Hallo!
Die private Kfz-Nutzung muss ja zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes sowohl im Ist- als auch im Sollentgelt berücksichtigt werden.
Leider ist dies bei mir nicht der Fall, obwohl in den Stammdaten bei der Lohnart 873 geschlüsselt ist, dass der Betrag zur Berechnung des Soll-Entgelts heran gezogen werden muss, erscheint dies nicht in meiner Bruttosoll-/istentgeltberechnung. Dort erscheint die private Pkw-Nutzung nur im Istentgelt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Datev hat die Konten nicht brauchbar vorgelegt. Bei Bedarf einfach selbst ankreuzen.
Hallo,
wenn bei der Lohnart 873 unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Kug die Auswahl Soll-Entgelt (nur Betrag) gewählt wurde, muss die Lohnart auch auf der Auswertung 102 im Soll-Entgelt ausgewiesen werden.
Setzen Sie bitte beim Schaltknopf Soll-Entgelt (nur Betrag) ein Änderungskennzeichen.
Sollte die Lohnart 873 anschließend immer noch nicht im Sollentgelt ausgewiesen werden, wenden Sie sich bitte zur weiteren Prüfung über einen anderen Servicekanal an uns.
Vielen Dank! Ich habe den Fehler gefunden. Unter Lohnarten/Baulohn war der Reiter Berechnung Saison-Kug nicht korrekt angegeben.