Moin JS, hier https://www.soka-bau.de/soka-bau-a-z/tarifvertraege finden Sie den allgemeinverbindlichen BRTV. Dort finden Sie in § 1 Abs. 2 eine Übersicht über den betrieblichen Geltungsbereich. Dort bekommen Sie für die meisten Fälle schon eine Einschätzung. In Zweifelsfällen empfehle ich immer, durch die SOKA-Bau eine Beurteilung durchführen zu lassen. Diese ist für Sie rechtssicher und vermeidet Haftungsfälle durch Beratungsfehler: https://www.soka-bau.de/service/teilnahme-pruefen Die Winterbeschäftigungsumlage ist für alle Betriebe, die zum Bauhauptgewerbe gehören, zu zahlen. Ausnahmen sind mir nicht bekannt. Da vielleicht mal bei der Arbeitsagentur schauen. Und für Bayern gilt der § 8 des BRTV nicht. Dafür gibt es dann den TV Urlaub/Bayern. Bitte selbst mal reinschauen, was da anders ist. Da wir am anderen Ende Deutschlands sitzen, wurde ich damit noch nicht konfrontiert. Viele Grüße Martin Seemann
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