Das Problem ist natürlich, wenn die Krankenkasse die Erstattungsanträge dann weiterhin ablehnt. Hier müssen Sie dann gucken, was letztlich arbeitstechnisch am Einfachsten ist... Das wäre dann nicht schön und sehr lästig, aber ja ggf. über das Verlangen eines ablehnenden Bescheides, ein entsprechendes Widerspruchsverfahren und ggf. Klageverfahren zu lösen. Sinnvollerweise sollte es sich um einen niedrigen Antrag handeln, damit man nicht so lange auf viel Geld wartet. Wenn der Mandant nicht auf die Erstattung angewiesen ist, wäre die Alternative einen besonders hohen Wert zu nehmen. Kosten für Widerspruchsverfahren steigen, Verzinsung dürfte bei verschuldeten Verzug der Krankenkasse relativ attraktiv sein. Aber ärgerlich wäre es immer... auch wegen Theater mit Krankenkasse, zu der man in der Regel einen guten Draht braucht. Nur hier scheint der ja sowieso nicht vorhanden... Ergänzend würde mir noch einfallen, dass Sie einfach mal mit Ihrem Kundenbetreuer der Datev sprechen. Die Datev könnte vielleicht auch ein Interesse haben, dass solche Fälle nicht vorkommen. Und die Datev hat da vielleicht zu der Krankenkasse ganz andere Kontakte...
... Mehr anzeigen