Hallo, das ist vermutlich etwas komplexer. Zuerst wäre mal abzuklären, ob in naher Zukunft wieder Lohnabrechnungen für diese Minijobber erstellt werden sollen oder ob auch wieder eine Teilzeitkraft eingestellt wird. Solange "Mitarbeiter" vorhanden sind, muss eine Lohnabrechnung durchgeführt werden, welche mit DATEV-Kosten verbunden ist. Sollte es in nächster Zeit zu keinen Einstellungen führen, dann würde ich diese Mitarbeiter ausscheiden lassen, beim Finanzamt das Arbeitgebersignal löschen lassen und bei der BG die Meldung für den Austritt aller Beschäftigten erstellen. Du müßtest dann nicht jeden Monat an die Erstellung des Monatsabschlusses denken. Wenn dann irgendwann wieder jemand eingestellt wird, ist gleich der Monat hochgesetzt und ein A-Signal angefordert. Viel Erfolg
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