Wie rechnen ich einen VATER ab, der Elternzeit in Anspruch ist und zudem privat krankenversichert ist?
Wie verhält sich das mit dem AG-Zuschuss, da ja keine Abrechnung erstellt wird für diesen Zeitraum.
Hallo,
bitte wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse, um abzuklären, wie der AG-Zuschuss zu behandeln ist.
Vielen Dank und viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEVeG
Hallo,
grundsätzlich können Sie die Elternzeit im Kalendarium mit dem Schlüssel EZ erfassen.
Ein Arbeitnehmer hat nur Anspruch auf einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG, wenn er auch ein Entgelt erhält. Sollte der Mitarbeiter kein Entgelt erzielen, da er Vollzeit in Elternzeit ist, kann ihm auch kein entsprechender steuerfreier Arbeitgeberzuschuss gewährt werden.
Viele Grüße
T. Reich