Hallo Yvonne, die Urlaubsabgeltung wird durch die SOKA-BAU direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt. Der Arbeitgeber muss hierfür lediglich die Sozialversicherungsbeiträge abführen und das Entgelt an die BG melden. Dadurch, dass die Auszahlung der Urlaubsabgeltung nicht über die Lohnabrechnung erfolgt, bleibt der Urlaubsanspruch auf der Abrechnung und der Urlaubsnachweis des Arbeitnehmers bestehen. Auf der Lohnabrechnung werden nur Urlaubsvergütungen im Urlaubsspeicher berücksichtigt, die durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer im arbeitnehmerbezogenen Meldeverfahren ausbezahlt werden. Es ist nicht notwendig, den neu erstellten Urlaubsnachweis an den Arbeitnehmer auszuhändigen. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen