Hallo,
ich habe einen Mitarbeiter abgerechnet, der die ersten 1,5 Maiwochen krank war (mit LFZ, allerdings habe ich die LFZ vergessen abzurechnen. Es stand also im Kalender nur der Ausfallschlüssel drin)
Ab der 3. Maiwoche erhielt der Mitarbeiter fortlaufend bis Juli Krankengeld. Es wurde eine Unterbrechungsmeldung wegen Juni erstellt, Beschäftigungszeitraum beginnend am 01.05., da vorher auch schon KG bezogen wurde
Nun hat sich die KK gemeldet, 01.05. könne ja nicht sein, da der Mitarbeiter ja krank mit LFZ war. Nun habe ich die LFZ mit 1650 nachberechnet, aber die Unterbrechungsmeldung wird nur hinsichtlich des Bruttoentgeltes geändert. Müsste nicht der Beschäftigungszeitraum ebenfalls angepasst werden?
Danke!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es war also so ungefähr?
Krankengeld bis 30.4.
LFZ vom 1.5. bis 17.5.
Krankengeld vom 18.5. bis 10.7.
Und du hast dann eine Unterbrechungsmeldung vom 1.5. bis 17.5. erhalten?
Sieht für mich ok aus.
Wenn die Zeiträume bei dir aber andere sind, müsstest du sie mal alle nennen. Besonders was genau vor dem 1.5. war.
Hat der Mitarbeiter zum 01.05. neu angefangen oder war er vorher schon beschäftigt?
Also wenn er bei Beschäftigungsbeginn krank war, wird zum 01.05. keine neue SV-pflichtige Beschäftigung begründet. Das neue Arbeitsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung beginnt erst nach Beendigung der AU. Der Mitarbeiter bleibt also im Krankengeldbezug.
Wenn der Mitarbeiter schon angestellt war, würde ich trotz einer Erstbescheinigung einen Abruf der Vorerkrankungszeiten vornehmen. Die Erstbescheinigung kann auch nur wegen einem Arztwechsel erfolgt sein.
War mein Fehler, ich habe einen falschen Ausfallschlüssel für Anfang Mai genutzt 🙈