Guten Tag Frau Iodice Herr Reich hat Recht. Das Gewerbe ist sehr entscheidend. Außerdem ist noch wichtig mit welchem Programm Sie arbeiten , heißt mit LODAS oder Lohn und Gehalt. Davon unabhängig sollten Sie natürlich auch die tarifvertraglichen Vorschriften des Bauhauptgewerbes oder des Maler und Lackierergewerbes beachten, die genau vorschreiben, in welchen Fällen eine Abgeltung erlaubt ist. Viele Arbeitgeber wissen dies oft nicht. Ein Ausscheiden aus einem Unternehmen z.b. befugt noch nicht zur Abgeltung des Urlaubsanspruchs, weil ein gewerblicher Mitarbeiter dieser Gewerbe, der am Kassenverfahren teilnimmt, den Anspruch gegenüber der Urlaubskasse hat und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Dokumentennummer für Beispiele in Lodas : 5303048 Gruß Michael Zoll
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