Ein Arbeitnehmer wurde 31.01. abgemeldet.
Leider haben wir durch einen Fehler bis dahin nicht die korrekte Steuerklasse rückübertragen bekommen.
Oktober 2017 bis Januar wurde er mit Steuerklasse 4 und 3,0 Kinderfeibeträgen abgerechnet
Jetzt reicht er dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerabzugsbescheinigung herein, daß er ab Oktober 2017 Steuerklasse 3 und 4,0 Kinderfreibeträge hat.
Ich möchte das nun rückwirkend ändern.
Habe ab 10/17 die neue Steuerklasse eingegeben, auch die Nachberechnungen im Bewegungsdaten angesprochen, aber er berechnet mir nur Januar 18 neu, nicht das alte Jahr.
Ich dachte, daß das Steuerbrutto dann in 2018 fließt, aber das macht Datev nicht. Auf den Nachberechnungen 10 bis 12/17 steht nach wie vor die alte Steuerklasse.
Was kann ich tun?
Hallo Frau Hoffmann,
erst einmal sollten Sie prüfen, ob eine Korrektur der Abrechnungen überhaupt zulässig ist. Lohnsteuerbescheinigungen sind bis zum 28.02. des Folgejahres zu übermitteln. Danach ist nur noch eine Korrektur zulässig, wenn die bisher übermittelten Daten fehlerhaft sind (§ 93 c Abgabenordnung). Fehlerhaft sind diese Daten m.E. aktuell nicht - Sie haben die Daten übermittelt, die bei der Abrechnung zugrunde gelegt wurden.
Eine geänderte Übermittlung ist nur möglich, sofern Sie den Lohnsteuerabzug korrigieren dürfen. Dies könnte an § 41 c Absatz 3 EStG scheitern.
Sofern eine Änderung nicht mehr zulässig ist, kann der Mitarbeiter die zu viel einbehaltene Steuer nur über seine Einkommensteuer-Erklärung erstattet bekommen.
Sollte doch eine Änderung des Lohnsteuerabzugs zulässig sein und damit eine Korrektur der Übermittlung notwendig werden, müssen Sie in LODAS für die Neuberechnung der Lohnsteuer 2017 das Entstehungsprinzip schlüsseln (Personaldaten - Steuer - Einmalbezüge/Sonstige Angaben, Reiter "Einmalbezüge/Sonstige Angaben" das Feld "Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr" auf Entstehungsprinzip ändern).
Dann sollte mit der Nachberechnung auch die Lohnsteuer neu berechnet werden. Bitte prüfen Sie dies unbedingt mit einer Probeabrechnung.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank, so habe ich es mal ausprobiert, aber leider bleiben die Monate des Vorjahres bei der alten Steuerklasse, obwohl ich diese wirklich geändert habe.
Es erfolgen Nachberechnungen, aber dort sind noch die alte Steuerklasse verzeichnet. Sehr merkwürdig.