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KUG bei Nettolohnvereinbarung

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letzte Antwort am 30.04.2020 12:40:18 von Verena_Heinlein
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Horni94
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Hallo,

 

muss bei der Abrechnung von KUG im Zusammenhang mit einer Nettolohnvereinbarung etwas besonderes beachtet werden bzw. gesonderte Einstellungen im LODAS erfolgen?

 

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bitte achten Sie darauf, dass auch die Nettolohnart unter Mandantendaten | Lohnarten im Register KUG auf Sollentgelt (nur Betrag) geschlüsselt ist. 

 

Beste Grüße aus Nürnberg

 

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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björn
Experte
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Hallo Frau Dietl,

 

wie funktioniert das denn bei einem Vollausfall? Wir haben hier die Stammlohnart 230 normalerweise im Einsatz und entsprechend umgeschlüsselt auf Soll-Entgelt (Betrag) und den Haken bei Kürzung mit reingenommen. Außerdem wurden beim Mitarbeiter auch die Sollarbeitsstunden hinterlegt und beim Mandanten im Bereich Monatslohn auch die Berechnung auf Soll-Stunden abgeändert.

 

Trotzdem wurde beim Vollausfall kein KUG berechnet. Muss man hier eventuell anders Vorgehen?

 

Gruß

Björn 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Björn, 

 

ist auch die monatliche Arbeitszeit unter den Mandanten- / bzw. Personaldaten hinterlegt? Wird ein Fehlerprotokoll wegen Kurzarbeit ausgegeben?

 

Lassen Sie die Felder Monatslohn leer bzw. nehmen Sie die Schlüsselungen raus.


Wenn die monatliche Arbeitszeit hinterlegt ist, und kein Fehlerprotokoll erstellt wird, würden wir uns den Sachverhalt gerne anschauen. Setzen Sie sich dafür über einen anderen Weg mit uns in Verbindung. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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björn
Experte
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Hallo Herr Stein,

 

ich werde mir das mit Ihrer Lösung nochmal anschauen und mich dann nochmal hier bzw. über einen SK melden. Ich habe jetzt als "Krücke" für den März einfach das hochgerechnete Brutto mit der Bruttolohnart hinterlegt, damit der Lohn raus konnte.

 

Gruß

Björn

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bella
Beginner
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Hallo Herr Stein,

 

Ich stehe vor dem gleichen Problem.

Ich habe ein Nettogehalt Lohnart 230 und dort angekreuzt (Soll-Entgelt) nur Betrag und den Haken bei Kürzung der Festbeträge gesetzt.

In den Mandantendaten ist eine wöchentliche (40 Stunden) und die Monatsstunden (April 176 Stunden) hinterlegt. Ich habe unter dem Punkt Monatslohn den Punkt umgeschlüsselt, dass er auf die Sollarbeitsstunden zugreifen soll und nicht auf regelmäßig wöchentliche Arbeitszeit. (Ich habe es auch mit der wöchentlichen versucht - das macht keinen Unterschied beim Fehlerprotokoll)

Auch in den Personaldaten sind 40 Stunden wöchentlich hinterlegt.

Dann habe ich in den Bewegungsdaten für April 160 Stunden mit der 410 und 16 Stunden mit der 414 eingetragen weil er den Monat nicht gearbeitet hat.

"Fehlerprotokoll sagt: KUG: Die KUG-Berechnung konnte nicht durchgeführt werden, weil das Istentgelt größer oder gleich dem Sollentgelt ist. Bitte prüfen Sie die Angaben zu KUG bei allen verwendet Lohnarten."

 

Ich bitte auch um Hilfe.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


haben Sie die Auswertung 102 des Mitarbeiters geprüft?


Auf dieser können Sie erkennen, welche Werte in die Soll- und Ist-Entgelte einfließen.

 

Sollte das Ist-Entgelt über der RV/- bzw. AV-Beitragsbemessungsgrenze liegen, ist keine Berechnung des Kug möglich.


Sollen Ihre Eingaben durch uns geprüft werden, nehmen Sie bitte über unsere weiteren Servicekanäle Konakt mit uns auf.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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maximilian
Beginner
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Nachricht 8 von 10
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Hallo,

 

gibt es dazu eine Lösung?

 

Mir ist aufgefallen wenn man mit Nettolohn arbeitet, errechnet er beim Zuschuss nicht mehr korrekt das Soll Entgelt. Theoretisch müsste doch immer das selbe Sollentgelt wie im Vormonat rauskommen. Anscheint ist das so richtig.

 

Bei einem Vollausfall ermittelt Lodas kein Soll Entgelt mehr.

Wenn ich den Arbeitnehmer eine Minute arbeiten lasen, klappt die Abrechnung.

mh
Einsteiger
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Hab gerade den selben Fall.

Ich habe mir jetzt dadurch geholfen, dass ich das hochgerechnete Brutto aus dem Vormonat mit STLA 200 hinterlegt habe.

@Datev kann das irgendwie anders gelöst werden???

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 10
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Hallo,


aktuell erfolgt keine Berechnung des Kurzarbeitergeldes bei Vollausfall und Nettolohn (SLA 230).


Damit die Berechnung korrekt durchgeführt werden kann, hinterlegen Sie bitte unter Personaldaten | Kurzarbeit das gleichbleibende monatliche Soll-Entgelt.

 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
9
letzte Antwort am 30.04.2020 12:40:18 von Verena_Heinlein
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