerechnet werden, bei denen die Datenübermittlung nicht erfolgt.

Dafür erscheint jeden Monat im Fehlerprotokoll, dass Krankenkassen nicht mehr gültig sind, die neue Krankenkasse aber bereits angelegt ist. Jeden Monat kommt man erneut ins Grübeln, ob alle Mitarbeiter richtig umgeschlüsselt sind.

Wenn Krankenkassen, die nicht mehr gültig sind, im aktuellen Monat nicht abgerechnet werden, benötige ich auch keinen Fehlerhinweis (auch wenn diese Krankenkasse bei ausgeschiedenen Mitarbeitern noch geschlüsselt ist).

Gleichwohl brauche ich einen Fehlerhinweis, wenn eine Krankenkasse abgerechnet wird, bei denen die DÜ nicht erfolgt.

DK

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letzte Antwort am 29.09.2017 22:08:10 von d_kuehn
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