Hallo ihr Lieben, es ist leider keine Programmfrage - eher, ob es jemanden gibt, der jetzt auch Erfahrung damit hat, wie es sich verhält mit ehrenamtlichen Mitarbeitern, die beim Malteser sind und nun im Rahmen des Katastrophenschutzes abberufen werden nach NRW. Nach Angabe der Mitarbeiter, sollen sie wohl vom Senat bezahlt werden. Ich hab jetzt allerdings sehr viel nachgelesen und teilweise sehr widersprüchliche Aussagen zur Weiterbezahlung gefunden und zum § 616 BGB der mal greift oder auch nicht. Die Mitarbeiter kommen aus Berlin und sollen nun nach NRW gehen für ein paar Tage. Weiß jemand, ob der Arbeitgeber das bezahlt freistellt und sich wieder holen kann oder ob der § 616 BGB greift, den wir vertraglich ausgeschlossen haben, ich dann unbezahlt freigestellt schlüssele und dann jemand anderes ihnen den Verdienstausfall bezahlt? Ich wär echt mega dankbar, wenn mir jemand helfen kann, auch wo ich vielleicht rechtlich nachlesen kann. Ich habs bei den Maltesern versucht und bei anderen Stellen (Bezirskamt und Senat), aber keiner kann oder will mir weiter helfen, oder ist erreichbar ;( LG
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