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Arbeitslohn von ausländischem Arbeitgeber abrechnen

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letzte Antwort am 29.04.2020 09:06:10 von lohnhilfe
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bella
Beginner
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Hallo ihr Lieben,

 

ich habe einen dänischen Arbeitgeber ohne Betriebsstätte oder ähnlichem in Deutschland. Dieser beschäftigt deutsche Arbeitnehmer in Deutschland im Home Office.

Ich habe schon rausbekommen, dass der dänische Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht einbehalten muss nur Sozialversicherungsbeiträge abführen muss.

Mit welcher Lohnart muss ich die Bezüge hier abrechnen (LODAS); bzw mit welchem Steuer- und SV-Schlüssel?

 

SV-wär ja pflichtig, monatlich.

 

Steuerfrei erscheint mir falsch weil die Bezüge ja steuerpflichtig sind aber keine Lohnsteuer einbehalten wird. Und DPA finde ich auch nicht passend - das würde ja andeuten, dass das Einkommen im anderen Staat versteuert wurde?

 

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

 

martin65
Meister
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Nachricht 2 von 9
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Wir haben eine normale Bruttolohnart angelegt und im Weiteren definiert, dass die Lohnart sv-pflichtig ist, aber steuerfrei. 

 

So wird keine Lohnsteuer berechnet und keine Lohnsteuervoranmeldung erstellt.

 

 

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bella
Beginner
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515 Mal angesehen

Lieber Martin65,

 

erstmal danke für die schnelle Antwort.

 

Erhalte ich dann am Ende aber nicht eine Lohnsteuerbescheinigung mit dem Ausweis als steuerfreier Arbeitslohn?

Das würde doch im Rahmen der Einkommensteuer dann zu Problemen führen?

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martin65
Meister
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Nachricht 4 von 9
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Da bin ich überfragt. Wir haben dies auch in 2020 zum ersten Mal.

 

Die deutschen Arbeitnehmer müssen sich ohnehin bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt melden, damit Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt werden können.

 

Der Sachverhalt ist dann dem Finanzamt bekannt und es besteht eine Steuererklärungspflicht. 

 

Vielleicht weiß die Datev, in welche Zeile der Lohnsteuerbescheinigung die angelegte Lohnart einfließt?

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


in der Lohnsteuerbescheinigung wird in Zeile 3 nur steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn ausgewiesen. Wenn Sie mit einer Lohnart abrechnen, die nur sv-pflichtig geschlüsselt ist, erscheint dieser Betrag nicht in der Lohnsteuerbescheinigung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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martin65
Meister
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Hallo Frau @Kristin_Frohmeyer ,

 

Gibt es eine Stammlohnart, die im geschilderten Sachverhalt einen Bruttolohn ausweist? Oder wie sollte man den Vorgang schlüsseln?

 

Danke im Voraus für ein feedback.

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten. 
Sofern bekannt ist, wie die Arbeitnehmer abzurechnen ist, können wir Ihnen bei der Schlüsselung der Lohnarten im Programm weiterhelfen.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
bella
Beginner
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Nachricht 8 von 9
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Hallo Frau Schauer,

 

ich dachte der Fall war eindeutig formuliert. Es schien mir nicht als hätte jemand eine rechtliche Frage. 

Aber zur Sicherheit stelle ich gern die Frage noch einmal in den Raum.

 

Gibt es eine Lohnart, die dafür vorgesehen ist oder kann man in LODAS irgendwie einrichten, dass es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuer-Einbehalt und um SV-pflichtigen Arbeitslohn handelt.

 

Steuerfrei erschien mir nicht passend. Aber wenn es dann nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung auftaucht, ist das auch gut.

Also brauche ich wohl eine Lohnart steuerfrei und sv-pflichtig.

 

Danke für ihre Bemühungen

 

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

haben Sie es mal mit Steuerklasse 0 versucht?

LG
VM
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8
letzte Antwort am 29.04.2020 09:06:10 von lohnhilfe
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