Ich habe eine MA, die seit Mitte des Monats im BV ist. Sie bekommt also einen Teil ihres normalen Gehaltes und einen Teil Mutterschutzlohnbetrag. Diesen Betrag habe ich manuell auf die entsprechenden Tage gekürzt. Mein Problem ist, dass bei dem Erstattungsantrag an die KK für die U2 der bereits manuell gekürzte Betrag weiter um entsprechende Tage gekürzt wird. Wo kann ich dies richtig einstellen?
Moin,
die Lohnart "Mutterschutzlohn" ist nur bei einem Teilbeschäftigungsverbot notwendig. Wenn ein Voll-Beschäftigungsverbot vorliegt, müssen Sie keine Änderung in den Gehaltsstammdaten vornehmen.
Der Erstattungsantrag für das BV wird dann anteilig automatisch ermittelt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
bei teilweisem Beschäftigungsverbot sollte der manuell errechnete Mutterschutzlohn (889) in den Bewegungsdaten eingegeben und das Gehalt um den gleichen Betrag gekürzt werden. So erfolgt der Antrag auf Erstattung U2 in der errechneten Höhe und wird nicht gekürzt.
Viele Grüße
Birgit P.