Hallo zusammen, aufgrund der Vereinfachung und Vereinheitlichung der DUO Kosten zum 01.05.2025 haben wir die Mitteilung erhalten das bei einer mandantengenutzen Beraternummer, bei der bisher kein Zugangsmedium genutzt wird, ab 01.08.2025 eine Berechnung erfolgt. Nun stellt sich mir die Frage ob diese mandantengenutzte Beraternummer entweder gelöscht oder mit einer weiteren mandantengenutzten Beraternummer zusammengefasst werden kann. Ausgangssituation: 1. mandantengenutzte Beraternummer für ein Einzelunternehmen mit den jeweiligen Zugangsmedien 2. mandantengenutzte Beraternummer für eine GmbH & Co. KG wo der Inhaber des Einzelunternehmens Kommanditist ist (Beteiligunghöhe 100%). Die Zugangsmedien des Einzelunternehmens sind hierfür freigeschaltet - keine Bestellung eigener Zugangsmedien. Vermutlich hätte gar keine 2. mandantengenutzte Beraternummer bestellt werden müssen. Wie kann ich dies nun noch "bereinigen" damit ab 01.08.2025 keine weiteren Kosten für DUO anfallen? Oder müssen doch 2 mandantengenutzte Beraternummern und 2x Gebühren für DUO in dieser Konstellation bezahlt werden? Zugangsmedien könnten dann aber trotzdem keine bestellt werden, da pro Smartphone nur 1 SmartLogin funktioniert, richtig? Die 1. mandantengenutzte Beraternummer wird schon über 10 Jahre aktiv genutzt und die über die 2. mandantengenutzten Beraternummer sind ebenfalls schon Belege in DUO gespeichert. Über Hilfe wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße A. Pöllmann
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