Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen....
Wir haben einen Mandanten (Freiberufler) der bereits Angestellte hat und die über Lohn und Gehalt abgerechnet werden. Nun möchte er in seinem Privathaushalt (keinen Bezug zu den Büroräumen, diese sind 10 km entfernt) eine Haushaltshilfe anmelden. Diese hat eine Hauptbeschäftigung und schon einen weiteren 450,00 € Reinigungsjob. Somit scheidet in unseren Augen das Haushaltsscheckverfahren für die Beschäftigung im Privathaushalt aus. - Soweit richtig?
Wenn das Haushaltsscheckverfahren ausscheidet, muss die Beschäftigung mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden. Können wir hier unter dem bereits bestehenden Mandanten in Lohn und Gehalt nur einen neuen Beschäftigungsbetrieb mit separater Betriebsnummer anlegen oder muss hierfür komplett ein neuer Mandant angelegt werden?
Viele liebe Grüße
Nach unserem Verständnis besteht beim Freiberufler Personenidentität. Somit ist zwischen Privathaushalt und Unternehmen nicht zu unterscheiden. Die Haushaltshilfe müsste im Unternehmen des Freiberuflers mitlaufen.
Auch aus diesem Grund scheidet das Haushaltsscheckverfahren aus.
Und wie sie schon schreiben: PGS 101, BGS 1111, Steuerklasse VI.
Dargestellt wird die Sache in einem der GKV-Rundschreiben (schon lange her, ich versuche mich, an das Jahr zu erinnen). Für eine getrennte Verarbeitung wäre die Voraussetzung, dass es zwei verschiedene juristische Personen gibt, also z. B. das Unternehmen als GmbH und der private AG.
Vielen Dank für die Information, ich werde mich mal auf die Suche nach dem GKV-Rundschreiben begeben.
BGS wäre meiner Meinung nach allerdings 1101 - da in der Arbeitslosenversicherung eine Zusammenrechnung von vers.pflichtiger Hauptbeschäftigung und geringfüger Beschäftigung nicht stattfindet oder?
Bei uns wird die Haushaltshilfe auch unter 450,00 € verdienen. Hatte ich im ersten Beitrag vergessen zu schreiben. Sorry
Oh ja, da haben Sie völlig recht mit der AV! Danke für die Erinnerung!