Sehr geehrte Damen und Herren, die Mitarbeiterin eines Mandanten ist vom 05.05.2022 - 13.05.2022 im Krankengeldbezug (länger als 6 Wochen krank). Die Mitarbeiterin hat ein Arbeitsentgelt im Übergangsbereich und ist freiwillig gesetzlich versichert, da sie hauptberuflich selbständig ist. Auf der Entgeltbescheinigung wird nun für den letzten Zeitraum der Unterbrechung (01.02.-28.02.22) ein Brutto-Arbeitsentgelt in Höhe von 1.162,65 € ausgewiesen. Dies ist soweit korrekt. Allerdings wird in der Entgeltbescheinigung ein laufendes tatsächliches Nettoentgelt in Höhe von 231,14 € ausgewiesen, was komplett falsch ist, denn das müssten 1.146,83 € (inkl. AG-Zuschuss zur freiwilligen KV/PV) sein. Ohne dem AG-Zuschuss zur freiwilligen KV/PV sind dies lt. Brutto/Netto-Auswertung 1.093,06 €. Wie kann in diesem Fall die Entgeltbescheinigung korrekt ausgegeben werden und womit kann es zusammenhängen, dass das Programm für den Krankengeld-Zeitraum von insgesamt 930,18 € SV-Abzügen ausgeht... Die entsprechenden Hinweise aus dem Verarbeitungsprotokoll habe ich unten beigefügt.
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