Hallo Constanze, ich hatte auf jeden Fall auf das von Ihnen genannte Dokument 1021680 verlinkt. Bei mir wird dies auch entsprechend geöffnet, wenn ich darauf klicke... Bei einer Minijobberin wĂŒrden Sie ja -auch wenn diese ggf. wĂ€hrend der Elternzeit nicht arbeitet- keine Meldung an die Haupt-Krankenkasse machen, sondern alles ĂŒber die Knappschaft melden. Wenn aber die TĂ€tigkeit weiter ausgeĂŒbt wird, erfassen Sie -wie auch Björn schon bestĂ€tigt hat- keine Unterbrechung. Viele GrĂŒĂe Uwe Lutz
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