Hallo Constanze, ich hatte auf jeden Fall auf das von Ihnen genannte Dokument 1021680 verlinkt. Bei mir wird dies auch entsprechend geöffnet, wenn ich darauf klicke... Bei einer Minijobberin würden Sie ja -auch wenn diese ggf. während der Elternzeit nicht arbeitet- keine Meldung an die Haupt-Krankenkasse machen, sondern alles über die Knappschaft melden. Wenn aber die Tätigkeit weiter ausgeübt wird, erfassen Sie -wie auch Björn schon bestätigt hat- keine Unterbrechung. Viele Grüße Uwe Lutz
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