Hallo Community, wir beziehen uns bei der Prüfung im Programm auf die aktuellen Vorgaben des Pflichtenheftes. Demnach dürfen keine Angaben zur Rente erfasst sein, wenn ein Altersvollrentner einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Die Berechnung in der Lohnabrechnung bleibt davon unberührt. Durch die aktuelle Härteprüfung wird die Lohnabrechnung nicht durchgeführt. Dahingehend werden wir zum Service-Release 13.08 (voraussichtliche Bereitstellung 21.03.2024) eine Änderung durchführen. Zukünftig wird statt einer Fehlermeldung eine Hinweismeldung ausgegeben und die Lohnabrechnung wird trotz Hinweis durchgeführt. Der Hinweis wird jeden Monat bei der Abrechnung ausgegeben, solange die Angaben zur Rente nicht entfernt werden.
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