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deutschlandticket

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letzte Antwort am 12.09.2025 14:32:52 von Uwe_Lutz
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JS91
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Darf der Arbeitgeber die Kosten für das ÖPNV-Ticket (Deutschlandticket) nachträglich für bereits vergangene Monate erstatten?

jjunker
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@JS91 Je kürze die Frage desto komplexer und Varianten reicher die möglichen Antworten.

 

Wurde die Erstattungen in den vergangenen Monaten schlicht vergessen obwohl im Arbeitsvertrag vereinbart?

Ist es ein Minijobber welcher bei Erstattung ggf. über die Grenze von 540 Euro rutscht?

Ist es ein Azubi? (keine Ahnung ob es dort gesonderte Regeln gibt 😇)

Midijobber welcher die Einkommensgrenzen reißt bei Berücksichtigung des Geldwerten Vorteils?

 

Es gibt einige User hier in der Communtiy welche die Frage inhaltlich sicher beantworten könnten. Dann macht man es diesen Usern so einfach wie möglich indem man alle potentiell relevanten Infos in der Fragestellung liefert. 

 

--> Achja. Willkommen in der Community. 🤗 

 

MVP 
andrereissig
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@JS91  schrieb:

Darf der Arbeitgeber...


Erlaubt ist grundsätzlich erstmal alles, was nicht verboten ist.

 

Für Antworten werden Sie aber, wie @jjunker schon schrieb, etwas präziser fragen müssen.

Live long and prosper!
JS91
Beginner
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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, Ihre Fragen und die Willkommenswünsche.

Die Mitarbeiterin ist als Teilzeitkraft angemeldet. In ihrem Arbeitsvertrag liegen diesbezüglich keine vertraglichen Vereinbarungen vor. Ihr Einkommen liegt innerhalb der Midijob-Grenze.

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jjunker
Allwissender
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Das Deutschlandticket sind 59 Euro pro Monat? Wenn der Geldwerte Vorteil nun hinzu gerechnet wird --> Ist die Angestellte dann noch in der Midijob Grenze? 

 

Midijob: Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nötig | Personal | Haufe

 

 

MVP 
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JS91
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Ja, ist sie.

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tbehrens
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@JS91  schrieb:

Darf der Arbeitgeber die Kosten für das ÖPNV-Ticket (Deutschlandticket) nachträglich für bereits vergangene Monate erstatten?


Nach § 3 Nr. 15 EStG darf der AG Zuschüsse, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, gewährt werden, steuerfrei zahlen.

 

Nachträglich wäre also nur möglich, wenn es bisher vergessen worden ist, z. B. wenn während des Krankengeldes der Zuschuss nicht mehr gezahlt worden war und bei Genesung dieser vergessen wurde, wieder zu gewähren. Aber grundsätzlich kein rückwirkende Erstattung, da die Zusätzlichkeit zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben war, da nicht vereinbart.

Uwe_Lutz
Unerreicht
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@jjunker  schrieb:

Wenn der Geldwerte Vorteil nun hinzu gerechnet wird --> Ist die Angestellte dann noch in der Midijob Grenze? 

 


Ja, da ein Zuschuss zum Ticket lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist und daher in die Berechnung der Midijobgrenze nicht mit einbezogen wird.

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letzte Antwort am 12.09.2025 14:32:52 von Uwe_Lutz
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