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Einstellungen fürs ersetzende Scannen

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letzte Antwort am 27.11.2019 10:55:19 von berndhohmann
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berndhohmann
Einsteiger
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Nachricht 31 von 34
309 Mal angesehen

> Hier noch eine Übersicht, was das "Device ebook" bei GS alles ändert

 

Nach sorgfältigem Studieren ist nichts dabei, was irgendwie den steuerrelevanten Inhalt ändern wird.

 

Sie haben ein Problem, das sich durch kein Tool dieser Welt lösen lässt: kreatürliche Angst vor dem Prüfer des Finanzamts.

 

Da kann ich nicht weiterhelfen.

 

 

 

 

 

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sebn
Beginner
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Nachricht 32 von 34
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Ich habe keine Angst vor Prüfern und hatte auch nie welche bei bisherigen Prüfungen. Ihre Ferndiagnose ist in diesem Falle leider falsch.

Wir drehen uns im Kreis. Können wir uns darauf einigen, dass jeder seine Tools hat, die er basierend auf seiner Erfahrung verwendet, empfiehlt und liebt und fertig ist das Ding jetzt?

 

Auf weitere Seitenhiebe und zynische Kommentare habe ich auch keine Lust mehr.

 

Danke für das Verständnis und einen angenehmen Restabend.

 

 

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 33 von 34
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Ich finde es wirklich großartig und zielführend, dass ein anderer als ich (ich bin nur Steuerberater und verstehe nicht einmal die Hälfte von diesen technischen Vorgängen), den Kopf für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des ersetzenden Scannens hinhält.

Eine Frage hierzu: Wissen Sie ob Haftpflichtversicherungen (für Ihre Art der Tätigkeit) in diesem Fall für Schäden eintreten? Es ist ja eine Mischgeschichte aus IT und Steuerrecht. 

Wenn dann auch eine klare Abgrenzung zur Tätigkeit des Steuerberaters stattfindet, wäre dies ein sehr sinnvolles Gesamtmodell.



   

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berndhohmann
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 34 von 34
244 Mal angesehen

> [...] den Kopf für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des ersetzenden Scannens hinhält.

 

Ich vergleiche das gerne mit dem Autofahren: wenn ein Tempolimit von "30km/h" angezeigt wird und man sich daran hält, kann man auch nicht wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden.

 

> Eine Frage hierzu: Wissen Sie ob Haftpflichtversicherungen (für Ihre Art der Tätigkeit) in diesem

> Fall für Schäden eintreten?

 

Dazu müsste erstmal jemand definieren, was man als IT-Dienstleister da eigentlich macht...

 

Ist es "Rechtsdienstleistung" als Nebenleistung gemäss §5 Abs. 1 RDG oder setze ich einen Prozess auf, der im Bundessteuerblatt 2014 ab Seite 1450 definiert wird?

 

Wenn ich dem Kunden sage "Du machst das so und so" dann muss ich im Ernstfall überzeugend erklären können, warum ich die AO oder ein BMF-Schreiben genau *so* umgesetzt habe. Für sowas hab ich immer eine Textdatei parat mit Verweisen auf die Quellen und ggf. Urteile zum Thema.

 

Bei komplexen Vorgängen sollte man als IT'ler die Sachlage mit dem Steuerberater vorher durchsprechen damit nachher eine gemeinsame Argumentationslinie gegenüber dem Amt hat.

 

Dafür eine Versicherung zu finden, wird schwierig da es auch für die Versicherungsgeber schlichtweg Neuland ist. Mir ist es in den letzten 35 Jahren schon paar mal passiert, dass trotz vorheriger Abklärung mit der Fachabteilung beim Versicherer vor Vertragsunterzeichnung genau dieser Schaden dann später nicht abgedeckt wurde.

 

Leider ist es so, dass viele Rechts/Steuerberater selber verunsichert sind und ihre Mandanten "überberaten" (26seitige Handlungsanweisungen fürs ersetzende Scannen für einen kleinen Handwerksbetrieb sind eher die Regel als Ausnahme - wenn nur die Ehefrau DUO befüttert brauchts kein langes Handbuch oder Dokumentation).

 

Anekdote dazu: Lohnsteueraussenprüfung, der Prüfer fragt nach Blick in die Lohnabrechnung "ihren einen Dienstwagen hab ich gesehen, der steht vor der Tür. Aber wo ist der andere?" Ich meinte nur: "Der steht hinter Ihnen" (mein E-Bike). Dass die 1%-Regel schon länger auch auf Fahrräder ausgeweitet wurde wusste er noch nicht.

 

 

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letzte Antwort am 27.11.2019 10:55:19 von berndhohmann
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