Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin hat 2 Direktversicherungen. Bei der 1. erhält sie monatlich einen AG-Zuschuss in Höhe von 150,00 € und bei der 2. monatlich einen AG-Zuschuss in Höhe von 268,00 €. Eine Entgeltumwandlung erfolgt nicht.
Somit übersteigt der AG-Zuschuss insgesamt die 4% der BBMG in Höhe von 268,00 € pro Monat.
Ist jetzt nur der übersteigende Betrag SV-pflichtig (150,00 €) oder der komplette Betrag (418,00 €)?
Wie müsste das in Datev Lohn und Gehalt erfasst werden, damit die SV-Pflicht korrekt errechnet wird?
Vielen Dank für die Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Gorks
Wenn Sie die bAV-Stammdaten in LuG richtig hinterlegen, rechnet das Programm alles automatisch. Und es ist nur der übersteigende Teil sv-pflichtig.
Sehr geehrter Herr Rohwäder,
das Programm rechnet in das SV-Brutto aktuell den kompletten Beitrag rein.
Woran kann das liegen? Was muss ich ggf. anders im Programm hinterlegen?
Hallo Frau Gorks,
das Program rechnet richtig. Es ist so, dass zuerst der der sv-freie Betrag von 4% der BBG "aufgebraucht" wird. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, wird der sv-pflichtige Teil berücksichtigt. Dies hat den Hintergrund, dass es sich um eine Jahresgrenze in der bAV handelt und auch bei einem Arbeitgeberwechsel keine Anrechnung eines bereits im selben Jahr beitragsfrei belassenen Beitrag gibt.
Viele Grüße
T. Reich