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Null-Abrechnungen Lohnsteueranmeldung

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letzte Antwort am 27.07.2026 12:19:19 von Constanze_GM
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Clärchen26
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
155 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe ein Mandanten, bei dem 2 Minijobber angestellt sind (bis Juni noch 1 zusätzlicher Vollzeitmitarbeiter). Seit Februar beziehen beide Minijobber keinen Lohn, aber das Arbeitsverhältnis wurde auch nicht beendet. Der Vollzeitmitarbeiter ist ausgetreten und nun müsste ja theoretisch keine Lohnabrechnung erstellt werden. Die quartalsweise Lohnsteueranmeldung ist im Juni erfolgt.

Muss ich dem Finanzamt Bescheid geben dass nichts kommt? Macht es mehr Sinn, die Mitarbeiter zu entlassen (sind Familienangehörige) und hochzusetzen oder jeden Monat mit 0 abzurechnen bis dann irgendwann wieder Lohngezahlt wird?

 

Vielen Dank schonmal 🙂

Constanze_GM
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
116 Mal angesehen

Hallo,

das ist vermutlich etwas komplexer. Zuerst wäre mal abzuklären, ob in naher Zukunft wieder Lohnabrechnungen für diese Minijobber erstellt werden sollen oder ob auch wieder eine Teilzeitkraft eingestellt wird. Solange "Mitarbeiter" vorhanden sind, muss eine Lohnabrechnung durchgeführt werden, welche mit DATEV-Kosten verbunden ist. Sollte es in nächster Zeit zu keinen Einstellungen führen, dann würde ich diese Mitarbeiter ausscheiden lassen, beim Finanzamt das Arbeitgebersignal löschen lassen und bei der BG die Meldung für den Austritt aller Beschäftigten erstellen. Du müßtest dann nicht jeden Monat an die Erstellung des Monatsabschlusses denken.

Wenn dann irgendwann wieder jemand eingestellt wird, ist gleich der Monat hochgesetzt und ein A-Signal angefordert.

Viel Erfolg

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letzte Antwort am 27.07.2026 12:19:19 von Constanze_GM
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