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Nachberechnung Vorjahr

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letzte Antwort am 15.05.2019 08:49:01 von Kristin_Frohmeyer
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bpe
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Hallo,

nach einem Statusfeststellungsverfahren (15.01.19 an die Clearingstelle, Bescheid vom 16.04.19) muss ich nun Honorarzahlungen als Arbeitsentgelt abrechnen.

Da es bei dem Mandanten noch keine Lohnabrechnung gab, habe ich nun ab 11.18 in LODAS einen neuen Mandanten angelegt.

Bei der SV würde ich 3 Monate (Jan-März) rückwirkend die AN-Beiträge von der Mitarbeiterin einbehalten, November und Dezember als Nettolohn abrechnen, da der Arbeitgeber die Beiträge tragen muss.

Aber bei der Lohnsteuer habe ich noch keine Idee. Sie hat Steuerklasse 6, da sie eine Hauptbeschäftigung hat.

Für hilfreiche Informationen wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Birgit Penciak

bpe
Beginner
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... noch ein Hinweis. Im Bescheid der Rentenversicherung steht, dass der Beginn der Beginn  der Rentenversicherungspflicht am 01.11.2018 ist.

Ich hatte hier gerade unter Scheinselbständigkeit gelesen, dass die Pflicht erst nach dem Bescheid beginnt.

Danke!

Birgit Penciak

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Penciak,


da Sie den Mandanten ab 11/2018 angelegt haben, gehe ich davon aus, dass Sie auch mit der Erstabrechnung 11/2018 beginnen. Dadurch wird mit der erfassten Steuerklasse auch die Lohnsteuer für das Jahr 2018 berechnet und mit der Abrechnung 12/2018 erhalten Sie eine Lohnsteuerbescheinigung 2018 für diese Personalnummer.


Welche konkrete Frage zur Lohnsteuer haben Sie?


Viele Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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bpe
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Hallo Frau Heinlein,

technisch habe ich kein Problem. Bezüglich der SV weiß ich auch, wie es funktioniert.

Nur, dass ich im Mai eigentlich keine Lohnsteuerbescheinigung für 2018 übermitteln darf, da bin ich mir unsicher.

Vielen Dank!

Birgit Penciak

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Penciak,

generell ist die Übermittlung durch DATEV möglich, wenn Sie den Dezember 2018 abrechnen.

Klären Sie bitte mit dem Finanzamt, ob Sie im Mai eine Lohnsteuerbescheinigung für 2018 übermitteln dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.05.2019 08:49:01 von Kristin_Frohmeyer
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