> [...] den Kopf für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des ersetzenden Scannens hinhält. Ich vergleiche das gerne mit dem Autofahren: wenn ein Tempolimit von "30km/h" angezeigt wird und man sich daran hält, kann man auch nicht wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden. > Eine Frage hierzu: Wissen Sie ob Haftpflichtversicherungen (für Ihre Art der Tätigkeit) in diesem > Fall für Schäden eintreten? Dazu müsste erstmal jemand definieren, was man als IT-Dienstleister da eigentlich macht... Ist es "Rechtsdienstleistung" als Nebenleistung gemäss §5 Abs. 1 RDG oder setze ich einen Prozess auf, der im Bundessteuerblatt 2014 ab Seite 1450 definiert wird? Wenn ich dem Kunden sage "Du machst das so und so" dann muss ich im Ernstfall überzeugend erklären können, warum ich die AO oder ein BMF-Schreiben genau *so* umgesetzt habe. Für sowas hab ich immer eine Textdatei parat mit Verweisen auf die Quellen und ggf. Urteile zum Thema. Bei komplexen Vorgängen sollte man als IT'ler die Sachlage mit dem Steuerberater vorher durchsprechen damit nachher eine gemeinsame Argumentationslinie gegenüber dem Amt hat. Dafür eine Versicherung zu finden, wird schwierig da es auch für die Versicherungsgeber schlichtweg Neuland ist. Mir ist es in den letzten 35 Jahren schon paar mal passiert, dass trotz vorheriger Abklärung mit der Fachabteilung beim Versicherer vor Vertragsunterzeichnung genau dieser Schaden dann später nicht abgedeckt wurde. Leider ist es so, dass viele Rechts/Steuerberater selber verunsichert sind und ihre Mandanten "überberaten" (26seitige Handlungsanweisungen fürs ersetzende Scannen für einen kleinen Handwerksbetrieb sind eher die Regel als Ausnahme - wenn nur die Ehefrau DUO befüttert brauchts kein langes Handbuch oder Dokumentation). Anekdote dazu: Lohnsteueraussenprüfung, der Prüfer fragt nach Blick in die Lohnabrechnung "ihren einen Dienstwagen hab ich gesehen, der steht vor der Tür. Aber wo ist der andere?" Ich meinte nur: "Der steht hinter Ihnen" (mein E-Bike). Dass die 1%-Regel schon länger auch auf Fahrräder ausgeweitet wurde wusste er noch nicht.
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