Hallo, nur um Missverständnisse zu vermeiden: Der Begleitzettel enthält die nötigen Hashwerte, die entweder ein Bevollmächtigter online oder die Bank zusammen mit der Unterschrift zu prüfen hat, da nur dadurch Manipulationen der Zahlungsaufträge auszuschließen sind. Es kann also lediglich auf die Einreichung bei der Bank (Fax etc.) verzichtet werden, der Mandant benötigt diese aber. Einsparen können die Banken bei der Online-Freigabe die aufwändige Unterschriftsprüfung, was Zeit und Kosten spart und natürlich Fehler verhindert. Und wer weiß, wie lange es noch Faxgeräte gibt... Herzliche Grüße R. Sichmann PS: Bei den Hashwerten scheint es gerade bei DATEV ein Problem zu geben, weshalb ich mich an den Thread hier hänge. Weiß jemand mehr? Ich hab hier im Forum nichts gefunden, es muss auch nicht LODAS betroffen sein.
... Mehr anzeigen