Hallo zusammen, ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.... Wir haben einen Mandanten (Freiberufler) der bereits Angestellte hat und die über Lohn und Gehalt abgerechnet werden. Nun möchte er in seinem Privathaushalt (keinen Bezug zu den Büroräumen, diese sind 10 km entfernt) eine Haushaltshilfe anmelden. Diese hat eine Hauptbeschäftigung und schon einen weiteren 450,00 € Reinigungsjob. Somit scheidet in unseren Augen das Haushaltsscheckverfahren für die Beschäftigung im Privathaushalt aus. - Soweit richtig? Wenn das Haushaltsscheckverfahren ausscheidet, muss die Beschäftigung mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden. Können wir hier unter dem bereits bestehenden Mandanten in Lohn und Gehalt nur einen neuen Beschäftigungsbetrieb mit separater Betriebsnummer anlegen oder muss hierfür komplett ein neuer Mandant angelegt werden? Viele liebe Grüße
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