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KUG Krankengeld

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letzte Antwort am 28.04.2020 09:18:58 von yvonnew
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Silke1
Einsteiger
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Hallo liebe Datev Community,

 

ich habe eine Mitarbeiterin die vom 21.02. bis 03.04.20 krank geschrieben ist (Gehaltsempfängerin). Ab dem 03.04.20 ist besagte Arbeitnehmerin im Krankgengeld.

Die Mitarbeiterin ist seit dem 19.03.20 in Kurzarbeit. Kurzarbeit ist ab dem 19.03.20 angemeldet (behördliche Anordnung [Friseur]).

 

Ich habe jetzt im Kalendarium folgendes eingegeben:

 

vom 19.03.-31.03.20 AS VK

vom 01.04.-02.04.20 AS VK

 

Allerdings bekomme ich für den April folgende Fehlermeldung: Die Abrechnung von Krankengeld/KUG wurde abgelehnt, weil das Istentgeld größer oder gleich dem Sollentgelt ist. Bitte prüfen Sie die Angaben zu KUG bei allen verwendeten Lohnarten.

Bei der Lohnart "Gehalt" habe ich bei dem Register KUG den Punkt "Soll-Entgelt (nur Betrag)" sowie den Punkt "Kürzung der Festbezüge bei KUG" angeklickt. Was mache ich falsch? 🤔 

 
 
 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

Liebe Grüße,

Silke

yvonnew
Beginner
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Nachricht 2 von 10
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Hallo Silke,

 

haben Sie hier inzwischen schon eine Lösung?

 

Wir haben leider das gleiche Problem und egal, wie wir es ändern, es wird keine Abrechnung mit Kurzarbeitergeld erstellt.

 

Vielen Dank und schönen Gruß

Yvonne

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kb79
Einsteiger
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Nachricht 3 von 10
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Wenn Sie eine Lösung haben, würde ich mich brennend dafür interessieren. Ich habe nämlich auch hier so einen Fall

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Silke1
Einsteiger
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Nein, leider habe ich noch keine Antwort auf das Problem. 😩

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ulrike
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Hallo,

 

wir hatten das gleiche Problem und nun über die "Korrektur Sollentgelt" gelöst.

 

Das Sollentgelt haben wir für die Tage, für die noch Anspruch auf LFZ bzw. nun eben KUG besteht, berechnet und über die Lohnart 411 erfasst.

 

Nun wird für die ausgefallenen Stunden KUG berechnet.

kb79
Einsteiger
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Nachricht 6 von 10
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Das kling interessant.

 

Können Sie mir sagen wie das dann im Leistungsantrag aussieht? Die Kug-Stunden bei Erkrankung vor Kug werden von der Agentur für Arbeit nicht erstattet, sondern von der Krankenkasse.

 

Im Leistungsantrag für den Monat März 2020 wurden die Krankstunden als Leistungsart KRK/INSG ausgewiesen aber kein auszuzahlendes Kug.

 

Liebe Grüße

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ulrike
Beginner
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Nachricht 7 von 10
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Ja genau, so sieht es bei uns auch aus. Was ja auch richtig ist.

 

Das ausbezahlte KUG-Krankengeld ist in der Auswertung 101 enthalten und wird von der Krankenkasse erstattet.

 

 

 

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kb79
Einsteiger
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Ulrike,

 

tausend Dank 👍.

 

Schönen Feierabend🤗

 

 

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Silke1
Einsteiger
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Nachricht 9 von 10
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Habe das mit der "Korrektur Sollentgelt" gerade eben mal ausprobiert. Jetzt bekomme ich auch für meine 2 verbliebenen Kranktage einen Wert.

 

Vielen lieben Dank für die Antwort. 😘

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yvonnew
Beginner
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Nachricht 10 von 10
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Danke schön!

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letzte Antwort am 28.04.2020 09:18:58 von yvonnew
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