Wer kennt sich mit Baulohn aus? Muss Urlaubsabgeltung abrechnen komme aber mit den Angaben des Berechnungsschemas nicht klar.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
in der Regel gibt es doch einen Arbeitnehmerkontoauszug. Dort sind doch die Urlaubsansprüche und Beträge ausgewiesen. Oder was meinen Sie?
Viele Grüße
T. Reich
Habe zwischenzeitlich mit der Malerkasse telefoniert und erfahren, dass es einen jährlichen Auszug gibt, aus dem genau das hervor geht.
Trotzdem danke
Hallo,
für Sie nur als Hinweis. Bei Baulohn denkt ich zuerst an Bauhauptgewerbe. Ich könnte mir vorstellen, dass es anderen Lesenden auch so geht. Sie sollten in einem solchen Fall, alleine schon um die richtige Antwort zu bekommen, den Hinweis auf das Gewerbe geben. Ich habe mich mit meiner Antwort auf das Bauhauptgewerbe bezogen gehabt, hätte Ihnen aber natürlich bei den Malern das Gleiche geschrieben. Es kann aber auch mal sein, dass es hier Unterschiede gibt.
Viele Grüße
T. Reich
Guten Tag Frau Iodice
Herr Reich hat Recht. Das Gewerbe ist sehr entscheidend. Außerdem ist noch wichtig mit welchem Programm Sie arbeiten , heißt mit LODAS oder Lohn und Gehalt.
Davon unabhängig sollten Sie natürlich auch die tarifvertraglichen Vorschriften des Bauhauptgewerbes oder des Maler und Lackierergewerbes beachten, die genau vorschreiben, in welchen Fällen eine Abgeltung erlaubt ist.
Viele Arbeitgeber wissen dies oft nicht.
Ein Ausscheiden aus einem Unternehmen z.b. befugt noch nicht zur Abgeltung des Urlaubsanspruchs, weil ein gewerblicher Mitarbeiter dieser Gewerbe, der am Kassenverfahren teilnimmt, den Anspruch gegenüber der Urlaubskasse hat und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Dokumentennummer für Beispiele in Lodas : 5303048
Gruß Michael Zoll