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Private Pkw-Nutzung während KUG - nicht im Soll-Entgelt

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letzte Antwort am 01.03.2022 13:46:35 von yvonnew
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yvonnew
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Hallo!

 

Die private Kfz-Nutzung muss ja zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes sowohl im Ist- als auch im Sollentgelt berücksichtigt werden.

 

Leider ist dies bei mir nicht der Fall, obwohl in den Stammdaten bei der Lohnart 873 geschlüsselt ist, dass der Betrag zur Berechnung des Soll-Entgelts heran gezogen werden muss, erscheint dies nicht in meiner Bruttosoll-/istentgeltberechnung. Dort erscheint die private Pkw-Nutzung nur im Istentgelt.

 

 

diplodocus
Fortgeschrittener
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Datev hat die Konten nicht brauchbar vorgelegt. Bei Bedarf einfach selbst ankreuzen.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
437 Mal angesehen

Hallo,


wenn bei der Lohnart 873 unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Kug die Auswahl Soll-Entgelt (nur Betrag) gewählt wurde, muss die Lohnart auch auf der Auswertung 102 im Soll-Entgelt ausgewiesen werden.
Setzen Sie bitte beim Schaltknopf Soll-Entgelt (nur Betrag) ein Änderungskennzeichen.


Sollte die Lohnart 873 anschließend immer noch nicht im Sollentgelt ausgewiesen werden, wenden Sie sich bitte zur weiteren Prüfung über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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yvonnew
Beginner
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Vielen Dank! Ich habe den Fehler gefunden. Unter Lohnarten/Baulohn war der Reiter Berechnung Saison-Kug nicht korrekt angegeben. 

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letzte Antwort am 01.03.2022 13:46:35 von yvonnew
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