Hallo, nach einem Statusfeststellungsverfahren (15.01.19 an die Clearingstelle, Bescheid vom 16.04.19) muss ich nun Honorarzahlungen als Arbeitsentgelt abrechnen. Da es bei dem Mandanten noch keine Lohnabrechnung gab, habe ich nun ab 11.18 in LODAS einen neuen Mandanten angelegt. Bei der SV würde ich 3 Monate (Jan-März) rückwirkend die AN-Beiträge von der Mitarbeiterin einbehalten, November und Dezember als Nettolohn abrechnen, da der Arbeitgeber die Beiträge tragen muss. Aber bei der Lohnsteuer habe ich noch keine Idee. Sie hat Steuerklasse 6, da sie eine Hauptbeschäftigung hat. Für hilfreiche Informationen wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Birgit Penciak
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