@PetraG schrieb: Wir haben ebenfalls eine Betriebsstättenlizenz zu diesem Preis und konnten vor der Umstellung aber von 2 Arbeitsplätzen aus diese 1 Lizenz abwechselnd nutzen (also nacheinander, nicht gleichzeitig). Das war für uns sehr praktisch und auch notwendig. Jetzt musste ich diese Lizenz nach der Umstellung fest einer Person zuordnen, so dass ich mit der 2. Person DATEV nicht mehr nutzen kann. D. h. also, dass sich die Kosten verdoppeln, wenn ich jetzt eine weitere Lizenz zusätzlich beantragen muss? Für uns ist diese neue Lizenzform auf jeden Fall sehr zum Nachteil ... Nein, Sie können die Lizenz auch "teilen" DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1029951 3.2 Lizenzzuordnung für die Benutzerlizenz Set Für die Zuordnung der Benutzerlizenz Set gibt es 2 Möglichkeiten: Dynamische Zuordnung der Benutzerlizenz Set – Lizenzen teilen (Standard) In der Voreinstellung sind die Lizenzen dynamisch zugeordnet. Mit der Benutzerlizenz Set können sich Personen Lizenzen teilen. Das kann z. B. für Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen und Auszubildende relevant sein. Feste Zuordnung der Benutzerlizenz Set Für Mitarbeitende, die kontinuierlich eine Lizenz benötigen, empfiehlt DATEV die feste Lizenzzuordnung. Dazu gehören z. B. Vollzeitmitarbeitende.
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